Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren
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2004). Auf dieser Grundlage könne ein (noch zu überprüfender) NOAEL<br />
von 2,5 mg/kg Körpergewicht angenommen werden. Daraus lasse sich ein<br />
ADI von 0,025 mg/kg Körpergewicht ableiten.<br />
Der vom BfR gesetzte ADI für POE-Tallowamine berücksichtigt nicht die<br />
neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass tallowaminhaltige Glyphosatprodukte<br />
um ein Vielfaches toxischer sind als Glyphosat alleine<br />
(Mesnage et al. 2014, Mesnage et al. 2013). Der vom BfR gesetzte ADI<br />
für POE-Tallowamine hat offenbar keine Auswirkungen auf die Festlegung<br />
von Rückstandshöchstgehalten gehabt. Wenn man die von unabhängigen<br />
Wissenschaftlern vorgeschlagenen ADI-Werte für Glyphosat bzw.<br />
Glyphosatprodukte zugrunde legt, zeigt sich jedoch, dass die geltenden<br />
Rückstandshöchstgehalte Rückstände erlauben, die langfristige gesundheitliche<br />
Schäden nicht sicher ausschließen können. Dies bestätigt eine<br />
Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte mit dem EFSA Verzehrsmodell<br />
PRIMO (siehe unten).<br />
Die in Rückstandsuntersuchungen gefundenen Rückstände bleiben zwar<br />
offenbar in der Regel deutlich unterhalb der erlaubten Rückstandshöchstgehalte.<br />
Unabhängig von den tatsächlich auftretenden Rückständen sollten<br />
die Rückstandshöchstgehalte aus Vorsorgegründen dennoch nach<br />
unten angepasst werden, um einen zuverlässigen Schutz nicht nur vor<br />
Glyphosatrückständen, sondern auch vor den Rückständen von Glyphosatprodukten<br />
mit allen enthaltenen Beistoffen zu bieten.<br />
Auch wenn in Deutschland kaum noch tallowaminhaltige Pflanzenschutzmittel<br />
auf dem Markt sind, ist die Problematik der Tallowaminrückstände<br />
nicht gelöst. Denn Tallowaminrückstände können in importieren Lebensmitteln<br />
enthalten sein, jedoch auf Grund mangelnder Analyseverfahren<br />
nicht angemessen festgestellt werden (siehe dazu Abschnitt „Unzureichende<br />
Rückstandskontrollen – Lücken im Verbraucherschutz“).<br />
Die Problematik der Beistoff-Toxizität weist auf grundlegende Probleme<br />
des bestehenden Systems für die Risikobewertung und Zulassung von<br />
Pestiziden sowie den Schutz vor Pestizidrückständen hin. Es bietet keine<br />
ausreichende Sicherheit, nur den reinen Pestizidwirkstoff in Langzeitstudien<br />
zu prüfen und daraus gesundheitliche Grenzwerte und Rückstandshöchstgehalte<br />
abzuleiten. Auch die Beistoffe und die fertigen Pestizidprodukte<br />
– als Substanzgemische – müssten in Langzeitstudien geprüft<br />
werden. Dementsprechend müsste auch der ADI für Pestizidformulierungen<br />
und nicht nur für den reinen Pestizidwirkstoff bei der Festlegung von<br />
Rückstandshöchstgehalten berücksichtigt werden. Doch eine derartige<br />
Reform des Risikobewertungssystems wäre mit hohen Kosten und einem<br />
hohen Aufwand verbunden.<br />
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