Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
tätigkeiten oder von den anderen<br />
Quellen festgestellt, dass die im<br />
Projekt gesamten EFRE-Mittel<br />
oder ein Teil davon nicht<br />
bestimmungsgemäß und ohne die<br />
geltenden Verfahren einzuhalten,<br />
verwendet oder die Mittel unbefugt<br />
oder in übermäßiger Höhe in<br />
Anspruch genommen wurden, ist<br />
der federführende Begünstigte<br />
dazu verpflichtet, diese zu Unrecht<br />
gewährte Förderung in voller Höhe<br />
oder zum Teil nebst Sollzinsen zu<br />
von der Verwaltungsbehörde<br />
genannten Bedingungen, Termin<br />
und Bankkonto, gemäß der von<br />
ihr diesbezüglich ausgestellten<br />
Zahlungsaufforderung zurückzuzahlen.<br />
Maßnahmen im Rahmen des<br />
Projekts aufgedeckt werden.<br />
3.8 Projektmanagement/Projektpersonal<br />
Zu einer effektiven Projektumsetzung muss der Leadpartner ein entsprechendes Verwaltungsund<br />
Koordinierungssystem entwickeln. Dazu soll eine für die Projektorganisation, -<br />
durchführung und -koordinierung verantwortliche Person (Projektkoordinator) benannt<br />
werden. Der Projektkoordinator soll über Kenntnisse aus dem Bereich Projektmanagement<br />
und über Arbeitserfahrung in einem internationalen Team verfügen. Unabhängig vom<br />
Umfang der Verantwortung (z.B. Begleitung der Fortschritte bei der Projektdurchfühung,<br />
Verantwortung für Kontakte, Sicherstellung des Informationsaustausches zwischen den<br />
Partnern, usw.) soll der Projektkoordinator zur Handlung gemäβ den Bestimmungen der<br />
Partnerschaftsvereinbarung fähig sein und die Partner zur Durchführung der im Antrag<br />
vorgesehenen Aktivitäten mobilisieren.<br />
Für ein professionelles Projektmanagement sollte der Leadpartner im Antrag auch einen<br />
Finanzverantwortlichen benennen. Dieser Finanzverantwortliche sollte sich gut in den<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen, der gemeinschaftlichen und nationalen Gesetzgebung zur<br />
Verwaltung der Strukturfonds, dem nationalen und gemeinschaftlichen Vergaberecht sowie<br />
der Finanzkontrolle auskennen. Zur effizienten Begleitung und effizienten finanziellen<br />
Projektverwaltung soll der Finanzverantwortliche eng mit dem Projektkoordinator, mit den<br />
Art.16-Prüfern und mit den Projektpartnern zusammenarbeiten.<br />
Wegen der bedeutenden Rolle des Projektkoordinators und des Finanzverantwortlichen sollen<br />
sie bereits an der Projektvorbereitung beteiligt werden. Zusätzlich wird empfohlen, dass diese<br />
beiden Personen gut deutsch und polnisch sprechen.<br />
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