Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren
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Studien stützen. Die Kosten dafür könnten von den Herstellern der jeweiligen<br />
Produkte übernommen werden – zum Beispiel über Gebühren für die<br />
Anmeldung und Prüfung der jeweiligen Produkte. Die Vergabe der Forschungsaufträge<br />
an unabhängige Institute könnte über einen unabhängig<br />
und transparent verwalteten Fonds geschehen. In jedem Fall müssen alle<br />
vorhandenen Studien öffentlich zugänglich gemacht werden.<br />
Auf Pestizid-Produkten steht nicht drauf, was drin ist<br />
Susan Haffmans<br />
Formulierte Pestizid-Produkte enthalten nicht nur Wirkstoffe, sondern auch<br />
sogenannte Beistoffe oder Formulierungshilfsstoffe. Es sind Substanzen,<br />
die gezielt den Produkten beigemischt werden, um die pestizide Wirkung<br />
der Wirkstoffe zu verstärken (Synergisten oder Netzmittel), sie zu verringern<br />
(Safener) oder die Funktion der formulierten Mittel zu verändern,<br />
z. B. indem sie für eine bessere Verteilung der Wirkstoffe in der Spritzlösung<br />
sorgen oder die Lagerstabilität verbessern. Beispiele für Beistoffe<br />
sind Lösemittel, Emulgatoren, Haftmittel, Frostschutzmittel, Geruchsstoffe,<br />
Netzmittel und Schaumverminderer.<br />
Über die Beistoffe, die in einem Pestizidprodukt enthalten sind, muss<br />
der Hersteller den Zulassungsbehörden zwar Informationen aus<br />
Sicherheitsdatenblättern, u.a. Stoffcharakteristika, Handelsnamen etc. vorlegen.<br />
Doch weder der Landwirt, der das Produkt anwendet, noch die Öffentlichkeit<br />
erfährt, welche Beistoffe in einem spezifischen Pestizidprodukt<br />
enthalten sind, da diese, einschließlich der Rezeptur der Mittel, unter die<br />
gesetzlich festgelegten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse fallen (Verordnung<br />
(EG) Nr. 1107/2009).<br />
Öffentlich zugänglich ist eine Auflistung der in Deutschland derzeit ca.<br />
1450 in zugelassenen Pestizidprodukten enthaltenen Beistoffe (BVL 2013a)<br />
und die „alte“ Liste toxikologisch oder ökotoxikologisch relevanter Beistoffe<br />
(„unerwünschte Beistoffe“), die bislang aus Pflanzenschutzmitteln entfernt<br />
bzw. ersetzt wurden. Hier finden sich fortpflanzungsgefährdende und<br />
krebserzeugende Substanzen und solche mit Ozonschicht-schädigender<br />
Wirkung (BVL 2006). Welche der gelisteten Beistoffe in welchen Pestizid-Handelsprodukten<br />
enthalten sind, können Käufer nicht erkennen. Dies<br />
kann für Einzelpersonen jedoch bedeutsam sein, zum Beispiel, wenn eine<br />
bereits erkannte Netzmittel-Allergie vorliegt.<br />
Informationen über Beistoffe<br />
nicht öffentlich zugänglich<br />
(Produktgeheimnis).<br />
Beistoffe sind nicht als Inhaltsstoffe<br />
auf dem Produkt angegeben.<br />
Informationen über Wirkstoffe<br />
öffentlich verfügbar.<br />
Wirkstoffe sind als Inhaltsstoffe<br />
auf dem Produkt angegeben.<br />
Zusammensetzungen von<br />
Pestizidprodukten variieren.<br />
Wirkstoffe können in sehr<br />
unterschiedlicher Menge im<br />
Produkt enthalten sein, z.B.<br />
gerade einmal 2,5 g/kg oder<br />
750 g/kg. (PAN Germany)<br />
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