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DIE GROSSE

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Finanzen & Steuern<br />

Steuer-Tipps<br />

KEINE VERSCHONUNG<br />

Wird ein im Wege einer Erbschaft<br />

oder Schenkung übernommener Betrieb<br />

für eine bestimmte Dauer unverändert<br />

fortgeführt, winken für<br />

den Unternehmer bei der Erbschaft-/<br />

Schenkungsteuer großzügige Verschonungsregeln.<br />

Geht das Unternehmen<br />

innerhalb dieser Frist jedoch in Insolvenz,<br />

fallen die Verschonungsregeln<br />

weg und es drohen Steuernachzahlungen<br />

(BFH, Urteil vom 4.2.2010, Az.<br />

II R 25/08).<br />

ELSTER-ONLINE<br />

Selbstständige, die ihren Gewinn<br />

nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung<br />

ermitteln, können<br />

ihre Steuererklärungen nun vollständig<br />

elektronisch ans Finanzamt übermitteln.<br />

In der Version 11.4 bietet<br />

die Elster-Software nun erstmals die<br />

Möglichkeit, die Anlage EÜR komplett<br />

auszufüllen und zu senden (Software<br />

bzw. Update abrufbar unter www.<br />

elsterformular.de).<br />

STEUERSCHULDEN<br />

Stellt ein Betrieb einen Insolvenzantrag<br />

und der Insolvenzverwalter gestattet<br />

die Fortführung des Gewerbes<br />

– entweder um einen Neustart zu ermöglichen<br />

oder um die Insolvenzmasse<br />

nicht zu verschlechtern –, muss<br />

das Gewerbeamt stillhalten. Denn bei<br />

aufgelaufenen Steuerschulden in der<br />

Insolvenz haben Gewerbeämter oft<br />

wegen Unzuverlässigkeit eine Gewerbeuntersagung<br />

ausgesprochen. Das ist<br />

nach Ansicht des Verwaltungsgerichts<br />

Trier jedoch unzulässig (Urteil vom<br />

14.4.2010, Az. 5 K 11/10).<br />

STEUERTRENDS<br />

Aschewolke<br />

Unternehmer in der Nachweispfl icht<br />

Viele Unternehmer saßen wegen der<br />

Aschewolke und des tagelangen Flugverbots<br />

im Ausland fest, mussten<br />

teilweise auf eigene Kosten Flüge umbuchen<br />

oder ihren Hotelaufenthalt unfreiwillig<br />

verlängern. Wieder zu Hause<br />

angekommen, könnte der Ärger weitergehen.<br />

Denn das Finanzamt könnte<br />

bei Prüfungen, die Jahre später stattfi nden,<br />

unterstellen, dass nicht die Aschewolke<br />

an dem verlängerten Aufenthalt<br />

schuld war, sondern ein von Anfang<br />

RÜCKSTELLUNG FÜR DIGITALEN<br />

DATENZUGRIFF ZULÄSSIG<br />

Entstehen einem bilanzierenden Unternehmer<br />

Kosten, weil er sein betriebliches EDV-<br />

Buchhaltungssystem an die „Grundsätze<br />

zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler<br />

Unterlagen“, kurz GDPdU, anpassen<br />

muss, darf er dafür eine Rückstellung bilden.<br />

Die OFD Münster weist jedoch darauf<br />

hin, dass diese Möglichkeit erstmals für<br />

Wirtschaftsjahre angewandt werden darf,<br />

die nach dem 24. Dezember 2008 enden.<br />

(Kurzinfo ESt Nr. 6/2010 vom 15.4.2010).<br />

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an geplanter Privaturlaub. Folge: Die<br />

Zusatzkosten und ein Teil der An- und<br />

Abreisekosten dürften dann nicht als<br />

Betriebsausgaben abgezogen werden.<br />

ProFirma rät: Selbstständige, denen<br />

durch ihren unfreiwilligen Aufenthalt<br />

Zusatzkosten entstanden sind, sollten<br />

sich daher jetzt Bestätigungen von Fluggesellschaft<br />

und Hotel besorgen, die beweisen,<br />

dass der verlängerte Aufenthalt<br />

weder geplant war noch private Hintergründe<br />

hatte.<br />

BETEILIGUNGSERWERB:<br />

SANIERUNGSKLAUSEL AUF EIS GELEGT<br />

Um angeschlagene Unternehmen vor der<br />

Insolvenz zu retten, hat die Regierung im<br />

Bürgerentlastungsgesetz und im Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />

(Paragraf 8c<br />

KStG) eine Sanierungsklausel geschaffen.<br />

Verluste einer Kapitalgesellschaft gehen<br />

danach nicht unter, wenn der Anteilskauf<br />

zur Rettung des Unternehmens erfolgt. Der<br />

Käufer der Anteile darf die Verluste daher<br />

steuerlich mit Gewinnen verrechnen.<br />

ProFirma warnt: Da die Europäische Kommission<br />

hier eine Wettbewerbsverzerrung<br />

sieht, hat das Bundesfi nanzministerium die<br />

Sanierungsklausel auf Eis gelegt. Auch wer<br />

eine verbindliche Auskunft in der Tasche<br />

hat, kann die übernommenen Verluste bis<br />

zur endgültigen Entscheidung der Kommission<br />

nicht mehr Steuer sparend verrechnen<br />

(BMF, Schreiben vom 30.4.2010, Az. IV C<br />

2 - S 2745-a/08/10005).<br />

50 ProFirma 06 2010

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