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Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren

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seit kurzem wieder das Herbizid Glyphosat. Es sind Pestizid-Wirkstoffe,<br />

die nicht aufgrund ihrer offiziellen Klassifizierung als für den Menschen<br />

toxikologisch hochgefährlich öffentlich bekannt und diskutiert wurden bzw.<br />

werden, sondern in erster Linie aufgrund von Belastungen und Schädigungen<br />

unserer natürlichen Lebensgrundlagen. So ist bezüglich DDT bis<br />

heute die Humantoxikologie strittig. Für den Einsatz in der Landwirtschaft<br />

wurde es gleichwohl in Deutschland und in den USA im Jahr 1972 und<br />

inzwischen weltweit verboten. Auslöser war das 1962 veröffentlichte Buch<br />

„Der stumme Frühling“ von Rachel Carson, das erstmalig weitreichende<br />

Umweltschäden durch Pestizide thematisierte und unter anderem auf die<br />

Schädigung von Insekten und Vögeln durch Pestizide hinwies. Auch das<br />

Unkrautvernichtungsmittel Atrazin ist offiziell als wenig toxisch eingestuft.<br />

Es wurde in Deutschland 1991 verboten, weil es – entgegen vorheriger<br />

Erwartungen der zuständigen Fachbehörden – in ganz Deutschland in das<br />

Schutzgut Grundwasser sickerte und Brunnen kontaminierte. Auch der<br />

vor einigen Jahren begonnene Streit um die bienengefährlichen Insektizid-Wirkstoffe<br />

aus der Gruppe der Neonikotinoide berührt Lebensgrundlagen.<br />

Schließlich ist rund ein Drittel der globalen Lebensmittelproduktion<br />

von der Bestäubung durch Bienen abhängig. Beim Streitfall Glyphosat<br />

handelt es sich nun erneut um einen Wirkstoff, der nach der offiziellen<br />

Bewertung durch die Zulassungsbehörden als für den Menschen wenig<br />

giftig eingestuft wurde, dessen schädigende Wirkung auf die Biodiversität<br />

jedoch anerkannt wird.<br />

Die Gründe dafür, dass in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen so harsch<br />

um Glyphosat gestritten wird, sind vielfältig. Hierzu zählen neben den<br />

immensen Ausbringungsmengen weltweit, die durch die umstrittene<br />

Gentechnik zusätzlich forciert wurden, die negativen Wirkungen auf die<br />

biologische Vielfalt; die zunehmende Anzahl unabhängiger Fachpublikationen,<br />

die der „humantoxikologischen Unbedenklichkeit“ widersprechen;<br />

ein Verfahren der regulatorischen Risikoabschätzung, das Industriestudien<br />

bevorteilt; Gewässerbelastungen von Glyphosat und Glyphosat-Abbauprodukten<br />

sowie festgestellte Rückstände in Brot, menschlichem Urin und<br />

Muttermilch.<br />

Die Besonderheit im Fall Glyphosat ist, dass das System der chemischen<br />

Unkrautbekämpfung mit einem potentiellen Wegfall des Wirkstoffes in vielen<br />

Anwendungsbereichen zur Disposition stünde. Die aus der Sicht des<br />

chemischen Pflanzenschutzes herausragende Stellung von Glyphosat beruht<br />

schließlich sowohl auf einem für das Resistenzmanagement wichtigen<br />

andersartigen Wirkmechanismus wie auch auf dem breiten Wirkspektrum<br />

gegen fast alle Pflanzen sowie seiner besonderen Wirksamkeit. Eine für<br />

die chemische Unkrautkontrolle vergleichbar „nützliche“ und gleichzeitig<br />

toxikologisch bessere Wirkstoff-Alternative gibt es derzeit nicht. Betrachtet<br />

man die auf dem Markt befindlichen „chemischen Alternativen“ zu Glyphosat,<br />

schneiden diese in der offiziellen humantoxikologischen und umwelttoxikologischen<br />

Bewertung nicht unbedingt besser ab. Sicher ist: Bei einem<br />

Glyphosat-Verbot wäre auf Jahre die chemische Unkrautbekämpfung der<br />

konventionellen Landwirtschaft in vielen Anwendungsbereichen gefährdet.<br />

Die konventionelle Landwirtschaft wäre gezwungen, auf die nicht-chemische<br />

und somit auf die anbautechnische Kontrolle unerwünschter Gräser

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