DIE GROSSE
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Finanzen & Steuern<br />
Steuer-Tipps<br />
KEINE VERSCHONUNG<br />
Wird ein im Wege einer Erbschaft<br />
oder Schenkung übernommener Betrieb<br />
für eine bestimmte Dauer unverändert<br />
fortgeführt, winken für<br />
den Unternehmer bei der Erbschaft-/<br />
Schenkungsteuer großzügige Verschonungsregeln.<br />
Geht das Unternehmen<br />
innerhalb dieser Frist jedoch in Insolvenz,<br />
fallen die Verschonungsregeln<br />
weg und es drohen Steuernachzahlungen<br />
(BFH, Urteil vom 4.2.2010, Az.<br />
II R 25/08).<br />
ELSTER-ONLINE<br />
Selbstständige, die ihren Gewinn<br />
nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung<br />
ermitteln, können<br />
ihre Steuererklärungen nun vollständig<br />
elektronisch ans Finanzamt übermitteln.<br />
In der Version 11.4 bietet<br />
die Elster-Software nun erstmals die<br />
Möglichkeit, die Anlage EÜR komplett<br />
auszufüllen und zu senden (Software<br />
bzw. Update abrufbar unter www.<br />
elsterformular.de).<br />
STEUERSCHULDEN<br />
Stellt ein Betrieb einen Insolvenzantrag<br />
und der Insolvenzverwalter gestattet<br />
die Fortführung des Gewerbes<br />
– entweder um einen Neustart zu ermöglichen<br />
oder um die Insolvenzmasse<br />
nicht zu verschlechtern –, muss<br />
das Gewerbeamt stillhalten. Denn bei<br />
aufgelaufenen Steuerschulden in der<br />
Insolvenz haben Gewerbeämter oft<br />
wegen Unzuverlässigkeit eine Gewerbeuntersagung<br />
ausgesprochen. Das ist<br />
nach Ansicht des Verwaltungsgerichts<br />
Trier jedoch unzulässig (Urteil vom<br />
14.4.2010, Az. 5 K 11/10).<br />
STEUERTRENDS<br />
Aschewolke<br />
Unternehmer in der Nachweispfl icht<br />
Viele Unternehmer saßen wegen der<br />
Aschewolke und des tagelangen Flugverbots<br />
im Ausland fest, mussten<br />
teilweise auf eigene Kosten Flüge umbuchen<br />
oder ihren Hotelaufenthalt unfreiwillig<br />
verlängern. Wieder zu Hause<br />
angekommen, könnte der Ärger weitergehen.<br />
Denn das Finanzamt könnte<br />
bei Prüfungen, die Jahre später stattfi nden,<br />
unterstellen, dass nicht die Aschewolke<br />
an dem verlängerten Aufenthalt<br />
schuld war, sondern ein von Anfang<br />
RÜCKSTELLUNG FÜR DIGITALEN<br />
DATENZUGRIFF ZULÄSSIG<br />
Entstehen einem bilanzierenden Unternehmer<br />
Kosten, weil er sein betriebliches EDV-<br />
Buchhaltungssystem an die „Grundsätze<br />
zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler<br />
Unterlagen“, kurz GDPdU, anpassen<br />
muss, darf er dafür eine Rückstellung bilden.<br />
Die OFD Münster weist jedoch darauf<br />
hin, dass diese Möglichkeit erstmals für<br />
Wirtschaftsjahre angewandt werden darf,<br />
die nach dem 24. Dezember 2008 enden.<br />
(Kurzinfo ESt Nr. 6/2010 vom 15.4.2010).<br />
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an geplanter Privaturlaub. Folge: Die<br />
Zusatzkosten und ein Teil der An- und<br />
Abreisekosten dürften dann nicht als<br />
Betriebsausgaben abgezogen werden.<br />
ProFirma rät: Selbstständige, denen<br />
durch ihren unfreiwilligen Aufenthalt<br />
Zusatzkosten entstanden sind, sollten<br />
sich daher jetzt Bestätigungen von Fluggesellschaft<br />
und Hotel besorgen, die beweisen,<br />
dass der verlängerte Aufenthalt<br />
weder geplant war noch private Hintergründe<br />
hatte.<br />
BETEILIGUNGSERWERB:<br />
SANIERUNGSKLAUSEL AUF EIS GELEGT<br />
Um angeschlagene Unternehmen vor der<br />
Insolvenz zu retten, hat die Regierung im<br />
Bürgerentlastungsgesetz und im Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />
(Paragraf 8c<br />
KStG) eine Sanierungsklausel geschaffen.<br />
Verluste einer Kapitalgesellschaft gehen<br />
danach nicht unter, wenn der Anteilskauf<br />
zur Rettung des Unternehmens erfolgt. Der<br />
Käufer der Anteile darf die Verluste daher<br />
steuerlich mit Gewinnen verrechnen.<br />
ProFirma warnt: Da die Europäische Kommission<br />
hier eine Wettbewerbsverzerrung<br />
sieht, hat das Bundesfi nanzministerium die<br />
Sanierungsklausel auf Eis gelegt. Auch wer<br />
eine verbindliche Auskunft in der Tasche<br />
hat, kann die übernommenen Verluste bis<br />
zur endgültigen Entscheidung der Kommission<br />
nicht mehr Steuer sparend verrechnen<br />
(BMF, Schreiben vom 30.4.2010, Az. IV C<br />
2 - S 2745-a/08/10005).<br />
50 ProFirma 06 2010