Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren
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der POE-Tallowamine“ sei es schwierig, Rückstände von POE-Tallowaminen<br />
zu quantifizieren (Bundestagsdrucksache 17/14291). Das BVL<br />
bestätigte im Mai 2014 auf Anfrage, dass diese Problematik nach wie vor<br />
besteht (BVL 13.5.2014).<br />
Da Glyphosatprodukte mit POE-Tallowaminen besonders toxisch sind, ist<br />
es hoch problematisch, dass derartige Rückstände bei Kontrollen gar nicht<br />
erfasst werden können. Dies zeigt: Tallowaminhaltige Glyphosatprodukte<br />
nur in Deutschland vom Markt zu nehmen, bietet keinen ausreichenden<br />
Schutz von Verbrauchern vor schädlichen Rückständen. Denn solange in<br />
anderen Ländern tallowaminhaltige Glyphosatprodukte eingesetzt werden,<br />
sind auch deutsche Verbraucher den unkontrollierten Risiken von<br />
Rückständen in importierten Nahrungsmitteln ausgesetzt. Auch Nutztiere<br />
werden derzeit nicht ausreichend vor Glyphosatrückständen in importierten<br />
(Soja-)Futtermitteln geschützt. Ein weltweites Verbot von tallowaminhaltigen<br />
Glyphosatprodukten sollte daher das Ziel sein. Andernfalls könnten<br />
deutsche Verbraucher und Nutztiere nur durch bessere Rückstandskontrollen<br />
oder durch Importbeschränkungen für Produkte, die mit tallowaminhaltigen<br />
Glyphosatprodukten behandelt wurden, geschützt werden.<br />
Glyphosat-Abdrift verursacht Schäden<br />
Susan Haffmans<br />
Abdrift bedeutet, dass bei der Ausbringung von Pestiziden feiner Spritznebel<br />
vom Ausbringungsort verweht wird und sich auf Nachbarflächen<br />
niederschlägt, zum Beispiel auf Nachbarkulturen, auf Gewässer, Gärten<br />
oder Spielplätze. Folgen von Abdrift können nicht nur wirtschaftliche<br />
Schäden an angrenzenden Kulturen oder ökologische Schäden, sondern<br />
auch gesundheitliche Probleme sein, die Anwohner oder Anrainer erleiden<br />
(Haffmans 2012). Glyphosat führt am Feldrand durch Abdrift zu größeren<br />
Biodiversitätsverlusten als andere zugelassene Herbizide und deren Mischungen<br />
(Mertens 2013). Für gesundheitlich Betroffene gestaltet sich der<br />
Nachweis, dass ihr erlittenes gesundheitliches Problem durch die Abdrift<br />
eines bestimmten Pestizids verursacht wurde, sehr schwierig. Die Situation<br />
der von Abdrift Betroffenen oder jener Personen, die Abdrift beobachten,<br />
wird dadurch erschwert, dass Betroffene von Seiten der zuständigen Länderbehörden<br />
oft keine oder unzureichende Unterstützung erfahren.<br />
Eigentlich sollten Abdrift-Probleme gar nicht auftreten. Denn bevor ein<br />
Pestizid-Produkt zugelassen wird, wird geprüft und berechnet, wie groß die<br />
zu erwartende Exposition beispielsweise für Anwender oder für Anwohner<br />
landwirtschaftlicher Flächen sein kann. Sind „schädliche Auswirkungen“<br />
durch Abdrift auszuschließen, wird das Mittel zugelassen. Ist ein Pestizid-Produkt<br />
erst einmal zugelassen, kehrt sich die Beweislast allerdings<br />
um. Nicht mehr der Zulassungsnehmer, sondern die Behörde muss nun<br />
beweisen, dass das Produkt „unzumutbare negative Auswirkungen“ verursacht.<br />
Dies kann sie allerdings nur tun, wenn ihr gut dokumentierte Schadensfälle<br />
vorliegen. Da es zur Erfassung von Abdrift-Schäden weder ein<br />
behördliches Verfahren noch eine offizielle Anlaufstelle gibt, kann bezweifelt<br />
werden, dass die Problematik ernst genommen wird und ein ernsthaftes<br />
Interesse besteht, Abhilfe zu schaffen.<br />
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