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Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren

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Wirkung der Wirkstoffe zunutze und spritzt ca. ein bis zwei Wochen vor der<br />

Ernte den Kulturpflanzenbestand, um ihn abzutöten. Das so erzwungene<br />

gleichzeitige „Abreifen“ dient der Ernteerleichterung und soll Ernteverluste<br />

verhindern. Rund 11% des in Deutschland eingesetzten Glyphosat wird zur<br />

Sikkation verwendet. In manchen EU-Ländern, etwa Großbritannien, liegen<br />

die Zahlen noch deutlich höher. Glyphosat darf in Deutschland zur Sikkation<br />

von Raps, Lein und Lupinen sowie von Gerste, Hafer, Roggen, Triticale<br />

und Weizen benutzt werden. Ausgenommen sind lediglich Saat- und<br />

Braugetreide (BVL 2014). Als Begründung für diese Ausnahme findet man<br />

Hinweise auf eine Reduzierung der Keimfähigkeit des sikkierten Getreides<br />

(Haalck 2012).<br />

Die Sikkationsanwendung steht zu Recht in besonderem Maße in der Kritik,<br />

denn hierbei richtet sich die Pestizid-Anwendung nicht gegen einen<br />

unerwünschten Organismus, sondern die Kulturpflanze, also das Lebensmittel<br />

selbst, wird aus Gründen der Praktikabilität und Kostenersparnis<br />

abgetötet. Außerdem bedeutet die Sikkation, dass zu den Hauptspritzzeiten<br />

von Glyphosat vor der Saat und zur Stoppelbehandlung kurz vor der<br />

Ernte noch eine weitere Ausbringung hinzukommt. Dies bedeutet eine<br />

zusätzliche Belastung von Mensch und Natur, u.a. durch Rückstände in<br />

Lebensmitteln, Abdrift, Belastung von Gewässern und die Zerstörung von<br />

Ackerwildpflanzen, die Vögel und Insekten als Nahrung und Nistmaterial<br />

benötigen. Dass das Besprühen von Kulturpflanzen mit Herbiziden nicht<br />

mit den – zumindest auf dem Papier bestehenden – Grundsätzen der<br />

„guten fachliche Praxis im Pflanzenschutz“ (BMELV 2010) zu vereinbaren<br />

ist, lässt sich kaum leugnen.<br />

Während Österreich 2013 ein Sikkationsverbot für Glyphosat verhängte,<br />

konnte sich Deutschland trotz der Rückstandssituation, der Umweltwirkung,<br />

des öffentlichen Drucks und der Forderung des Bundesrates, die<br />

Sikkation möglichst ganz zu beenden (Bundesrat 2013, Bundesrat 2014),<br />

lediglich zu verschärften Anwendungsbestimmungen für glyphosathaltige<br />

Pestizidprodukte durchringen. Diese seit dem 25. Mai 2014 geltenden<br />

Bestimmungen begrenzen Glyphosat-Anwendungen auf maximal zwei<br />

Anwendungen pro Jahr und auf eine Gesamtmenge von 3600 Gramm pro<br />

Hektar. Sikkation ist nun nur noch auf Teilflächen erlaubt, „wo das Getreide<br />

ungleichmäßig abreift und eine Beerntung ohne Behandlung nicht möglich<br />

ist“. Spritzungen zur „Steuerung des Erntetermins oder Optimierung der<br />

Drusch“ sind nicht mehr erlaubt (BVL 21.5.2014). Ob diese nun geltenden<br />

Einschränkungen der „Spätanwendung“ zu einer Entlastung der Umwelt<br />

führen werden, muss sich zeigen. Es sind allerdings Zweifel angebracht,<br />

wie eine jetzt schon überforderte Anwendungskontrolle die verschärften<br />

Auflagen in der Praxis überprüfen und überhaupt durchsetzen will (Weber<br />

2014).<br />

Die späte Sikkationsanwendung von Glyphosat in der Kultur gilt als Haupteintragsquelle<br />

für Rückstände von Glyphosat im Erntegut, darunter Getreidestroh,<br />

Hülsenfrüchte, Rapssamen und Getreidekörner (Pflanzenschutzdienst<br />

Gießen 2014; Sieke 2014). Zweifelsfrei ist, dass die Spätanwendung<br />

von Glyphosat die Höhe der erlaubten Rückstandshöchstgehalte beeinflusst.<br />

In Kulturen, in denen die Sikkation mit Glyphosat ein verbreitetes<br />

Verfahren der landwirtschaftlichen Praxis ist (z.B. bei Roggen und Weizen),

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