Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren
Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren
Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
46<br />
Wirkung der Wirkstoffe zunutze und spritzt ca. ein bis zwei Wochen vor der<br />
Ernte den Kulturpflanzenbestand, um ihn abzutöten. Das so erzwungene<br />
gleichzeitige „Abreifen“ dient der Ernteerleichterung und soll Ernteverluste<br />
verhindern. Rund 11% des in Deutschland eingesetzten Glyphosat wird zur<br />
Sikkation verwendet. In manchen EU-Ländern, etwa Großbritannien, liegen<br />
die Zahlen noch deutlich höher. Glyphosat darf in Deutschland zur Sikkation<br />
von Raps, Lein und Lupinen sowie von Gerste, Hafer, Roggen, Triticale<br />
und Weizen benutzt werden. Ausgenommen sind lediglich Saat- und<br />
Braugetreide (BVL 2014). Als Begründung für diese Ausnahme findet man<br />
Hinweise auf eine Reduzierung der Keimfähigkeit des sikkierten Getreides<br />
(Haalck 2012).<br />
Die Sikkationsanwendung steht zu Recht in besonderem Maße in der Kritik,<br />
denn hierbei richtet sich die Pestizid-Anwendung nicht gegen einen<br />
unerwünschten Organismus, sondern die Kulturpflanze, also das Lebensmittel<br />
selbst, wird aus Gründen der Praktikabilität und Kostenersparnis<br />
abgetötet. Außerdem bedeutet die Sikkation, dass zu den Hauptspritzzeiten<br />
von Glyphosat vor der Saat und zur Stoppelbehandlung kurz vor der<br />
Ernte noch eine weitere Ausbringung hinzukommt. Dies bedeutet eine<br />
zusätzliche Belastung von Mensch und Natur, u.a. durch Rückstände in<br />
Lebensmitteln, Abdrift, Belastung von Gewässern und die Zerstörung von<br />
Ackerwildpflanzen, die Vögel und Insekten als Nahrung und Nistmaterial<br />
benötigen. Dass das Besprühen von Kulturpflanzen mit Herbiziden nicht<br />
mit den – zumindest auf dem Papier bestehenden – Grundsätzen der<br />
„guten fachliche Praxis im Pflanzenschutz“ (BMELV 2010) zu vereinbaren<br />
ist, lässt sich kaum leugnen.<br />
Während Österreich 2013 ein Sikkationsverbot für Glyphosat verhängte,<br />
konnte sich Deutschland trotz der Rückstandssituation, der Umweltwirkung,<br />
des öffentlichen Drucks und der Forderung des Bundesrates, die<br />
Sikkation möglichst ganz zu beenden (Bundesrat 2013, Bundesrat 2014),<br />
lediglich zu verschärften Anwendungsbestimmungen für glyphosathaltige<br />
Pestizidprodukte durchringen. Diese seit dem 25. Mai 2014 geltenden<br />
Bestimmungen begrenzen Glyphosat-Anwendungen auf maximal zwei<br />
Anwendungen pro Jahr und auf eine Gesamtmenge von 3600 Gramm pro<br />
Hektar. Sikkation ist nun nur noch auf Teilflächen erlaubt, „wo das Getreide<br />
ungleichmäßig abreift und eine Beerntung ohne Behandlung nicht möglich<br />
ist“. Spritzungen zur „Steuerung des Erntetermins oder Optimierung der<br />
Drusch“ sind nicht mehr erlaubt (BVL 21.5.2014). Ob diese nun geltenden<br />
Einschränkungen der „Spätanwendung“ zu einer Entlastung der Umwelt<br />
führen werden, muss sich zeigen. Es sind allerdings Zweifel angebracht,<br />
wie eine jetzt schon überforderte Anwendungskontrolle die verschärften<br />
Auflagen in der Praxis überprüfen und überhaupt durchsetzen will (Weber<br />
2014).<br />
Die späte Sikkationsanwendung von Glyphosat in der Kultur gilt als Haupteintragsquelle<br />
für Rückstände von Glyphosat im Erntegut, darunter Getreidestroh,<br />
Hülsenfrüchte, Rapssamen und Getreidekörner (Pflanzenschutzdienst<br />
Gießen 2014; Sieke 2014). Zweifelsfrei ist, dass die Spätanwendung<br />
von Glyphosat die Höhe der erlaubten Rückstandshöchstgehalte beeinflusst.<br />
In Kulturen, in denen die Sikkation mit Glyphosat ein verbreitetes<br />
Verfahren der landwirtschaftlichen Praxis ist (z.B. bei Roggen und Weizen),