Psychotherapeutenjournal 2/2013 (.pdf)
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A. Cavicchioli / U. Schneider / E. Winter / B. Ubben<br />
der Formulare und Ausdrucken und Versenden<br />
des Berichtes ab. In anderen KVen<br />
ist die Bezahlung auch bei vollem Punktwert<br />
ebenfalls absolut nicht angemessen.<br />
Eine Vergütung von ca. 250 Euro pro Bericht<br />
wäre sicher zu fordern (GOP). So<br />
müssen die 20, 25 oder 45 Sitzungen, für<br />
die durch den Bericht eine Kostenzusage<br />
erhalten werden kann, noch die unbezahlte<br />
Zeit für den Bericht mit vergüten, was<br />
eine deutliche Reduktion des Stundenlohns<br />
bedeutet. Hier zeigt sich ein absolutes<br />
Desinteresse von Herrn Ubben an den<br />
berechtigten Interessen der PsychotherapeutInnen.<br />
Nicht nur aus meiner Sicht<br />
müssen entweder die Anforderungen an<br />
den Bericht reduziert oder die Bezahlung<br />
angepasst werden. Herr Ubben schraubt<br />
die Anforderungen stattdessen an einigen<br />
Stellen noch höher, auf eine angemessene<br />
Bezahlung fehlt jedoch jeder Hinweis. (…)<br />
Dipl.-Psych. Uwe Schneider,<br />
Berlin<br />
Kontroverse Standpunkte sind okay – sollen aber klar deklariert werden!<br />
(…)<br />
Im Rahmen eines Ausbildungsinstitutes<br />
kann man solch einen Text (aber auch<br />
nur vielleicht) noch durchgehen lassen,<br />
die angehenden Kollegen sind ja dabei,<br />
sich zu professionalisieren, und könnten<br />
zumindest von den Gedanken zur inhaltlichen<br />
Seite der Gestaltung der Probatorik<br />
und Therapieplanung vielleicht profitieren.<br />
Für den Berufsstand – und das<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> wendet sich<br />
vor allem an ausgebildete Psychotherapeuten<br />
mit Berufserfahrung – sind die<br />
vertretenen und nirgends belegten Ansichten<br />
über die Qualifikation der Kritiker<br />
des Gutachterverfahrens eine Zumutung.<br />
(…)<br />
Ich habe nichts gegen kontroverse Standpunkte,<br />
diese sollen auch im <strong>Psychotherapeutenjournal</strong><br />
vertreten werden (können).<br />
Dann aber klar als berufspolitische Stellungnahme<br />
oder entsprechender Diskussionsbeitrag<br />
deklariert. (…)<br />
Dipl.-Psych. Eckhard Winter,<br />
Goslar<br />
Replik des Autors<br />
Hilfestellungen für die Therapieplanung<br />
und deren Verschriftlichung werden von<br />
vielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten<br />
gerne angenommen – vor<br />
allem, wenn diese Aufgaben sie in ihrem<br />
Berufsalltag bisher sehr belastet haben.<br />
Die meisten der aufgeführten Leserbriefe<br />
beziehen sich allerdings nur peripher auf<br />
den eigentlichen Inhalt des Artikels. Vielmehr<br />
wenden sie sich heftig gegen die<br />
dort von mir aufgeführten Prämissen.<br />
So empfehle ich, die Gegebenheit des<br />
GAV zu akzeptieren, um sich im beruflichen<br />
Alltag sekundären Stress (vor allem<br />
Ärger) zu ersparen. Außerdem lege ich nahe,<br />
die nötigen Bemühungen um eine alternative<br />
Form der Qualitätssicherung und<br />
Wirtschaftlichkeitsprüfung von Psychotherapien<br />
auf der berufspolitischen Ebene<br />
auszutragen und das Alltagsgeschäft davon<br />
freizuhalten.<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2013</strong><br />
Und schließlich wird von mir die Struktur<br />
des Berichtes an den Gutachter als geeignete<br />
Vorlage für einen sinnvollen Planungsalgorithmus<br />
bezeichnet. Akzeptieren<br />
meint bekanntlich ja nicht Billigen und<br />
Gutheißen, sondern das pure Annehmen<br />
einer Tatsache und damit häufig die Befreiung<br />
von dysfunktionalem Bewertungsstress.<br />
Das Thema Gutachterverfahren<br />
wird allerdings von einem Teil der Kollegenschaft<br />
automatisch mit einer energisch<br />
zurückweisenden Meinung beantwortet,<br />
sodass mein Vorschlag, die verpflichtende<br />
Aufgabe des Berichteverfassens zu utilisieren,<br />
von dieser Seite nicht toleriert wird.<br />
Diese möglicherweise zuallererst berufspolitisch<br />
ausgerichteten Kolleginnen und<br />
Kollegen kritisieren, dass die Empfehlungen<br />
zum Abbau von motivationalen Barrieren<br />
gegen das GAV und zur Anreicherung<br />
von methodischen Kompetenzen nicht im<br />
PTJ hätten erscheinen dürfen.<br />
Indem ich Vorschläge zur Optimierung des<br />
Antragschreibens zusammengestellt habe,<br />
die mir aus meiner langjährigen Tätigkeit<br />
als Supervisor, Ausbilder und Gutachter<br />
zweckmäßig erscheinen, wurden tatsächlich<br />
die Bedürfnisse mancher Kolleginnen<br />
und Kollegen, die dem GAV kritisch gegenüber<br />
stehen, nicht erfüllt. Deren zum Teil<br />
heftigen Kritiken verlangen, dass bezüglich<br />
des GAV grundsätzlich die Abschaffung<br />
oder Modifikation zu thematisieren sei und<br />
bewerten die Empfehlungen des Artikels<br />
als unerlaubte Werbung für dieses ihrer<br />
Ansicht nach längst disqualifizierte<br />
„Zwangsinstrument“.<br />
Nun fallen in der Fachöffentlichkeit allerdings<br />
die Meinungen zum Pro und Kontra<br />
des GAV keineswegs so einhellig aus, wie<br />
die o. g. Leserbriefe dies konstatieren. Hier<br />
sei bspw. auf die entsprechende Diskussion<br />
in der letzten Ausgabe der Zeitschrift<br />
Verhaltenstherapie (<strong>2013</strong>; 23:45-50) hinzuweisen.<br />
Um auf breiter Ebene einen gelassenen<br />
Umgang mit diesem Thema zu fördern,<br />
sollte die aktuelle Kontroverse zwischen<br />
der Fachschaft der Psychotherapeuten auf<br />
der einen und den Kostenträgern auf der<br />
anderen Seite konstruktiv geführt werden.<br />
Es geht – wie im gesamten Gesundheitssystem<br />
– darum, zwischen unterschiedlichen<br />
durch Interessen geleiteten Standpunkten<br />
abzuwägen und Entscheidungen<br />
zu treffen, bei denen Kosten und Nutzen<br />
am besten abgewogen wurden. Es geht<br />
hier um die Frage: Wie können die Krankenkassen<br />
ihrer gesetzlich vorgegebenen<br />
Aufgabe nachkommen, gegenüber der<br />
Gemeinschaft der Versicherten eine Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />
der von ihnen bezahlten<br />
Leistungen vorzunehmen, ohne<br />
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