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DIE GROSSE

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halb von Monaten gelingen. Für Wolf<br />

Kempert, Geschäftsführer der Gesellschaft<br />

für Unternehmensnachfolge und<br />

Unternehmensführung (UNU) in Berlin<br />

und Mitglied des Bundesverbands der<br />

Unternehmensberater (BDU), gibt es<br />

nicht einmal bei bester Vorbereitung<br />

über einen Zeitraum von zehn oder<br />

mehr Jahren „die optimal gelaufene<br />

Nachfolge“. Zu viele Aspekte sind zu<br />

berücksichtigen und zu viele Fallstricke<br />

zu überwinden.<br />

Das gilt schon für die interne Nachfolge,<br />

wenn Sohn oder Tochter das Geschäft<br />

übernehmen sollen. Die Junioren müssen<br />

nicht nur behutsam als neue Chefs<br />

aufgebaut werden. Auch bei der Nachfolge<br />

innerhalb der Familie müssen<br />

Ansprüche anderer Angehöriger, wie<br />

gerade die Alterssicherung des Seniors,<br />

besonders beachtet werden. Nicht weniger<br />

kompliziert ist der Verkauf des<br />

Unternehmens an einen externen Nachfolger.<br />

Erfahrungsgemäß ist es nicht nur<br />

schwer, einen geeigneten Kandidaten zu<br />

fi nden. „Auch die Nase muss passen“,<br />

meint Dirk Hubl, Partner der Kanzlei<br />

Rolef & Hubl in Alfter.<br />

Darüber hinaus müssen den individuellen<br />

Bedürfnissen aller Parteien<br />

entsprechend sämtliche Optionen gegeneinander<br />

abgewogen werden. Was<br />

kommt infrage? Nur der Verkauf des<br />

Unternehmens auf einen Schlag? Ein<br />

gleitender Übergang mit Beteiligung?<br />

Eine Verpachtung? Und was passiert mit<br />

Pensionsrückstellungen in der Bilanz,<br />

die sich negativ auf den Verkaufspreis<br />

auswirken können? Zu schön, gäbe es<br />

ein Patentrezept. Letztlich sind die Antworten<br />

jedoch immer individuell zu<br />

ermitteln, vieles ist Verhandlungssache.<br />

Wie im Falle des Unternehmerehepaars<br />

Machnik sind es am Schluss jedoch immer<br />

zwei Punkte, die über Erfolg oder<br />

Misserfolg entscheiden: Der Verkaufserlös,<br />

der die Basis für die Absicherung im<br />

Ruhestand sein soll, und die geeignete<br />

Finanzierung der Übergabe.<br />

Der realistische Firmenwert<br />

Die Einschätzung des Unternehmenswerts<br />

ist in den Verkaufsverhandlungen<br />

in der Tat der Knackpunkt schlechthin:<br />

ProFirma 06 2010<br />

So sichern sich Senioren ab<br />

Viele Unternehmer müssen ihre Altersversorgung aus ihrem Betrieb fi nanzieren.<br />

Neben dem Verkauf gibt es noch einige weitere Optionen.<br />

ERTRÄGE AUS TÄTIGKEITSVERGÜTUNGEN Bleibt der Senior aktiv im Unternehmen<br />

tätig, so kann seine Versorgung – zumindest teilweise und temporär – aus dafür<br />

gezahlten Gehältern sichergestellt werden. Statt eines Gehalts kann auch ein Beraterhonorar<br />

vereinbart werden.<br />

VERGÜTUNG FÜR BEIRATSTÄTIGKEIT Gerade im Nachfolgeprozess werden oftmals<br />

Beiräte installiert, häufi g rechtzeitig in Form sogenannter „Nachfolgebeiräte“.<br />

Ausscheidende Unternehmer übernehmen dann meist den Vorsitz im Beirat.<br />

ZURÜCKBEHALTENE VERMÖGENSWERTE Unternehmer nutzen gerne auch die Möglichkeit,<br />

bestimmte Vermögenswerte zurückzubehalten und an das Unternehmen<br />

zu vermieten. Die Erträge daraus können der Finanzierung der Altersversorgung<br />

dienen.<br />

VERPACHTUNG Steuerlich ist die Verpachtung des Unternehmens eine interessante<br />

Alternative zur unentgeltlichen oder auch zur teilentgeltlichen Unternehmensübertragung.<br />

Die gesamte Vermögenssubstanz bleibt beim Unternehmer. Die Betriebsführung<br />

geht auf die nächste Generation oder auf Dritte über. Der Verpächter hat<br />

dabei das Wahlrecht, seine betriebliche Tätigkeit endgültig einzustellen und unter<br />

Aufdeckung aller stillen Reserven nur noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

zu beziehen.<br />

TEILVERKAUF Eine weitere Option ist der Teilverkauf von Gesellschaftsanteilen<br />

an familiäre Nachfolger oder an Dritte. Bestehen Bedenken darüber, dass die Nachfolgegeneration<br />

Probleme mit der erfolgreichen Unternehmensführung haben wird,<br />

können zehn oder 20 Prozent an externe Führungskräfte veräußert werden, die<br />

dann als geschäftsführende Gesellschafter Verantwortung übernehmen.<br />

ZURÜCKBEHALTENE NUTZUNGSRECHTE Insbesondere aus erbschaftsteuerlichen<br />

Gründen kann es vorteilhaft sein, auf den Nachfolger Unternehmenssubstanz zu übertragen,<br />

die Erträge jedoch im Wege des Vorbehaltsnießbrauchs zurückzubehalten.<br />

Quelle: Prof. D.B. Simmert/Dortmund, K. A. Niggemann, Meinerzhagen<br />

„Firmeninhaber gehen meist davon aus,<br />

dass dieser viel höher liegt als er tatsächlich<br />

ist“, sagt Nils Koerber. Jeder Unternehmer<br />

muss sich jedoch darüber im<br />

Klaren sein, dass der Wert seiner Firma<br />

abhängig von der allgemeinen Marktlage<br />

schwankt. Innerhalb weniger Monate<br />

kann er nach oben oder nach unten abweichen.<br />

Die beste Verhandlungsposition<br />

bei der Nachfolge haben daher jene<br />

Unternehmenschefs, die loslassen können<br />

– aber nicht müssen, also denen die<br />

Zeit noch nicht im Nacken sitzt.<br />

Als Basis für die Preisverhandlung wählen<br />

die Parteien in der Regel den sogenannten<br />

Ertragswert, den ein neutraler<br />

Berater der Kammer, ein unabhängiger<br />

Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer<br />

oder Steuerexperte zuvor ermittelt.<br />

Wohlgemerkt als Basis: Der Ertragswert<br />

entspricht nachher fast nie dem<br />

Verkaufspreis. Er zielt auf die künftig<br />

realisierbaren Erträge ab. Dabei spielen<br />

zahlreiche Faktoren eine Rolle: Zum<br />

Beispiel, inwiefern bisher das Unternehmen<br />

von der Person des Unterneh-<br />

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