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Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren

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Studien stützen. Die Kosten dafür könnten von den Herstellern der jeweiligen<br />

Produkte übernommen werden – zum Beispiel über Gebühren für die<br />

Anmeldung und Prüfung der jeweiligen Produkte. Die Vergabe der Forschungsaufträge<br />

an unabhängige Institute könnte über einen unabhängig<br />

und transparent verwalteten Fonds geschehen. In jedem Fall müssen alle<br />

vorhandenen Studien öffentlich zugänglich gemacht werden.<br />

Auf Pestizid-Produkten steht nicht drauf, was drin ist<br />

Susan Haffmans<br />

Formulierte Pestizid-Produkte enthalten nicht nur Wirkstoffe, sondern auch<br />

sogenannte Beistoffe oder Formulierungshilfsstoffe. Es sind Substanzen,<br />

die gezielt den Produkten beigemischt werden, um die pestizide Wirkung<br />

der Wirkstoffe zu verstärken (Synergisten oder Netzmittel), sie zu verringern<br />

(Safener) oder die Funktion der formulierten Mittel zu verändern,<br />

z. B. indem sie für eine bessere Verteilung der Wirkstoffe in der Spritzlösung<br />

sorgen oder die Lagerstabilität verbessern. Beispiele für Beistoffe<br />

sind Lösemittel, Emulgatoren, Haftmittel, Frostschutzmittel, Geruchsstoffe,<br />

Netzmittel und Schaumverminderer.<br />

Über die Beistoffe, die in einem Pestizidprodukt enthalten sind, muss<br />

der Hersteller den Zulassungsbehörden zwar Informationen aus<br />

Sicherheitsdatenblättern, u.a. Stoffcharakteristika, Handelsnamen etc. vorlegen.<br />

Doch weder der Landwirt, der das Produkt anwendet, noch die Öffentlichkeit<br />

erfährt, welche Beistoffe in einem spezifischen Pestizidprodukt<br />

enthalten sind, da diese, einschließlich der Rezeptur der Mittel, unter die<br />

gesetzlich festgelegten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse fallen (Verordnung<br />

(EG) Nr. 1107/2009).<br />

Öffentlich zugänglich ist eine Auflistung der in Deutschland derzeit ca.<br />

1450 in zugelassenen Pestizidprodukten enthaltenen Beistoffe (BVL 2013a)<br />

und die „alte“ Liste toxikologisch oder ökotoxikologisch relevanter Beistoffe<br />

(„unerwünschte Beistoffe“), die bislang aus Pflanzenschutzmitteln entfernt<br />

bzw. ersetzt wurden. Hier finden sich fortpflanzungsgefährdende und<br />

krebserzeugende Substanzen und solche mit Ozonschicht-schädigender<br />

Wirkung (BVL 2006). Welche der gelisteten Beistoffe in welchen Pestizid-Handelsprodukten<br />

enthalten sind, können Käufer nicht erkennen. Dies<br />

kann für Einzelpersonen jedoch bedeutsam sein, zum Beispiel, wenn eine<br />

bereits erkannte Netzmittel-Allergie vorliegt.<br />

Informationen über Beistoffe<br />

nicht öffentlich zugänglich<br />

(Produktgeheimnis).<br />

Beistoffe sind nicht als Inhaltsstoffe<br />

auf dem Produkt angegeben.<br />

Informationen über Wirkstoffe<br />

öffentlich verfügbar.<br />

Wirkstoffe sind als Inhaltsstoffe<br />

auf dem Produkt angegeben.<br />

Zusammensetzungen von<br />

Pestizidprodukten variieren.<br />

Wirkstoffe können in sehr<br />

unterschiedlicher Menge im<br />

Produkt enthalten sein, z.B.<br />

gerade einmal 2,5 g/kg oder<br />

750 g/kg. (PAN Germany)<br />

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