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Psychotherapeutenjournal 2/2013 (.pdf)

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Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

Konstituierende Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

Das Versorgungsstrukturgesetz (siehe Kasten<br />

rechts) regelt u. a. auch eine verbesserte<br />

regionale Mitsprache bei der Bedarfsplanung.<br />

So werden jetzt nach dem neuen<br />

§ 90a des SGB V in den Bundesländern sogenannte<br />

Gemeinsame Landesgremien geschaffen,<br />

die die Planungsgremien hinsichtlich<br />

der sektorenübergreifenden Versorgungsfragen<br />

beraten sollen. Schleswig-Holstein<br />

fasst dieses Gemeinsame Landesgremium<br />

deutlich weiter als im Sozialgesetzbuch<br />

vorgegeben. Neben den dort erwähnten<br />

Kernmitgliedern (Land, Krankenkassen,<br />

Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhausgesellschaft)<br />

werden hier auch die Psychotherapeutenkammer,<br />

die Ärztekammer, die<br />

Städte und Gemeinden, die Pflegeverbände<br />

und die Patientenorganisationen als ständige<br />

Mitglieder benannt. Mit 25 Vertretern der<br />

Mitgliedsorganisationen ist das Gremium<br />

recht groß. Die beiden Kammern sind mit<br />

jeweils zwei VertreterInnen in dem Gremium.<br />

Für die PKSH sind dies die Präsidentin<br />

Juliane Dürkop und das Vorstandsmitglied<br />

Klaus Thomsen. Dies ist ein guter Erfolg der<br />

kontinuierlichen politischen Arbeit des PKSH-<br />

Vorstandes, denn nicht in allen Bundesländern<br />

sind die Psychotherapeutenkammern<br />

in diesem neuen Gremium vertreten.<br />

Die konstituierende Sitzung des Gemeinsamen<br />

Landesgremiums fand am 16. Mai<br />

<strong>2013</strong> im Gesundheitsministerium unter<br />

Leitung der Staatssekretärin Anette Langner<br />

statt. Sie bekräftigte aus Sicht der Landesregierung<br />

den hohen Stellenwert des<br />

neuen Gremiums für eine sachgerechte<br />

medizinische Versorgungsplanung im Flächenland<br />

Schleswig-Holstein mit sehr unterschiedlichen<br />

regionalen Anforderungen.<br />

Das Gremium hatte in seiner ersten Sitzung<br />

zwei Beschlüsse zu fassen. So musste es<br />

sich eine Geschäftsordnung geben, die wegen<br />

der sehr unterschiedlichen Interessenlagen<br />

der Mitgliedsorganisationen (Kostenträger,<br />

Leistungserbringer und Patienten)<br />

hinsichtlich der Beschluss- und Publikationsregeln<br />

leidenschaftlich diskutiert wurde.<br />

Dann wurde als erste Kernaufgabe der von<br />

der KV Schleswig-Holstein vorgelegte erste<br />

Bedarfsplan diskutiert und schließlich einstimmig<br />

„zustimmend zur Kenntnis genommen“.<br />

Interessant sind hier die veränderten<br />

Zulassungsgebiete für Hausärzte (fortan in<br />

lokalen Gebieten, die kleiner als die bisherigen<br />

Kreise sind), für die allgemeine fachärztliche<br />

Versorgung inklusive der PsychotherapeutInnen<br />

(wie bisher auf Kreisebene)<br />

und für die spezialisierte fachärztliche Versorgung<br />

(in fünf Teilbezirken; z. B. Kinderund<br />

Jugendpsychiater). Relativ seltene<br />

Facharztgruppen wie Laborärzte und Humangenetiker<br />

werden für die gesamte KV-<br />

Bezirksebene geplant. Der KV-Vorschlag<br />

weicht lokal insbesondere bei den Hausärzten<br />

von den vom G-BA vorgegebenen Verhältniszahlen<br />

ab, da schleswig-holsteinische<br />

Besonderheiten wie Inseln oder Hamburger<br />

Randgebiet zu berücksichtigen waren.<br />

Wichtig für die Psychotherapeutinnen<br />

und Psychotherapeuten: Es bleibt weiterhin<br />

für sie bei den gewohnten Gebieten, und<br />

wegen der verbesserten Verhältniszahlen<br />

des G-BA für PsychotherapeutInnen in den<br />

