Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren
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seit kurzem wieder das Herbizid Glyphosat. Es sind Pestizid-Wirkstoffe,<br />
die nicht aufgrund ihrer offiziellen Klassifizierung als für den Menschen<br />
toxikologisch hochgefährlich öffentlich bekannt und diskutiert wurden bzw.<br />
werden, sondern in erster Linie aufgrund von Belastungen und Schädigungen<br />
unserer natürlichen Lebensgrundlagen. So ist bezüglich DDT bis<br />
heute die Humantoxikologie strittig. Für den Einsatz in der Landwirtschaft<br />
wurde es gleichwohl in Deutschland und in den USA im Jahr 1972 und<br />
inzwischen weltweit verboten. Auslöser war das 1962 veröffentlichte Buch<br />
„Der stumme Frühling“ von Rachel Carson, das erstmalig weitreichende<br />
Umweltschäden durch Pestizide thematisierte und unter anderem auf die<br />
Schädigung von Insekten und Vögeln durch Pestizide hinwies. Auch das<br />
Unkrautvernichtungsmittel Atrazin ist offiziell als wenig toxisch eingestuft.<br />
Es wurde in Deutschland 1991 verboten, weil es – entgegen vorheriger<br />
Erwartungen der zuständigen Fachbehörden – in ganz Deutschland in das<br />
Schutzgut Grundwasser sickerte und Brunnen kontaminierte. Auch der<br />
vor einigen Jahren begonnene Streit um die bienengefährlichen Insektizid-Wirkstoffe<br />
aus der Gruppe der Neonikotinoide berührt Lebensgrundlagen.<br />
Schließlich ist rund ein Drittel der globalen Lebensmittelproduktion<br />
von der Bestäubung durch Bienen abhängig. Beim Streitfall Glyphosat<br />
handelt es sich nun erneut um einen Wirkstoff, der nach der offiziellen<br />
Bewertung durch die Zulassungsbehörden als für den Menschen wenig<br />
giftig eingestuft wurde, dessen schädigende Wirkung auf die Biodiversität<br />
jedoch anerkannt wird.<br />
Die Gründe dafür, dass in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen so harsch<br />
um Glyphosat gestritten wird, sind vielfältig. Hierzu zählen neben den<br />
immensen Ausbringungsmengen weltweit, die durch die umstrittene<br />
Gentechnik zusätzlich forciert wurden, die negativen Wirkungen auf die<br />
biologische Vielfalt; die zunehmende Anzahl unabhängiger Fachpublikationen,<br />
die der „humantoxikologischen Unbedenklichkeit“ widersprechen;<br />
ein Verfahren der regulatorischen Risikoabschätzung, das Industriestudien<br />
bevorteilt; Gewässerbelastungen von Glyphosat und Glyphosat-Abbauprodukten<br />
sowie festgestellte Rückstände in Brot, menschlichem Urin und<br />
Muttermilch.<br />
Die Besonderheit im Fall Glyphosat ist, dass das System der chemischen<br />
Unkrautbekämpfung mit einem potentiellen Wegfall des Wirkstoffes in vielen<br />
Anwendungsbereichen zur Disposition stünde. Die aus der Sicht des<br />
chemischen Pflanzenschutzes herausragende Stellung von Glyphosat beruht<br />
schließlich sowohl auf einem für das Resistenzmanagement wichtigen<br />
andersartigen Wirkmechanismus wie auch auf dem breiten Wirkspektrum<br />
gegen fast alle Pflanzen sowie seiner besonderen Wirksamkeit. Eine für<br />
die chemische Unkrautkontrolle vergleichbar „nützliche“ und gleichzeitig<br />
toxikologisch bessere Wirkstoff-Alternative gibt es derzeit nicht. Betrachtet<br />
man die auf dem Markt befindlichen „chemischen Alternativen“ zu Glyphosat,<br />
schneiden diese in der offiziellen humantoxikologischen und umwelttoxikologischen<br />
Bewertung nicht unbedingt besser ab. Sicher ist: Bei einem<br />
Glyphosat-Verbot wäre auf Jahre die chemische Unkrautbekämpfung der<br />
konventionellen Landwirtschaft in vielen Anwendungsbereichen gefährdet.<br />
Die konventionelle Landwirtschaft wäre gezwungen, auf die nicht-chemische<br />
und somit auf die anbautechnische Kontrolle unerwünschter Gräser