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Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren

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Umweltgesetzgebung bietet kaum Schutz<br />

vor Glyphosat & <strong>Co</strong><br />

Christian Schweer, Susan Haffmans<br />

Seit den 1990er Jahren bestehen auf internationaler Ebene, auf Ebene<br />

der Europäischen Union und in Deutschland Ansätze, um den Eintrag von<br />

Pestiziden in die Umwelt auch zum Schutz der Ökosysteme zu begrenzen.<br />

Allerdings sind diese Arbeiten bisher weder strategisch-konzeptionell,<br />

noch instrumentell, beispielsweise durch Grenzwertsetzung, weit genug<br />

entwickelt, um umfassend, verbindlich und wirksam genug zu sein. Dieses<br />

betrifft auch den Umgang mit Glyphosat.<br />

OSPAR-Konvention<br />

Zum Schutz des Nordostatlantiks haben die Anrainerstaaten auf Grundlage<br />

der OSPAR-Konvention von 1992 eine Strategie erstellt, um die in der<br />

Natur vorkommenden Schadstoffe bis 2020 nahe natürlicher Konzentrationen,<br />

bzw. die synthetisch hergestellten Substanzen nahe Null, zurückzuführen.<br />

Die Stoffliste umfasst allerdings nur einen Bruchteil aller relevanten<br />

Pestizid-Wirkstoffe (OSPAR 2002). Es ist derzeit ungewiss, ob bei der<br />

derzeit umzusetzenden EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Richtlinie<br />

2008/56/EG) weitere Stoffe Berücksichtigung finden, um bis 2020 den<br />

angestrebten guten Zustand zu erreichen. Die Gewässer von ökologisch<br />

bedenklichen und gesundheitsschädlichen Stoffen frei zu halten, ist eine<br />

wichtige Aufgabe im europäischen Gewässerschutz und Pestizide zählen<br />

zu den für die Meeresumwelt relevanten gefährlichen Stoffen (Richtlinie<br />

2008/56/EG). Die Erreichung des allgemeinen guten Umweltzustands für<br />

Meere beinhaltet die Einhaltung der in der Wasserrahmenrichtlinie festgesetzten<br />

Qualitätsnormen für Pestizide, wonach ein guter chemischer<br />

Gewässerzustand nur dann erreicht ist, wenn einzelne Pestizidwirkstoffe<br />

0,1 µg und die Summe der nachgewiesenen Pestizidwirkstoffe 0,5 µg nicht<br />

überschreiten.<br />

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)<br />

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 (Richtlinie 2000/60/EG,<br />

kurz WRRL) gibt für Binnen- und Küstengewässer bereits für 2015 generell<br />

vor, dass der gute Zustand einzuhalten ist. Zu diesem Zweck waren auch<br />

ganzheitliche Maßnahmen gegen alle relevanten Verunreinigungen bzw.<br />

Schadstoffe zwischen 2009-2012 einzuführen und umzusetzen, inklusive<br />

der Festsetzung von Grenzwerten, die zum Teil mittels EU-weit gültiger<br />

Tochterrichtlinien bereits zuvor festgelegt worden waren (s.u.). Der an sich<br />

ganzheitliche Ansatz der WRRL zeigt sich aber auch in Deutschland nicht<br />

in der Umsetzungspraxis, weil viele Pestizid-Eintragsquellen mit den vorgegebenen<br />

Maßnahmen nicht bzw. nicht nachvollziehbar angepackt werden.<br />

Dies betrifft unter anderem Einträge von Pestiziden in Kleingewässer. Hier<br />

gibt es beispielsweise keine Verpflichtung zum Monitoring.<br />

Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt<br />

Mit der Verabschiedung der nationalen Strategie zum Erhalt der Biologischen<br />

Vielfalt wurde 2007 in Deutschland das Ziel formuliert, eine signifi-<br />

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