Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren
Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren
Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
56<br />
ist Glufosinat immer noch in drei Handelsprodukten zur Verwendung als<br />
Herbizid in zahlreichen Anbaukulturen im Gemüsebau, Obstbau, Weinbau,<br />
Zierpflanzenbau, in Baumschulen und auf Nichtkulturland zugelassen (BVL<br />
Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel 2014). Ob diese Anwendungen<br />
nach 2017 angesichts der Bedenken gegen den Wirkstoff vollständig beendet<br />
werden, ist derzeit noch ungewiss.<br />
Zeitgleich mit der EU-Entscheidung kündigte der Konzern Bayer eine neue<br />
Glufosinat-Produktionsanlage im US-Bundesstaat Alabama an, um die<br />
Weltproduktion zu verdoppeln (Bayer Crop Science 2014). Bayer begründete<br />
den Schritt mit zunehmenden Unkrautresistenzen gegen das Herbizid<br />
Glyphosat von Monsanto.<br />
Ein weiteres Problem, das mit der Substitution von Glyphosat durch<br />
andere chemisch-synthetische Herbizide verbunden wäre, ist das Risiko<br />
der weiteren Verschärfung der Resistenzsituation, weil weniger herbizide<br />
Wirkmechanismen zur Verfügung stünden - es sei denn, der Pestizid-Industrie<br />
gelänge es, tatsächlich mit neuen Wirkmechanismen auf den Markt<br />
zu kommen. Ob die neuen Pestizide dann weniger problematisch wären,<br />
muss bezweifelt werden.<br />
Zudem muss davon ausgegangen werden, dass sich bei einer Substitution<br />
von Glyphosat durch andere Herbizide die Situation bei den<br />
Rückstandsmehrfachbelastungen verschärfen könnte. Schon jetzt wird in<br />
der landwirtschaftlichen Praxis oft mit Wirkstoffkombinationen in den einzelnen<br />
Pestizid-Präparaten oder mit dem Einsatz verschiedener Präparate<br />
gearbeitet, weil die einzelnen Herbizid-Wirkstoffe und die einzelnen Pestizid-Produkte<br />
Wirkungslücken aufweisen, aber u.a. auch, um Rückstandsgrenzwerte<br />
einzuhalten. Daraus resultieren Mehrfachbelastungen im Erntegut<br />
und in der Umwelt, die zwar meist unter festgesetzten Grenzwerten<br />
liegen, die behördlicherseits toxikologisch jedoch überhaupt nicht bewertet<br />
werden können, aber in der Realität gleichwohl toleriert werden. Dieses<br />
Problem wird sich mit den neuen herbizidresistenten Nutzpflanzen verfestigen,<br />
in die gentechnisch Resistenzen gegenüber mehreren Herbiziden<br />
eingebaut wurden.<br />
Eine bloße chemische Substitution von Glyphosat könnte zusätzlich<br />
auch das Problem der sogenannten „Zulassungen für Notfallsituationen“<br />
erhöhen, die (wie in anderen EU-Ländern) in Deutschland seit Jahren<br />
missbraucht werden. Rechtsgrundlage für diese Notfallzulassungen ist<br />
seit Juni 2011 Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (vorher das<br />
Pflanzenschutzgesetz). Auf dieser Grundlage kann das BVL kurzfristig<br />
das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und<br />
kontrollierte Verwendung und für maximal 120 Tage zulassen, „wenn eine<br />
Gefahr nicht anders abzuwehren ist“.<br />
Die EU-Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (DG SANCO) äußerte<br />
2013, dass eine Notfallzulassung im Einzelfall berechtigt sein mag,<br />
jedoch klar sein sollte, dass solche Notfallzulassungen nicht wiederholt<br />
werden sollten (Europäische Kommission/DG SANCO 2013). Genau dies<br />
ist jedoch sowohl in der gesamten EU als auch in Deutschland der Fall<br />
(PAN Europe, generations futures o.J.) In Deutschland wurden 2008 bis<br />
2014 allein nur für Herbizide insgesamt 17 Notfall-Zulassungen ausgesprochen.<br />
Sie betrafen acht verschiedene Handelsprodukte und insgesamt