Fremdenfeindlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern und die ...
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6. Mögliche Handlungsperspektiven<br />
Um mögliche Handlungsperspektiven aufzuzeigen, können ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zelnen Maßnahmen<br />
genannt werden, <strong>die</strong> <strong>Fremdenfe<strong>in</strong>dlichkeit</strong> <strong>in</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />
abbauen, das Image schlagartig verbessern <strong>und</strong> somit den Ausländertourismus<br />
antreiben würden. Vielmehr handelt es sich dabei um e<strong>in</strong>en umfassenden Prozess,<br />
der auf verschiedenen Ebenen ansetzt. Fest steht aber: Um den Tourismus<br />
<strong>in</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> nicht zu schädigen <strong>und</strong> den Incom<strong>in</strong>g Tourismus zu<br />
steigern, muss <strong>Fremdenfe<strong>in</strong>dlichkeit</strong> abgebaut werden. Denn <strong>die</strong> im Strategiepapier<br />
zur Internationalisierung des Tourismus <strong>in</strong> M-V aufgelisteten Punkte (siehe<br />
Anhang) können nur greifen, wenn das Image von <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />
nicht von <strong>Fremdenfe<strong>in</strong>dlichkeit</strong> <strong>und</strong> Gewaltbereitschaft geprägt ist. Prävention ist<br />
daher e<strong>in</strong>es der Zauberworte <strong>in</strong> der aktuellen Diskussion über Maßnahmen gegen<br />
fremdenfe<strong>in</strong>dliche Gewalt. In der gesellschaftlichen Debatte wird davon ausgegangen,<br />
dass e<strong>in</strong>e Mischung aus Repression <strong>und</strong> Prävention am besten geeignet<br />
ist, um das Problem Rechtsextremismus zu bekämpfen. So unterschiedlich wie<br />
<strong>die</strong> E<strong>in</strong>schätzungen über <strong>die</strong> Ursachen für das hohe Potenzial rechtsextremer<br />
E<strong>in</strong>stellungen <strong>und</strong> Handlungen s<strong>in</strong>d auch <strong>die</strong> Vorstellungen über s<strong>in</strong>nvolle Präventionskonzepte:<br />
Demnach s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Ansatzpunkte für Maßnahmen zur Bekämpfung<br />
von <strong>Fremdenfe<strong>in</strong>dlichkeit</strong> <strong>und</strong> Rassismus <strong>in</strong> Familie, Arbeitsplatz, Stadtplanung,<br />
sozialpädagogische Arbeit, Polizei <strong>und</strong> Justiz sowie <strong>in</strong> politische Bildung zu<br />
suchen.<br />
E<strong>in</strong>e Maßnahme zur Bekämpfung von rechtsextremistischen Parteien ist bereits<br />
im Verbotsverfahren 2002 diskutiert worden. Der NPD wurde vorgeworfen, Informationen<br />
über ihre Szene zurückzuhalten, woraufh<strong>in</strong> sie entweder kontrolliert o-<br />
der verboten werden sollte. Das Verbotsverfahren wurde jedoch am 18. März<br />
2003 durch das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht wieder e<strong>in</strong>gestellt. Als Begründung<br />
gab das Gericht im Wesentlichen an, „dass <strong>die</strong> Beobachtung e<strong>in</strong>er politischen<br />
Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, <strong>die</strong> als Mitglieder des B<strong>und</strong>esvorstandes<br />
oder e<strong>in</strong>es Landesvorstandes fungieren – <strong>und</strong> zwar unmittelbar vor<br />
bzw. während e<strong>in</strong>es Parteiverbotsverfahrens – <strong>in</strong> der Regel unvere<strong>in</strong>bar mit den<br />
Anforderungen an e<strong>in</strong> rechtsstaatliches Verfahren ist.“ (Zitat: INNENMINISTERIUM M-<br />
V 2002, S.31) Den bewilligten E<strong>in</strong>satz von Beobachtern hat das Gericht dabei<br />
unter den Vorbehalt e<strong>in</strong>er besonders strikten E<strong>in</strong>haltung des Verhältnismäßigkeitsgr<strong>und</strong>satzes<br />
gestellt: Um e<strong>in</strong> reelles Lagebild der NPD zu erhalten, dürfen<br />
demnach auch Informationen aus dem Führungskreis der Partei erlangt werden,<br />
solange ausgeschlossen werden kann, dass steuernd auf <strong>die</strong> Partei e<strong>in</strong>gewirkt