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Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren

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ist Glufosinat immer noch in drei Handelsprodukten zur Verwendung als<br />

Herbizid in zahlreichen Anbaukulturen im Gemüsebau, Obstbau, Weinbau,<br />

Zierpflanzenbau, in Baumschulen und auf Nichtkulturland zugelassen (BVL<br />

Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel 2014). Ob diese Anwendungen<br />

nach 2017 angesichts der Bedenken gegen den Wirkstoff vollständig beendet<br />

werden, ist derzeit noch ungewiss.<br />

Zeitgleich mit der EU-Entscheidung kündigte der Konzern Bayer eine neue<br />

Glufosinat-Produktionsanlage im US-Bundesstaat Alabama an, um die<br />

Weltproduktion zu verdoppeln (Bayer Crop Science 2014). Bayer begründete<br />

den Schritt mit zunehmenden Unkrautresistenzen gegen das Herbizid<br />

Glyphosat von Monsanto.<br />

Ein weiteres Problem, das mit der Substitution von Glyphosat durch<br />

andere chemisch-synthetische Herbizide verbunden wäre, ist das Risiko<br />

der weiteren Verschärfung der Resistenzsituation, weil weniger herbizide<br />

Wirkmechanismen zur Verfügung stünden - es sei denn, der Pestizid-Industrie<br />

gelänge es, tatsächlich mit neuen Wirkmechanismen auf den Markt<br />

zu kommen. Ob die neuen Pestizide dann weniger problematisch wären,<br />

muss bezweifelt werden.<br />

Zudem muss davon ausgegangen werden, dass sich bei einer Substitution<br />

von Glyphosat durch andere Herbizide die Situation bei den<br />

Rückstandsmehrfachbelastungen verschärfen könnte. Schon jetzt wird in<br />

der landwirtschaftlichen Praxis oft mit Wirkstoffkombinationen in den einzelnen<br />

Pestizid-Präparaten oder mit dem Einsatz verschiedener Präparate<br />

gearbeitet, weil die einzelnen Herbizid-Wirkstoffe und die einzelnen Pestizid-Produkte<br />

Wirkungslücken aufweisen, aber u.a. auch, um Rückstandsgrenzwerte<br />

einzuhalten. Daraus resultieren Mehrfachbelastungen im Erntegut<br />

und in der Umwelt, die zwar meist unter festgesetzten Grenzwerten<br />

liegen, die behördlicherseits toxikologisch jedoch überhaupt nicht bewertet<br />

werden können, aber in der Realität gleichwohl toleriert werden. Dieses<br />

Problem wird sich mit den neuen herbizidresistenten Nutzpflanzen verfestigen,<br />

in die gentechnisch Resistenzen gegenüber mehreren Herbiziden<br />

eingebaut wurden.<br />

Eine bloße chemische Substitution von Glyphosat könnte zusätzlich<br />

auch das Problem der sogenannten „Zulassungen für Notfallsituationen“<br />

erhöhen, die (wie in anderen EU-Ländern) in Deutschland seit Jahren<br />

missbraucht werden. Rechtsgrundlage für diese Notfallzulassungen ist<br />

seit Juni 2011 Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (vorher das<br />

Pflanzenschutzgesetz). Auf dieser Grundlage kann das BVL kurzfristig<br />

das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und<br />

kontrollierte Verwendung und für maximal 120 Tage zulassen, „wenn eine<br />

Gefahr nicht anders abzuwehren ist“.<br />

Die EU-Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (DG SANCO) äußerte<br />

2013, dass eine Notfallzulassung im Einzelfall berechtigt sein mag,<br />

jedoch klar sein sollte, dass solche Notfallzulassungen nicht wiederholt<br />

werden sollten (Europäische Kommission/DG SANCO 2013). Genau dies<br />

ist jedoch sowohl in der gesamten EU als auch in Deutschland der Fall<br />

(PAN Europe, generations futures o.J.) In Deutschland wurden 2008 bis<br />

2014 allein nur für Herbizide insgesamt 17 Notfall-Zulassungen ausgesprochen.<br />

Sie betrafen acht verschiedene Handelsprodukte und insgesamt

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