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Arbeitszeit- und Betriebszeitgestaltung - Arbeitszeitberatung Dr. Hoff ...

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23 11 Die Gr<strong>und</strong>postulate Personaleinsatz<br />

Sorge um die der Patienten: Personalarbeit Gr<strong>und</strong>lage der Personalarbeit im Krankenhaus<br />

•n<br />

bildet werden. Erfahrungsgemäß sehen<br />

diesbezügliche betriebliche Vereinbarungen<br />

bei Ansagen zusätzlicher <strong>Arbeitszeit</strong><br />

an arbeitsfreien Tagen einen längeren Vorlauf<br />

vor als die Absage von <strong>Arbeitszeit</strong> aus<br />

Arbeitstagen in die Freizeit; dies ist auch<br />

einfach begründbar, ist doch für die Freizeitplanung<br />

der Mitarbeiter ein kurzfristiger<br />

Freizeitgewinn regelmäßig unproblematischer<br />

als ein kurzfristiger Freizeitverzicht.<br />

Beispielsweise können in einer<br />

Kinderklinik eines Krankenhauses mit erheblichen<br />

<strong>und</strong> relativ kurzfristigen Auslastungsschwankungen<br />

komplette Dienste<br />

mit zwei Tagen Vorlauf angesagt werden,<br />

während betriebliche Absagen spätestens<br />

am Vortag erfolgen müssen. In beiden Fällen<br />

wird die <strong>Arbeitszeit</strong>verschiebung auf<br />

den persönlichen Zeitkonten der Mitarbeiter<br />

saldiert.<br />

Standby-Dienste werden für die Abdeckung<br />

kurzfristig höheren Besetzungsbedarfs<br />

eingesetzt <strong>und</strong> verhindern damit<br />

Überbesetzungen, die bei fehlender<br />

Alternative oft Folge einer Vermeidung<br />

des Risikos einer Unterbesetzung ist.<br />

Beispielsweise muss in einer Intensivstation<br />

mit kurzfristig erhöhtem Aufkommen<br />

gerechnet werden. Sie können beispielsweise<br />

auch zur Vertretung kurzfristig<br />

krankheitsbedingter Ausfälle genutzt<br />

werden. Dienstplanmäßig arbeitsfreie<br />

Mitarbeiter werden hierzu als „Standby“<br />

eingeteilt, was bedeutet, dass sie während<br />

eines festgelegten Zeitfensters erreichbar<br />

sind, in welchem ihnen dann ein etwaiger<br />

erforderlicher Einsatz mitgeteilt wird.<br />

Die Standby-Zeit wird dabei in der Regel<br />

als <strong>Arbeitszeit</strong> angerechnet – zuzüglich<br />

selbstverständlich etwaiger erforderlicher<br />

Einsatzzeiten, woraus bei der Ausgestaltung<br />

darauf geachtet werden sollte, dass<br />

die Mitarbeiter eher dafür belohnt werden,<br />

keine Einsatzzeiten zu produzieren. Das<br />

Standby-System ermöglicht damit – bei<br />

allerdings nicht unerheblichen Kosten –<br />

auch extrem kurzfristige zeitliche Flexibilität<br />

bei der Besetzungsstärke. Es hilft zugleich,<br />

dass die noch verbreitete Praxis von<br />

Pflegedienstleitungen, die Mitarbeiter an<br />

arbeitsfreien Tagen mit Ziel eines kurzfristigen<br />

Hereinkommens ins Krankenhaus<br />

anzurufen (zumal es oftmals immer die<br />

gleichen Mitarbeiter sind, die dazu dann<br />

bereit sind), nicht mehr benötigt wird.<br />

Einsatzflexibilität<br />

Hiermit werden zugleich die Grenzen der<br />

<strong>Arbeitszeit</strong>flexibilisierung abgesteckt:<br />

•n<br />

•n<br />

•n<br />

Sie liegen zum einen in der Reaktion auf<br />

veränderte Besetzungsbedarfe „von jetzt<br />

auf gleich“, die durch flexible <strong>Arbeitszeit</strong>gestaltung<br />

nur unzureichend bzw. nur<br />

unter Inkaufnahme von für die Planungssicherheit<br />

der Mitarbeiter unverträglicher<br />

Ausgestaltung ermöglicht wird.<br />

Zweitens bedürfen flexible <strong>Arbeitszeit</strong>en<br />

einer möglichst breiten Einsatzfähigkeit<br />

der Mitarbeiter, um ihr wichtigstes ökonomisches<br />

Potential – Abwesenheit zur<br />

richtigen Zeit – nicht an „Unersetzbarkeiten“<br />

einzelner Mitarbeiter scheitern zu<br />

lassen.<br />

Und drittens grenzt die Problematik von<br />

Mindestbesetzungen die Wirksamkeit<br />

flexibler <strong>Arbeitszeit</strong>en erheblich ein. Belegungstäler<br />

können beispielsweise nur<br />

dann auch zu <strong>Arbeitszeit</strong>tälern führen,<br />

wenn die Besetzungsstärke tatsächlich<br />

auch reduzierbar ist, was in stationären<br />

Spätdiensten, Nachtdiensten <strong>und</strong> Wochenenddiensten<br />

in der Regel nicht der Fall<br />

ist. In solchen Fällen kann die <strong>Arbeitszeit</strong><br />

auch bei ausgefeiltesten Flexi-Spielregeln<br />

nur unelastisch auf Bedarfsschwankungen<br />

reagieren.<br />

Die drei beschriebenen Grenzen können nur<br />

überw<strong>und</strong>en werden, wenn zur <strong>Arbeitszeit</strong>-<br />

204<br />

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