Psychotherapeutenjournal 2/2013 (.pdf)
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Saarland<br />
Jürgen Kriz<br />
Kappauf geht davon aus, so sein Fazit,<br />
dass Veränderungen in der Psychotherapeutischen<br />
Ausbildung und Berufstätigkeit<br />
vor allem in den Bereichen von Spezialisierung<br />
versus Standardisierung, bei der Erweiterung<br />
der Tätigkeitsfelder und der Aufhebung<br />
von Befugniseinschränkungen, in<br />
Fragen von Zuwendung und Vertrauen in<br />
der medizinischen Versorgung, der zunehmenden<br />
Technologieabhängigkeit, erfolgen<br />
müssen und plädiert für eine Reform<br />
zur heutigen Therapieausbildung zur Lösung<br />
der hinlänglich bekannten Probleme.<br />
„Psychotherapie übermorgen – Differenzierungen<br />
in der Einheit“, so der Titel des<br />
Vortrages von Prof. em. Dr. Jürgen Kriz, erweckte<br />
Neugier und versprach Einblicke in<br />
interessante neuere wissenschaftliche Erkenntnisse<br />
in der Psychotherapieforschung.<br />
Prof. Kriz erläuterte in anschaulicher Weise<br />
und mit vielen praxisorientierten Beispielen<br />
dem aufmerksamen Publikum Wirkmechanismen<br />
unterschiedlicher Therapierichtungen,<br />
Notwendigkeiten von Vernetzungen<br />
der Therapieschulen in der Ausbildung<br />
und damit verbunden die Gewährleistung<br />
von Pluralität in der universitären<br />
Ausbildung, Möglichkeiten der Direktausbildung<br />
aus universitärer Sicht hin zu einem<br />
Beruf, eine therapeutische Ausbildung<br />
basierend auf störungsorientierten<br />
Ansätzen, weg von verfahrensorientierter<br />
Ausbildung.<br />
Mit vielen Skalen und Übersichtstabellen<br />
begründete Prof. Kriz seine visionären Gedanken<br />
zur Zukunft der Psychotherapie<br />
und den zukünftigen Anforderungen an<br />
eine sachgerechte Therapieausbildung.<br />
Sein Fazit bezüglich eines Ausbildungsund<br />
Praxiskonzeptes: einheitliche Theorieausbildung,<br />
einheitliche Grundausbildung,<br />
spezifische Vertiefung, allerdings mit Passungskompetenz<br />
(störungsorientierter Ansatz).<br />
Beide Referenten haben ihr Einverständnis<br />
zur Veröffentlichung ihrer Beiträge gegeben,<br />
die dem interessierten Leser auf der<br />
Homepage der PTK unter www.ptk-saar.de<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Nach der Mittagspause mit einem leckeren<br />
Imbiss haben sich die Teilnehmer der<br />
Veranstaltung in zwei von den Referenten<br />
geleiteten Workshops in sehr angeregten<br />
Diskussionen weiter vertiefend mit den jeweiligen<br />
Themen beschäftigt.<br />
Ein reger Austausch unter den KollegInnen<br />
bildete den Abschluss der Tagung, die, wie<br />
von vielen TeilnehmerInnen in einem kurzen<br />
Feedback bestätigt, als wirklich gelungen<br />
und erfolgreich bezeichnet werden<br />
kann.<br />
Gespräch im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie<br />
Am 20. März <strong>2013</strong> waren Präsident und<br />
Vizepräsidentin der PKS sowie Rechtsanwalt<br />
Manuel Schauer zum Gespräch im<br />
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen<br />
und Familie, der Rechtsaufsichtsbehörde<br />
aller Heilberufekammern. Seitens des<br />
Gesundheitsministeriums nahmen teil<br />
Herr Dr. Peter Schichtel, Leiter der Abteilung<br />
E (Sozialversicherung, Gesundheitsund<br />
Pflegeberufe, Krankenhauswesen)<br />
sowie Herr Michael John und Frau Christine<br />
Kläsner, Referat E1 (Gesetzliche Krankenversicherung,<br />
Rechtsaufsicht Pflegeversicherung,<br />
Liquidationsrecht der akademischen<br />
Heilberufe, Heilberufekammern,<br />
Landesgremium gemäß § 90a SGB V).<br />
Kammermitgliedschaft von PiA<br />
Hauptthema war die Erörterung der rechtlichen<br />
Möglichkeiten für die seitens der<br />
Kammer angestrebte Änderung des Saarländischen<br />
Heilberufekammergesetzes<br />
(SHKG) im Hinblick auf die Mitgliedschaft<br />
von PsychotherapeutInnen in Ausbildung<br />
(PiA): Die Vertreterversammlung (VV) hatte<br />
in ihrer letzten Sitzung am 4. März <strong>2013</strong><br />
noch einmal ausführlich infrage kommende<br />
Optionen einer angemessenen Vertretung<br />
von PiA-Interessen innerhalb des<br />
obersten Gremiums der Kammer, der VV,<br />
sowie Möglichkeiten der Umsetzung von<br />
Wahlrecht und Wählbarkeit diskutiert. Im<br />
Detail geht es um folgende Fragestellungen:<br />
1. Freiwillige Mitgliedschaft versus Pflichtmitgliedschaft<br />
2. Mitgliedschaft ab Ausbildungsbeginnoder<br />
ab Beginn der praktischen Ausbildung<br />
3. Vollmitgliedschaft oder eingeschränkte<br />
Mitgliedschaft; Umsetzung eines aktiven<br />
und passiven Wahlrechts (eigener<br />
Wahlkörper?)<br />
4. (Beratendes) PiA-Mitglied in VV<br />
Dreh- und Angelpunkt im Gespräch mit<br />
der Aufsichtsbehörde waren rechtliche Bedenken<br />
gegenüber der Unterwerfung von<br />
(nichtapprobierten) PiA unter die Berufsaufsicht<br />
der Kammer. Nach Auffassung der<br />
Gesprächspartner im Ministerium bestehe<br />
wenig Interpretationsspielraum: Ohne Approbation<br />
sei die Berufsausübung nicht<br />
erlaubt, Voraussetzung einer Mitgliedschaft<br />
in der PKS sei die – zumindest jederzeit<br />
mögliche – Berufsausübung im Saarland.<br />
Dem von PKS geäußerten Einwand, wonach<br />
PiA bereits im Rahmen ihrer praktischen<br />
Tätigkeit und innerhalb der prakti-<br />
Saarland<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2013</strong><br />
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