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Förderhandbuch - Viadrina

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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />

Die Partnerschaftsvereinbarung ist spätestens mit der Einreichung der ersten Teilberichte der<br />

Projektpartner bei ihren Art.16-Prüfern vorzulegen 7 . Allerdings wird empfohlen, dass die<br />

Partnerschaftsvereinbarung bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Fördervertrags<br />

beim GTS vorgelegt wird.<br />

5.2 Berichterstattung und Begleitung<br />

Die Pflichten des Leadpartners zur Berichterstattung sind im Fördervertrag zwischen der<br />

Verwaltungsbehörde und dem Leadpartner geregelt.<br />

Der Kostenplan eines Projekts soll dem Wirtschaftlichkeits- und Effizienzprinzip gerecht<br />

werden und der Leadpartner soll die entsprechende Qualität des durchgeführten Projekts<br />

sicherstellen.<br />

Das Begleitsystem soll sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen:<br />

- Effizienz des durchgeführten Projekts (wird das Projekt gemäß den im Antrag geregelten<br />

Aktivitäten und Zeitplan durchgeführt Wird der Kostenplan gemäß Planung umgesetzt<br />

etc.)<br />

- Managementqualität (sind die Managementverfahren transparent und tragen dem<br />

Partnerschaftsprinzip Rechnung)<br />

5.2.1 Vorlagefristen<br />

Auf Grundlage der durch die einzelnen Art. 16-Prüfer genehmigten Teilberichte der Partner<br />

und der ausgestellten Zertifikate bereitet der federführende Begünstigte einen Gesamtbericht<br />

vor (B (Zwischenbericht), BSch (Zwischenbericht Schirmprojekt, AB (Abschlussbericht)),<br />

welcher beim Gemeinsamen Technischen Sekretariat in Zielona Góra einzureichen ist, nebst<br />

den Originalen der Zertifikate, die von den zuständigen Art. 16- Prüfer ausgestellt werden<br />

(Der Bericht wird in zwei Exemplaren und jeweils in elektronischer Form eingereicht).<br />

Zusätzlich legt der federführende Begünstigte dem Gesamtbericht die Kopien der Teilberichte<br />

der Projektpartner und des federführenden Begünstigten bei, welche insgesamt den<br />

einzureichenden Gesamtbericht ergeben.<br />

Die Funktion des Art. 16- Prüfers erfüllen der Wojewode von Lubuskie und die<br />

Investitionsbank des Landes Brandenburg.<br />

Die Berichte (B, BSch) werden für einen Berichtszeitraum eingereicht, der drei nacheinander<br />

folgende Monate umfasst 8 . Auf Grundlage der Teilberichte stellen die zuständigen Art. 16-<br />

Prüfer Zertifikate aus, welche die Förderfähigkeit der getätigten und im Bericht erfassten<br />

Ausgaben bestätigen.<br />

Der erste Bericht über den Verlauf der Projektdurchführung (B, BSch) umfasst die<br />

Vorbereitungskosten (falls sie eingeplant wurden) und die durch die Projektpartner und den<br />

7 bei einem Null-Euro-Bericht (keine Ausgaben im Berichtszeitraum getätigt) wird die Partnerschaftsvereinbarung<br />

mit dem Gesamtbericht beim GTS vorgelegt<br />

8 Wenn die federführenden Begünstigten/Projektpartner durch das Gemeinsame Technische Sekretariat (GTS)<br />

schriftlich zur Erstellung zusätzlicher Berichte über den Verlauf der Projektdurchführung (gemäß § 6 Abs. 16.<br />

des Fördervertrags zwischen den Federführenden Begünstigten und Verwaltungsbehörde – mit dem Hinweis zur<br />

Abschließung des ersten Berichtszeitraumes) verpflichtet werden, dann wird der nächste Berichtszeitraum durch<br />

das GTS (in Abstimmung mit VB) individuell festgelegt.<br />

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