Psychotherapeutenjournal 2/2013 (.pdf)
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Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />
Konstituierende Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
Das Versorgungsstrukturgesetz (siehe Kasten<br />
rechts) regelt u. a. auch eine verbesserte<br />
regionale Mitsprache bei der Bedarfsplanung.<br />
So werden jetzt nach dem neuen<br />
§ 90a des SGB V in den Bundesländern sogenannte<br />
Gemeinsame Landesgremien geschaffen,<br />
die die Planungsgremien hinsichtlich<br />
der sektorenübergreifenden Versorgungsfragen<br />
beraten sollen. Schleswig-Holstein<br />
fasst dieses Gemeinsame Landesgremium<br />
deutlich weiter als im Sozialgesetzbuch<br />
vorgegeben. Neben den dort erwähnten<br />
Kernmitgliedern (Land, Krankenkassen,<br />
Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhausgesellschaft)<br />
werden hier auch die Psychotherapeutenkammer,<br />
die Ärztekammer, die<br />
Städte und Gemeinden, die Pflegeverbände<br />
und die Patientenorganisationen als ständige<br />
Mitglieder benannt. Mit 25 Vertretern der<br />
Mitgliedsorganisationen ist das Gremium<br />
recht groß. Die beiden Kammern sind mit<br />
jeweils zwei VertreterInnen in dem Gremium.<br />
Für die PKSH sind dies die Präsidentin<br />
Juliane Dürkop und das Vorstandsmitglied<br />
Klaus Thomsen. Dies ist ein guter Erfolg der<br />
kontinuierlichen politischen Arbeit des PKSH-<br />
Vorstandes, denn nicht in allen Bundesländern<br />
sind die Psychotherapeutenkammern<br />
in diesem neuen Gremium vertreten.<br />
Die konstituierende Sitzung des Gemeinsamen<br />
Landesgremiums fand am 16. Mai<br />
<strong>2013</strong> im Gesundheitsministerium unter<br />
Leitung der Staatssekretärin Anette Langner<br />
statt. Sie bekräftigte aus Sicht der Landesregierung<br />
den hohen Stellenwert des<br />
neuen Gremiums für eine sachgerechte<br />
medizinische Versorgungsplanung im Flächenland<br />
Schleswig-Holstein mit sehr unterschiedlichen<br />
regionalen Anforderungen.<br />
Das Gremium hatte in seiner ersten Sitzung<br />
zwei Beschlüsse zu fassen. So musste es<br />
sich eine Geschäftsordnung geben, die wegen<br />
der sehr unterschiedlichen Interessenlagen<br />
der Mitgliedsorganisationen (Kostenträger,<br />
Leistungserbringer und Patienten)<br />
hinsichtlich der Beschluss- und Publikationsregeln<br />
leidenschaftlich diskutiert wurde.<br />
Dann wurde als erste Kernaufgabe der von<br />
der KV Schleswig-Holstein vorgelegte erste<br />
Bedarfsplan diskutiert und schließlich einstimmig<br />
„zustimmend zur Kenntnis genommen“.<br />
Interessant sind hier die veränderten<br />
Zulassungsgebiete für Hausärzte (fortan in<br />
lokalen Gebieten, die kleiner als die bisherigen<br />
Kreise sind), für die allgemeine fachärztliche<br />
Versorgung inklusive der PsychotherapeutInnen<br />
(wie bisher auf Kreisebene)<br />
und für die spezialisierte fachärztliche Versorgung<br />
(in fünf Teilbezirken; z. B. Kinderund<br />
Jugendpsychiater). Relativ seltene<br />
Facharztgruppen wie Laborärzte und Humangenetiker<br />
werden für die gesamte KV-<br />
Bezirksebene geplant. Der KV-Vorschlag<br />
weicht lokal insbesondere bei den Hausärzten<br />
von den vom G-BA vorgegebenen Verhältniszahlen<br />
ab, da schleswig-holsteinische<br />
Besonderheiten wie Inseln oder Hamburger<br />
Randgebiet zu berücksichtigen waren.<br />
Wichtig für die Psychotherapeutinnen<br />
und Psychotherapeuten: Es bleibt weiterhin<br />
für sie bei den gewohnten Gebieten, und<br />
wegen der verbesserten Verhältniszahlen<br />