ländlichen Gebieten sind jetzt erfreulicherweise<br />

fünf Kreise (Dithmarschen, Schleswig-<br />

Flensburg mit Flensburg, Nordfriesland, Ostholstein<br />

und Plön) „unterversorgt“. Dort werden<br />

also unter Anrechnung von schon erfolgten<br />

Sonderbedarfszulassungen und Ermächtigungen<br />

auch neue Kassensitze für<br />

PsychotherapeutInnen geschaffen. Über die<br />

Ausschreibung wird die KV ab Sommer <strong>2013</strong><br />

informieren. Die Berechnungen sind vorläufig,<br />

weil auch die real geleistete ärztliche Psychotherapie<br />

genau berechnet werden muss.<br />

Daher werden noch keine verbindlichen<br />

Zahlen genannt. Nach Aussage der KV können<br />

auch weiterhin bei lokalen Versorgungsengpässen<br />

Sonderbedarfszulassungen notwendig<br />

sein.<br />

Die VertreterInnen der PKSH haben darauf<br />

hingewiesen, dass auch die neuen Verhältniszahlen<br />

nicht den wirklichen Bedarf an<br />

ambulanter Psychotherapie abdecken werden.<br />

Der politische Adressat dieser Kritik ist<br />

jedoch der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

und nicht die regionale KV. Es wurde<br />

der PKSH zugesagt, dass die Planungszahlen<br />

für PsychotherapeutInnen in Zukunft<br />

differenzierter aufgelistet würden. Eine<br />

Unterscheidung in Psychologische Psychotherapeutinnen<br />

und Psychotherapeuten,<br />

Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen<br />

und -psychotherapeuten und<br />

psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und<br />

Ärzte erscheint hier notwendig.<br />

Juliane Dürkop, Präsidentin<br />

Klaus Thomsen, Vorstandsmitglied<br />

Gemeinsames Landesgremium<br />

nach § 90a Sozialgesetzbuch<br />

(SGB) V<br />

Das kürzlich beschlossene Versorgungsstrukturgesetz<br />

schafft u. a. die Möglichkeit,<br />

die ambulante ärztliche, fachärztliche und<br />

somit auch psychotherapeutische Versorgung<br />

regional angepasster zu planen. Mit<br />

den generellen Vorgaben des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses der Ärzte und<br />

Krankenkassen (G-BA) erstellen die Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen im Einvernehmen<br />

mit den regionalen Krankenkassenverbänden<br />

einen Bedarfsplan für ihren Bezirk.<br />

Hieraus wird dann ärztliche Unter- oder<br />

Überversorgung oder zusätzlicher lokaler<br />

Versorgungsbedarf ersichtlich. Dieser ist<br />

dann Grundlage für die Landesausschüsse<br />

Ärzte/Krankenkassen für die Zuteilung neuer<br />

Kassensitze. Neu ist, dass Zulassungsausschüsse<br />

jetzt auch die Möglichkeit haben,<br />

Kassensitze in überversorgten Gebieten<br />

durch die KV aufkaufen oder stilllegen<br />

zu lassen oder ggf. in unterversorgte Gebiete<br />

zu verlegen. Die BPtK und die PKSH haben<br />

auf die Gefahr hingewiesen, dass die<br />

bislang wenig bedarfsgerechte Versorgungsplanung<br />

bei Psychotherapeutensitzen<br />

in rein rechnerisch „überversorgten“<br />

Gebieten dazu führen könnte, dass die<br />

kassenpsychotherapeutische Versorgung<br />

aus ökonomischen Gründen ausgedünnt<br />

wird. Das nach § 90a SGB V neu geschaffene<br />

Gemeinsame Landesgremium kann<br />

„Empfehlungen zu sektorenübergreifenden<br />

Versorgungsfragen abgeben“ und zu<br />

Bedarfsplänen und Beschlüssen des Landesausschusses<br />

Stellung nehmen.<br />

Geschäftsstelle<br />

Alter Markt 1–2, 24103 Kiel<br />

Tel. 0431/66 11 990<br />

Fax 0431/66 11 995<br />

Mo bis Fr: 9–12 Uhr<br />

zusätzlich Do: 13–16 Uhr<br />

Mail: info@pksh.de<br />

Homepage: www.pksh.de<br />

224 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2013</strong>

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