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Förderhandbuch - Viadrina

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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />

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sie sorgen dafür, dass Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die operationellen<br />

Programme nach den Artikeln 58 bis 62 eingerichtet werden und wirksam funktionieren,<br />

sie treffen vorbeugende Maßnahmen gegen Unregelmäßigkeiten, decken sie auf und<br />

korrigieren sie und ziehen rechtsgrundlos gezahlte Beträge, gegebenenfalls mit<br />

Verzugszinsen, wieder ein. Sie unterrichten die Kommission darüber und<br />

halten sie über den Stand von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren auf dem Laufenden.<br />

Zur Sicherstellung der entsprechenden Untersetzung der Strukturfondsmittel und der<br />

Vereinbarkeit der Ausgaben im Rahmen der Projekte mit nationalen und gemeinschaftlichen<br />

Rechtsvorschriften (Art. 16 der VO (EG) Nr. 1080/2006) wurden in beiden Ländern<br />

Prüfstellen eingerichtet.<br />

Die Leadpartner und die Projektpartner sind verpflichtet, sich der Prüfungen und Kontrollen<br />

zur Ordnungsmäßigkeit der Projektdurchführung zu unterziehen, die durch auf der Grundlage<br />

von nationale bzw. gemeinschaftliche Regelungen berechtigte Stellen durchgeführt werden.<br />

Die Prüf- und Kontrolltätigkeiten finden am Sitz des LP bzw. der Projektpartner sowie in<br />

Form einer Vor-Ort-Kontrolle statt. Bei der Prüfung ist der LP verpflichtet, den zur<br />

Durchführung von Kontrollen berechtigten Stellen alle projektbezogenen Unterlagen,<br />

inklusive elektronische Fassungen, innerhalb der unter 5.2.4 genannten Aufbewahrungsfrist<br />

vorzulegen.<br />

5.4 Art.16-Prüfungen (Primäre Finanzkontrolle)<br />

Als Art.16-Prüfer wird für polnische Projektpartner das Wojewodschaftsamt Lubuskie tätig<br />

sein. Die gleiche Aufgabe für deutsche Projektpartner wird im Auftrag der<br />

Koordinierungsbehörde Brandenburg von der Investitionsbank des Landes Brandenburg<br />

wahrgenommen.<br />

Aufgabenbereich der Art.16-Prüfung:<br />

• Prüfung der Übereinstimmung der vom Leadpartner im bewilligten Antrag<br />

angegebenen Kosten/Ausgaben,<br />

• Prüfung der tatsächlichen Realisierung der geförderten Güter und Leistungen,<br />

• Prüfung der Förderfähigkeit von Ausgaben und ihrer Richtigkeit aus Sicht der<br />

Rechnungslegung<br />

• Prüfung, ob die erklärten Ausgaben richtig getätigt wurden<br />

• Prüfung der Übereinstimmung mit nationalen und gemeinschaftlichen<br />

Rechtsvorschriften (z.B. Vergaberecht, Beihilferecht etc.)<br />

• Ausstellung von Zertifikaten der Art.16-Prüfung (darunter von Zertifikaten für geteilte<br />

Kosten)<br />

• Übermittlung von Informationen über durchgeführte Kontrollen (an GTS)<br />

• Erstellung und Aktualisierung von Jahreskontrollplänen sowie Berichterstattung zu<br />

deren Umsetzung<br />

• Übermittlung von Informationen über Unregelmäßigkeiten (an VB)<br />

Bevor der Gesamtbericht beim GTS vorgelegt wird, muss seine Grundlage, d.h. die<br />

Teilberichte der Projektpartner von einer unabhängigen Prüfeinrichtung im Hinblick auf die<br />

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