Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
Die Partnerschaftsvereinbarung ist spätestens mit der Einreichung der ersten Teilberichte der<br />
Projektpartner bei ihren Art.16-Prüfern vorzulegen 7 . Allerdings wird empfohlen, dass die<br />
Partnerschaftsvereinbarung bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Fördervertrags<br />
beim GTS vorgelegt wird.<br />
5.2 Berichterstattung und Begleitung<br />
Die Pflichten des Leadpartners zur Berichterstattung sind im Fördervertrag zwischen der<br />
Verwaltungsbehörde und dem Leadpartner geregelt.<br />
Der Kostenplan eines Projekts soll dem Wirtschaftlichkeits- und Effizienzprinzip gerecht<br />
werden und der Leadpartner soll die entsprechende Qualität des durchgeführten Projekts<br />
sicherstellen.<br />
Das Begleitsystem soll sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen:<br />
- Effizienz des durchgeführten Projekts (wird das Projekt gemäß den im Antrag geregelten<br />
Aktivitäten und Zeitplan durchgeführt Wird der Kostenplan gemäß Planung umgesetzt<br />
etc.)<br />
- Managementqualität (sind die Managementverfahren transparent und tragen dem<br />
Partnerschaftsprinzip Rechnung)<br />
5.2.1 Vorlagefristen<br />
Auf Grundlage der durch die einzelnen Art. 16-Prüfer genehmigten Teilberichte der Partner<br />
und der ausgestellten Zertifikate bereitet der federführende Begünstigte einen Gesamtbericht<br />
vor (B (Zwischenbericht), BSch (Zwischenbericht Schirmprojekt, AB (Abschlussbericht)),<br />
welcher beim Gemeinsamen Technischen Sekretariat in Zielona Góra einzureichen ist, nebst<br />
den Originalen der Zertifikate, die von den zuständigen Art. 16- Prüfer ausgestellt werden<br />
(Der Bericht wird in zwei Exemplaren und jeweils in elektronischer Form eingereicht).<br />
Zusätzlich legt der federführende Begünstigte dem Gesamtbericht die Kopien der Teilberichte<br />
der Projektpartner und des federführenden Begünstigten bei, welche insgesamt den<br />
einzureichenden Gesamtbericht ergeben.<br />
Die Funktion des Art. 16- Prüfers erfüllen der Wojewode von Lubuskie und die<br />
Investitionsbank des Landes Brandenburg.<br />
Die Berichte (B, BSch) werden für einen Berichtszeitraum eingereicht, der drei nacheinander<br />
folgende Monate umfasst 8 . Auf Grundlage der Teilberichte stellen die zuständigen Art. 16-<br />
Prüfer Zertifikate aus, welche die Förderfähigkeit der getätigten und im Bericht erfassten<br />
Ausgaben bestätigen.<br />
Der erste Bericht über den Verlauf der Projektdurchführung (B, BSch) umfasst die<br />
Vorbereitungskosten (falls sie eingeplant wurden) und die durch die Projektpartner und den<br />
7 bei einem Null-Euro-Bericht (keine Ausgaben im Berichtszeitraum getätigt) wird die Partnerschaftsvereinbarung<br />
mit dem Gesamtbericht beim GTS vorgelegt<br />
8 Wenn die federführenden Begünstigten/Projektpartner durch das Gemeinsame Technische Sekretariat (GTS)<br />
schriftlich zur Erstellung zusätzlicher Berichte über den Verlauf der Projektdurchführung (gemäß § 6 Abs. 16.<br />
des Fördervertrags zwischen den Federführenden Begünstigten und Verwaltungsbehörde – mit dem Hinweis zur<br />
Abschließung des ersten Berichtszeitraumes) verpflichtet werden, dann wird der nächste Berichtszeitraum durch<br />
das GTS (in Abstimmung mit VB) individuell festgelegt.<br />
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