Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren
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Umweltgesetzgebung bietet kaum Schutz<br />
vor Glyphosat & <strong>Co</strong><br />
Christian Schweer, Susan Haffmans<br />
Seit den 1990er Jahren bestehen auf internationaler Ebene, auf Ebene<br />
der Europäischen Union und in Deutschland Ansätze, um den Eintrag von<br />
Pestiziden in die Umwelt auch zum Schutz der Ökosysteme zu begrenzen.<br />
Allerdings sind diese Arbeiten bisher weder strategisch-konzeptionell,<br />
noch instrumentell, beispielsweise durch Grenzwertsetzung, weit genug<br />
entwickelt, um umfassend, verbindlich und wirksam genug zu sein. Dieses<br />
betrifft auch den Umgang mit Glyphosat.<br />
OSPAR-Konvention<br />
Zum Schutz des Nordostatlantiks haben die Anrainerstaaten auf Grundlage<br />
der OSPAR-Konvention von 1992 eine Strategie erstellt, um die in der<br />
Natur vorkommenden Schadstoffe bis 2020 nahe natürlicher Konzentrationen,<br />
bzw. die synthetisch hergestellten Substanzen nahe Null, zurückzuführen.<br />
Die Stoffliste umfasst allerdings nur einen Bruchteil aller relevanten<br />
Pestizid-Wirkstoffe (OSPAR 2002). Es ist derzeit ungewiss, ob bei der<br />
derzeit umzusetzenden EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Richtlinie<br />
2008/56/EG) weitere Stoffe Berücksichtigung finden, um bis 2020 den<br />
angestrebten guten Zustand zu erreichen. Die Gewässer von ökologisch<br />
bedenklichen und gesundheitsschädlichen Stoffen frei zu halten, ist eine<br />
wichtige Aufgabe im europäischen Gewässerschutz und Pestizide zählen<br />
zu den für die Meeresumwelt relevanten gefährlichen Stoffen (Richtlinie<br />
2008/56/EG). Die Erreichung des allgemeinen guten Umweltzustands für<br />
Meere beinhaltet die Einhaltung der in der Wasserrahmenrichtlinie festgesetzten<br />
Qualitätsnormen für Pestizide, wonach ein guter chemischer<br />
Gewässerzustand nur dann erreicht ist, wenn einzelne Pestizidwirkstoffe<br />
0,1 µg und die Summe der nachgewiesenen Pestizidwirkstoffe 0,5 µg nicht<br />
überschreiten.<br />
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)<br />
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 (Richtlinie 2000/60/EG,<br />
kurz WRRL) gibt für Binnen- und Küstengewässer bereits für 2015 generell<br />
vor, dass der gute Zustand einzuhalten ist. Zu diesem Zweck waren auch<br />
ganzheitliche Maßnahmen gegen alle relevanten Verunreinigungen bzw.<br />
Schadstoffe zwischen 2009-2012 einzuführen und umzusetzen, inklusive<br />
der Festsetzung von Grenzwerten, die zum Teil mittels EU-weit gültiger<br />
Tochterrichtlinien bereits zuvor festgelegt worden waren (s.u.). Der an sich<br />
ganzheitliche Ansatz der WRRL zeigt sich aber auch in Deutschland nicht<br />
in der Umsetzungspraxis, weil viele Pestizid-Eintragsquellen mit den vorgegebenen<br />
Maßnahmen nicht bzw. nicht nachvollziehbar angepackt werden.<br />
Dies betrifft unter anderem Einträge von Pestiziden in Kleingewässer. Hier<br />
gibt es beispielsweise keine Verpflichtung zum Monitoring.<br />
Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt<br />
Mit der Verabschiedung der nationalen Strategie zum Erhalt der Biologischen<br />
Vielfalt wurde 2007 in Deutschland das Ziel formuliert, eine signifi-<br />
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