Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren
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Pestizid-Zulassung in Europa<br />
Carina Weber<br />
In Europa erfolgt die Pestizid-Zulassung für die Wirkstoffe und für die Handelsprodukte jeweils getrennt.<br />
Die Genehmigung von Pestizid-Wirkstoffen erfolgt auf EU-Ebene in einem Gemeinschaftsverfahren, an<br />
dem die EU-Pflanzenschutzbehörden und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherzeit (EFSA)<br />
beteiligt sind. In Deutschland koordiniert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />
(BVL) die Mitarbeit Deutschlands am EU-Gemeinschaftsverfahren. Die Entscheidung darüber,<br />
ob ein Wirkstoff in die EU-Liste erlaubter Wirkstoffe aufgenommen wird, trifft die Europäische Kommission.<br />
Produktzulassungen erfolgen national und seit 2009 für jeweils eine Zone (Nord-, Mittel- oder Süd-Europa).<br />
In einem Verfahren der „gegenseitigen Anerkennung“ werden die Zulassungen auf weitere Mitgliedstaaten<br />
ausgedehnt. Nur solche Pestizidprodukte, die genehmigte Wirkstoffe enthalten, dürfen zugelassen<br />
werden. Wirkstoffgenehmigungen und Produktzulassungen sind in der Regel auf 10, in besonderen<br />
Fällen auf 7 Jahre befristet. In Deutschland liegt die Federführung für die Zulassung von Pestizid-Handelsprodukten<br />
beim BVL. Zudem wirken das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für den Bereich Gesundheit,<br />
das Julius Kühn-Institut (JKI) für die Wirksamkeitsprüfung und Risikobewertung sowie das Umweltbundesamt<br />
(UBA) für den Bereich Umwelt als Bewertungsbehörden an der nationalen Zulassung mit.<br />
Informationen des BVL über die rechtliche Regelung der Pestizid-Zulassung, über zugelassene Pflanzenschutzmittel<br />
sowie über die Überwachung und Kontrolle der Vermarktung und Anwendung von<br />
Pestiziden sind verfügbar auf der BVL-Website: http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/<br />
psm_node.html<br />
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