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Förderhandbuch - Viadrina

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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />

Eines der wichtigsten Elemente ist die Zusammenarbeit zwischen Partnern, die zu einer festen<br />

und effektiven Partnerschaft führen soll. Die Partner sollen sich von der ersten Begegnung an<br />

gegenseitig kennen lernen (Interessen, Bedürfnisse, Motivation, kulturelle und strukturelle<br />

Aspekte usw.) und Schritt für Schritt die Projektidee entwickeln. Es ist hervorzuheben, dass<br />

eine gemeinsame Durchführung von Maßnahmen/Aktivitäten ein hohes Maß an<br />

Zusammenarbeit und Vertrauen sowie bestehende nachhaltige Beziehungen zwischen den<br />

Partnern voraussetzt. Es ist notwendig, dass alle Projektpartner sich über die Bedarfe,<br />

Interessen, Möglichkeiten (organisatorische und finanzielle) oder den Standort des Projekts<br />

einig sind.<br />

3.7 Das Leadpartner-Prinzip<br />

Die EFRE-Verordnung schreibt das sog. Leadpartner-Prinzip vor (Art. 20), das unbedingt in<br />

allen aus dem EFRE geförderten Projekten angewendet werden muss. Gemäβ diesem Prinzip<br />

ist in jedem Projekt aus allen daran beteiligten Partnern ein sog. Leadpartner (federführender<br />

Begünstigter, Antragsteller) auszuwählen und zu benennen. Unabhängig von der Zahl der am<br />

Projekt beteiligten Partner ist immer nur einer von ihnen für die Gesamtverwaltung des<br />

Projekts verantwortlich. Der Leadpartner ist zum Abschluss des Fördervertrags für das<br />

Projekt verpflichtet. Er haftet sachlich und finanziell für die ordnungsgemäße Durchführung<br />

des gesamten Vorhabens und für die Überweisung der Finanzmittel an den/die Projektpartner.<br />

Hinweis:<br />

Ein Projekt soll vom Leadpartner in Zusammenarbeit mit dem Projektpartner(n)<br />

vorbereitet werden. Um das sicherzustellen, geben alle am Projekt beteiligten Partner<br />

bereits mit der Antragstellung eine Erklärung zur Beteiligung am Projekt ab. Die<br />

gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der Projektdurchführung werden in<br />

einer Partnerschaftsvereinbarung festgehalten, die vor dem Vertragsschluss<br />

unterzeichnet und beim GTS vorgelegt werden sollte. Dies ist allerdings eine<br />

Empfehlung, weil die Partnerschaftsvereinbarung spätestens mit der Einreichung der<br />

ersten Teilberichte der Projektpartner bei ihren Art.16-Prüfern vorzulegen ist.<br />

Als zentrale Figur im Projekt nimmt der Leadpartner die meisten Pflichten im Zusammenhang<br />

mit der Antragstellung und Projektdurchführung wahr:<br />

- er (oder eine von ihm ermächtigte Person) stellt den Projektantrag und unterschreibt den<br />

Fördervertrag mit der Verwaltungsbehörde,<br />

- er trägt die Verantwortung für die gesamte Projektdurchführung und -verwaltung,<br />

- er trägt die Verantwortung für die Überweisung der EFRE-Mittel an seine Projektpartner,<br />

- er trägt die Verantwortung für die Berichterstattung zur Projektdurchführung (Übersendung<br />

des Gesamtberichts über den Verlauf der Projektdurchführung im Auftrag aller Projektpartner<br />

an das GTS).<br />

Der Leadpartner ist auch zur Unterzeichnung einer Partnerschaftsvereinbarung mit anderen<br />

Projektpartnern über die Arbeitsteilung und finanzielle Pflichten verpflichtet. Gute<br />

Erfahrungen in den grenzüberschreitenden Programmen zeigen, dass klar bestimmte<br />

Verfahren und Verantwortungen für den Leadpartner besonders wichtig sind und die<br />

Zusammenarbeit erleichtern.<br />

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