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Roundup___Co_-_Unterschaetzte_Gefahren

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der POE-Tallowamine“ sei es schwierig, Rückstände von POE-Tallowaminen<br />

zu quantifizieren (Bundestagsdrucksache 17/14291). Das BVL<br />

bestätigte im Mai 2014 auf Anfrage, dass diese Problematik nach wie vor<br />

besteht (BVL 13.5.2014).<br />

Da Glyphosatprodukte mit POE-Tallowaminen besonders toxisch sind, ist<br />

es hoch problematisch, dass derartige Rückstände bei Kontrollen gar nicht<br />

erfasst werden können. Dies zeigt: Tallowaminhaltige Glyphosatprodukte<br />

nur in Deutschland vom Markt zu nehmen, bietet keinen ausreichenden<br />

Schutz von Verbrauchern vor schädlichen Rückständen. Denn solange in<br />

anderen Ländern tallowaminhaltige Glyphosatprodukte eingesetzt werden,<br />

sind auch deutsche Verbraucher den unkontrollierten Risiken von<br />

Rückständen in importierten Nahrungsmitteln ausgesetzt. Auch Nutztiere<br />

werden derzeit nicht ausreichend vor Glyphosatrückständen in importierten<br />

(Soja-)Futtermitteln geschützt. Ein weltweites Verbot von tallowaminhaltigen<br />

Glyphosatprodukten sollte daher das Ziel sein. Andernfalls könnten<br />

deutsche Verbraucher und Nutztiere nur durch bessere Rückstandskontrollen<br />

oder durch Importbeschränkungen für Produkte, die mit tallowaminhaltigen<br />

Glyphosatprodukten behandelt wurden, geschützt werden.<br />

Glyphosat-Abdrift verursacht Schäden<br />

Susan Haffmans<br />

Abdrift bedeutet, dass bei der Ausbringung von Pestiziden feiner Spritznebel<br />

vom Ausbringungsort verweht wird und sich auf Nachbarflächen<br />

niederschlägt, zum Beispiel auf Nachbarkulturen, auf Gewässer, Gärten<br />

oder Spielplätze. Folgen von Abdrift können nicht nur wirtschaftliche<br />

Schäden an angrenzenden Kulturen oder ökologische Schäden, sondern<br />

auch gesundheitliche Probleme sein, die Anwohner oder Anrainer erleiden<br />

(Haffmans 2012). Glyphosat führt am Feldrand durch Abdrift zu größeren<br />

Biodiversitätsverlusten als andere zugelassene Herbizide und deren Mischungen<br />

(Mertens 2013). Für gesundheitlich Betroffene gestaltet sich der<br />

Nachweis, dass ihr erlittenes gesundheitliches Problem durch die Abdrift<br />

eines bestimmten Pestizids verursacht wurde, sehr schwierig. Die Situation<br />

der von Abdrift Betroffenen oder jener Personen, die Abdrift beobachten,<br />

wird dadurch erschwert, dass Betroffene von Seiten der zuständigen Länderbehörden<br />

oft keine oder unzureichende Unterstützung erfahren.<br />

Eigentlich sollten Abdrift-Probleme gar nicht auftreten. Denn bevor ein<br />

Pestizid-Produkt zugelassen wird, wird geprüft und berechnet, wie groß die<br />

zu erwartende Exposition beispielsweise für Anwender oder für Anwohner<br />

landwirtschaftlicher Flächen sein kann. Sind „schädliche Auswirkungen“<br />

durch Abdrift auszuschließen, wird das Mittel zugelassen. Ist ein Pestizid-Produkt<br />

erst einmal zugelassen, kehrt sich die Beweislast allerdings<br />

um. Nicht mehr der Zulassungsnehmer, sondern die Behörde muss nun<br />

beweisen, dass das Produkt „unzumutbare negative Auswirkungen“ verursacht.<br />

Dies kann sie allerdings nur tun, wenn ihr gut dokumentierte Schadensfälle<br />

vorliegen. Da es zur Erfassung von Abdrift-Schäden weder ein<br />

behördliches Verfahren noch eine offizielle Anlaufstelle gibt, kann bezweifelt<br />

werden, dass die Problematik ernst genommen wird und ein ernsthaftes<br />

Interesse besteht, Abhilfe zu schaffen.<br />

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