DIE GROSSE
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halb von Monaten gelingen. Für Wolf<br />
Kempert, Geschäftsführer der Gesellschaft<br />
für Unternehmensnachfolge und<br />
Unternehmensführung (UNU) in Berlin<br />
und Mitglied des Bundesverbands der<br />
Unternehmensberater (BDU), gibt es<br />
nicht einmal bei bester Vorbereitung<br />
über einen Zeitraum von zehn oder<br />
mehr Jahren „die optimal gelaufene<br />
Nachfolge“. Zu viele Aspekte sind zu<br />
berücksichtigen und zu viele Fallstricke<br />
zu überwinden.<br />
Das gilt schon für die interne Nachfolge,<br />
wenn Sohn oder Tochter das Geschäft<br />
übernehmen sollen. Die Junioren müssen<br />
nicht nur behutsam als neue Chefs<br />
aufgebaut werden. Auch bei der Nachfolge<br />
innerhalb der Familie müssen<br />
Ansprüche anderer Angehöriger, wie<br />
gerade die Alterssicherung des Seniors,<br />
besonders beachtet werden. Nicht weniger<br />
kompliziert ist der Verkauf des<br />
Unternehmens an einen externen Nachfolger.<br />
Erfahrungsgemäß ist es nicht nur<br />
schwer, einen geeigneten Kandidaten zu<br />
fi nden. „Auch die Nase muss passen“,<br />
meint Dirk Hubl, Partner der Kanzlei<br />
Rolef & Hubl in Alfter.<br />
Darüber hinaus müssen den individuellen<br />
Bedürfnissen aller Parteien<br />
entsprechend sämtliche Optionen gegeneinander<br />
abgewogen werden. Was<br />
kommt infrage? Nur der Verkauf des<br />
Unternehmens auf einen Schlag? Ein<br />
gleitender Übergang mit Beteiligung?<br />
Eine Verpachtung? Und was passiert mit<br />
Pensionsrückstellungen in der Bilanz,<br />
die sich negativ auf den Verkaufspreis<br />
auswirken können? Zu schön, gäbe es<br />
ein Patentrezept. Letztlich sind die Antworten<br />
jedoch immer individuell zu<br />
ermitteln, vieles ist Verhandlungssache.<br />
Wie im Falle des Unternehmerehepaars<br />
Machnik sind es am Schluss jedoch immer<br />
zwei Punkte, die über Erfolg oder<br />
Misserfolg entscheiden: Der Verkaufserlös,<br />
der die Basis für die Absicherung im<br />
Ruhestand sein soll, und die geeignete<br />
Finanzierung der Übergabe.<br />
Der realistische Firmenwert<br />
Die Einschätzung des Unternehmenswerts<br />
ist in den Verkaufsverhandlungen<br />
in der Tat der Knackpunkt schlechthin:<br />
ProFirma 06 2010<br />
So sichern sich Senioren ab<br />
Viele Unternehmer müssen ihre Altersversorgung aus ihrem Betrieb fi nanzieren.<br />
Neben dem Verkauf gibt es noch einige weitere Optionen.<br />
ERTRÄGE AUS TÄTIGKEITSVERGÜTUNGEN Bleibt der Senior aktiv im Unternehmen<br />
tätig, so kann seine Versorgung – zumindest teilweise und temporär – aus dafür<br />
gezahlten Gehältern sichergestellt werden. Statt eines Gehalts kann auch ein Beraterhonorar<br />
vereinbart werden.<br />
VERGÜTUNG FÜR BEIRATSTÄTIGKEIT Gerade im Nachfolgeprozess werden oftmals<br />
Beiräte installiert, häufi g rechtzeitig in Form sogenannter „Nachfolgebeiräte“.<br />
Ausscheidende Unternehmer übernehmen dann meist den Vorsitz im Beirat.<br />
ZURÜCKBEHALTENE VERMÖGENSWERTE Unternehmer nutzen gerne auch die Möglichkeit,<br />
bestimmte Vermögenswerte zurückzubehalten und an das Unternehmen<br />
zu vermieten. Die Erträge daraus können der Finanzierung der Altersversorgung<br />
dienen.<br />
VERPACHTUNG Steuerlich ist die Verpachtung des Unternehmens eine interessante<br />
Alternative zur unentgeltlichen oder auch zur teilentgeltlichen Unternehmensübertragung.<br />
Die gesamte Vermögenssubstanz bleibt beim Unternehmer. Die Betriebsführung<br />
geht auf die nächste Generation oder auf Dritte über. Der Verpächter hat<br />
dabei das Wahlrecht, seine betriebliche Tätigkeit endgültig einzustellen und unter<br />
Aufdeckung aller stillen Reserven nur noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
zu beziehen.<br />
TEILVERKAUF Eine weitere Option ist der Teilverkauf von Gesellschaftsanteilen<br />
an familiäre Nachfolger oder an Dritte. Bestehen Bedenken darüber, dass die Nachfolgegeneration<br />
Probleme mit der erfolgreichen Unternehmensführung haben wird,<br />
können zehn oder 20 Prozent an externe Führungskräfte veräußert werden, die<br />
dann als geschäftsführende Gesellschafter Verantwortung übernehmen.<br />
ZURÜCKBEHALTENE NUTZUNGSRECHTE Insbesondere aus erbschaftsteuerlichen<br />
Gründen kann es vorteilhaft sein, auf den Nachfolger Unternehmenssubstanz zu übertragen,<br />
die Erträge jedoch im Wege des Vorbehaltsnießbrauchs zurückzubehalten.<br />
Quelle: Prof. D.B. Simmert/Dortmund, K. A. Niggemann, Meinerzhagen<br />
„Firmeninhaber gehen meist davon aus,<br />
dass dieser viel höher liegt als er tatsächlich<br />
ist“, sagt Nils Koerber. Jeder Unternehmer<br />
muss sich jedoch darüber im<br />
Klaren sein, dass der Wert seiner Firma<br />
abhängig von der allgemeinen Marktlage<br />
schwankt. Innerhalb weniger Monate<br />
kann er nach oben oder nach unten abweichen.<br />
Die beste Verhandlungsposition<br />
bei der Nachfolge haben daher jene<br />
Unternehmenschefs, die loslassen können<br />
– aber nicht müssen, also denen die<br />
Zeit noch nicht im Nacken sitzt.<br />
Als Basis für die Preisverhandlung wählen<br />
die Parteien in der Regel den sogenannten<br />
Ertragswert, den ein neutraler<br />
Berater der Kammer, ein unabhängiger<br />
Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer<br />
oder Steuerexperte zuvor ermittelt.<br />
Wohlgemerkt als Basis: Der Ertragswert<br />
entspricht nachher fast nie dem<br />
Verkaufspreis. Er zielt auf die künftig<br />
realisierbaren Erträge ab. Dabei spielen<br />
zahlreiche Faktoren eine Rolle: Zum<br />
Beispiel, inwiefern bisher das Unternehmen<br />
von der Person des Unterneh-<br />
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