des G-BA für PsychotherapeutInnen in den<br />
ländlichen Gebieten sind jetzt erfreulicherweise<br />
fünf Kreise (Dithmarschen, Schleswig-<br />
Flensburg mit Flensburg, Nordfriesland, Ostholstein<br />
und Plön) „unterversorgt“. Dort werden<br />
also unter Anrechnung von schon erfolgten<br />
Sonderbedarfszulassungen und Ermächtigungen<br />
auch neue Kassensitze für<br />
PsychotherapeutInnen geschaffen. Über die<br />
Ausschreibung wird die KV ab Sommer <strong>2013</strong><br />
informieren. Die Berechnungen sind vorläufig,<br />
weil auch die real geleistete ärztliche Psychotherapie<br />
genau berechnet werden muss.<br />
Daher werden noch keine verbindlichen<br />
Zahlen genannt. Nach Aussage der KV können<br />
auch weiterhin bei lokalen Versorgungsengpässen<br />
Sonderbedarfszulassungen notwendig<br />
sein.<br />
Die VertreterInnen der PKSH haben darauf<br />
hingewiesen, dass auch die neuen Verhältniszahlen<br />
nicht den wirklichen Bedarf an<br />
ambulanter Psychotherapie abdecken werden.<br />
Der politische Adressat dieser Kritik ist<br />
jedoch der Gemeinsame Bundesausschuss<br />
und nicht die regionale KV. Es wurde<br />
der PKSH zugesagt, dass die Planungszahlen<br />
für PsychotherapeutInnen in Zukunft<br />
differenzierter aufgelistet würden. Eine<br />
Unterscheidung in Psychologische Psychotherapeutinnen<br />
und Psychotherapeuten,<br />
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen<br />
und -psychotherapeuten und<br />
psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und<br />
Ärzte erscheint hier notwendig.<br />
Juliane Dürkop, Präsidentin<br />
Klaus Thomsen, Vorstandsmitglied<br />
Gemeinsames Landesgremium<br />
nach § 90a Sozialgesetzbuch<br />
(SGB) V<br />
Das kürzlich beschlossene Versorgungsstrukturgesetz<br />
schafft u. a. die Möglichkeit,<br />
die ambulante ärztliche, fachärztliche und<br />
somit auch psychotherapeutische Versorgung<br />
regional angepasster zu planen. Mit<br />
den generellen Vorgaben des Gemeinsamen<br />
Bundesausschusses der Ärzte und<br />
Krankenkassen (G-BA) erstellen die Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen im Einvernehmen<br />
mit den regionalen Krankenkassenverbänden<br />
einen Bedarfsplan für ihren Bezirk.<br />
Hieraus wird dann ärztliche Unter- oder<br />
Überversorgung oder zusätzlicher lokaler<br />
Versorgungsbedarf ersichtlich. Dieser ist<br />
dann Grundlage für die Landesausschüsse<br />
Ärzte/Krankenkassen für die Zuteilung neuer<br />
Kassensitze. Neu ist, dass Zulassungsausschüsse<br />
jetzt auch die Möglichkeit haben,<br />
Kassensitze in überversorgten Gebieten<br />
durch die KV aufkaufen oder stilllegen<br />
zu lassen oder ggf. in unterversorgte Gebiete<br />
zu verlegen. Die BPtK und die PKSH haben<br />
auf die Gefahr hingewiesen, dass die<br />
bislang wenig bedarfsgerechte Versorgungsplanung<br />
bei Psychotherapeutensitzen<br />
in rein rechnerisch „überversorgten“<br />
Gebieten dazu führen könnte, dass die<br />
kassenpsychotherapeutische Versorgung<br />
aus ökonomischen Gründen ausgedünnt<br />
wird. Das nach § 90a SGB V neu geschaffene<br />
Gemeinsame Landesgremium kann<br />
„Empfehlungen zu sektorenübergreifenden<br />
Versorgungsfragen abgeben“ und zu<br />
Bedarfsplänen und Beschlüssen des Landesausschusses<br />
Stellung nehmen.<br />
Geschäftsstelle<br />
Alter Markt 1–2, 24103 Kiel<br />
Tel. 0431/66 11 990<br />
Fax 0431/66 11 995<br />
Mo bis Fr: 9–12 Uhr<br />
zusätzlich Do: 13–16 Uhr<br />
Mail: info@pksh.de<br />
Homepage: www.pksh.de<br />
224 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2013</strong>