Arbeitszeit- und Betriebszeitgestaltung - Arbeitszeitberatung Dr. Hoff ...
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23 11 Die Gr<strong>und</strong>postulate Personaleinsatz<br />
Sorge um die der Patienten: Personalarbeit Gr<strong>und</strong>lage der Personalarbeit im Krankenhaus<br />
flexibler <strong>Arbeitszeit</strong>, die einen bedarfsgerechten<br />
sowie sparsamen Einsatz der <strong>Arbeitszeit</strong><br />
weitest gehend eigenverantwortlich durch die<br />
Mitarbeiter, also ohne disponierenden Führungskräfteeinsatz,<br />
fördern sollen.<br />
Sie werden betrieblich vereinbart bedeutet,<br />
dass sie zwischen den beiden Betriebsparteien<br />
(Geschäftsführung/Krankenhausleitung<br />
<strong>und</strong> Personalvertretung) vereinbart<br />
werden. Der Arbeitgeber hat das Recht, im<br />
Rahmen von Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung<br />
<strong>und</strong> Arbeitsvertrag auf Gr<strong>und</strong><br />
des Direktionsrechts die Lage <strong>und</strong> Verteilung<br />
der <strong>Arbeitszeit</strong> des Arbeitnehmers zu<br />
bestimmen, sofern er diese Ausübung des<br />
Bestimmungsrechts nach „billigem Ermessen“<br />
(§§ 106 Gewerbeordnung [GewO], 315<br />
Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) vornimmt,<br />
also auch die persönlichen Interessen des<br />
Mitarbeiters berücksichtigt. Die Personalvertretung<br />
hat gemäß § 87 BetrVG bzw. einschlägiger<br />
kirchlicher Regelungen wie der<br />
Kirchlichen Mitarbeiter-Vertretungsordnung<br />
(MAVO) ein Mitbestimmungsrecht bezüglich<br />
der Lage <strong>und</strong> Verteilung der <strong>Arbeitszeit</strong> –<br />
auch hinsichtlich ihrer Flexibilität.<br />
Auch dann, wenn das Mitbestimmungsrecht<br />
durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung<br />
ausgeübt wird, indem beispielsweise<br />
Flexi-Spielregeln vereinbart werden, darf das<br />
Mitbestimmungsrecht nicht in seiner Substanz<br />
beeinträchtigt werden. Die Personalvertretung<br />
kann ihr Mitbestimmungsrecht deshalb<br />
nicht in der Weise ausüben, dass sie dem<br />
Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht<br />
über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand<br />
eröffnet (Urteil des B<strong>und</strong>esarbeitsgerichts<br />
vom 29.09.2004 – 5 AZR 559/03)<br />
Zu den Flexi-Spielregeln sollte insbesondere<br />
gehören, dass von sämtlichen dienstplanmäßig<br />
eingeteilten Diensten bedarfsgerecht<br />
nach „unten“ <strong>und</strong> (im Rahmen des gesetzlich<br />
Zulässigen) nach „oben“ abgewichen<br />
werden kann, sofern sich solche Abweichungen<br />
auf Sicht wieder gegeneinander ausgleichen<br />
lassen. Dieser Ausgleich wird in flexiblen<br />
<strong>Arbeitszeit</strong>systemen in der Regel mittels<br />
persönlicher Zeitkonten der Mitarbeiter gesteuert,<br />
dessen Ausgestaltung daher zu den<br />
wichtigsten Flexi-Spielregeln gehört.<br />
Das Äquivalenzprinzip flexibler <strong>Arbeitszeit</strong>en<br />
Bevor persönliche Zeitkonten hier betrachtet<br />
werden, soll auf einen wesentlichen Gr<strong>und</strong><br />
hingewiesen werden, warum in der Praxis<br />
der fortlaufende Ausgleich von Mehr- <strong>und</strong> Wenigerarbeit<br />
oftmals unzureichend funktioniert –<br />
mit der Folge auflaufender Zeitguthaben in<br />
Zeitkonten. Während Zusatzbedarfe in aller<br />
Regel st<strong>und</strong>enweise entstehen <strong>und</strong> nicht tageweise<br />
– das kurzfristige Hereinkommen<br />
aus dienstplanmäßig arbeitsfreien Tagen ist<br />
<strong>und</strong> sollte aus Zumutbarkeitsgründen eine<br />
Ausnahme sein –, erfolgt der Zeitausgleich<br />
oft in ganzen arbeitsfreien Tagen, insbesondere<br />
im ärztlichen Dienst <strong>und</strong> im Funktionsdienst.<br />
Auch wenn dies von den Mitarbeitern<br />
oftmals als attraktiver angesehen wird als<br />
das st<strong>und</strong>enweise „Abbummeln“: Es bleiben<br />
Potenziale zur st<strong>und</strong>enweisen Verkürzung<br />
geplanter Dienste, also zur Tagesflexibilität,<br />
ungenutzt, die jedoch besondere Vorteile für<br />
Effizienz <strong>und</strong> Patientenversorgung darstellen<br />
können:<br />
•n<br />
•n<br />
Ohne st<strong>und</strong>enweise Freizeit können tatsächliche<br />
Besetzungsbedarfe unterhalb<br />
der geplanten Dienstdauern nicht berücksichtigt<br />
werden – obwohl sie, wenn der Besetzungsbedarf<br />
durchschnittlich richtig bestimmt<br />
ist, in vielen Fällen ebenso häufig<br />
vorkommen wie st<strong>und</strong>enweise Längerarbeit.<br />
Die Nutzung der Tagesflexibilität auch<br />
„nach unten“ bestimmt die Qualität eines<br />
flexiblen <strong>Arbeitszeit</strong>systems insgesamt.<br />
Tageweise Freizeitnahme führt gegenüber<br />
kurzfristig verkürzten Arbeitstagen zu erhöhten<br />
Koordinations- <strong>und</strong> Kommunikationsaufwand<br />
sowie zu „Brüchen“ in der<br />
Kontinuität der Patientenversorgung.<br />
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