Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
4.10.2 Kriterien der fachlich-inhaltlichen Bewertung von Projekten<br />
Die nachstehenden Kriterien der fachlich-inhaltlichen Prüfung wurden vom Begleitausschuss<br />
in seiner zweiten Sitzung am 14.7.2008 bestätigt. Die Liste der fachlich-inhaltlichen Kriterien<br />
wurde auch auf der Internetseite des OP, der VB und KB zur Verfügung gestellt. Es wird<br />
empfohlen, sich auch mit diesen Kriterien noch während der Projektvorbereitung vertraut zu<br />
machen.<br />
Die fachlich-inhaltliche Bewertung ist in zwei Abschnitte aufgeteilt: strategische Bewertung<br />
und operationelle Bewertung. Jedes der Kriterien hat einen entsprechenden Wert<br />
(Gewichtung) und wird mit einer zwischen 0 und 5 liegenden Punktzahl bewertet.<br />
0 - Informationsmangel oder keine Erfüllung des Kriteriums<br />
1 - schwach<br />
2 - genügend<br />
3 - gut<br />
4 - sehr gut<br />
5 - ausgezeichnet<br />
An der polnischen Expertensitzung teilnehmende Experten bewerten die Kriterien S5 und O2<br />
nicht (mit * ) gekennzeichnet).<br />
Kriterien der strategischen Bewertung:<br />
S1. Vereinbarkeit des Projekts (Ja oder Nein)<br />
- mit den einschlägigen nationalen und<br />
- mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften<br />
S2. Berücksichtigung der erneuten Lissabon- und Göteborg-Strategie (Gewichtung 2)<br />
S3. Berücksichtigung der horizontalen EU-Politiken (Gewichtung 3)<br />
S4. Kohärenz mit dem Programm und den regionalen Strategien (Gewichtung 3)<br />
S5. Grenzüberschreitende Wirkung (Ja oder Nein und schriftliche Stellungnahme)<br />
S6. Einfluss auf die Situation der Zielgruppen (Gewichtung 3)<br />
S7. Dauerhaftigkeit des Projekts gemäß der VO (EG) Nr. 1083/2006 des Rates, Art. 57<br />
(Gewichtung 2)<br />
Damit ein Projekt befürwortet werden kann, muss es bei der strategischen Bewertung<br />
mindestens 39 von 65 möglichen Punkten S5 erreichen.<br />
Kriterien der operationellen Bewertung:<br />
O1. Befähigung des Antragstellers (der Partner) zur Projektdurchführung (Gewichtung 2)<br />
O2. Qualität der Partnerschaft (Ja oder Nein für die einzelnen Subkriterien und schrifliche<br />
Stellungnahme)<br />
O3. Budgetqualität (Gewichtung 3)<br />
O4. Logik und Qualität der Projektvorbereitung (Gewichtung 2)<br />
Die Bewertung des Kriteriums O.3 (Budgetqualität) wird in Bezug auf die Kosten der<br />
deutschen und Kosten der polnischen Partner durch die nationalen Experten vorgenommen.<br />
Die von den Experten vergebenen Punkte auf der einer Seite werden von den Experten auf der<br />
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