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Förderhandbuch - Viadrina

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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />

Im Antragsteller-Paket sind folgende Unterlagen enthalten:<br />

- Handbuch für den federführenden Begünstigten (<strong>Förderhandbuch</strong>)<br />

- Antragsformular mit Anlagen<br />

- Anleitung zur Antragstellung<br />

- Bekanntgabe des Aufrufes zur Einreichung von Anträgen mit möglichen Hinweisen des<br />

Begleitausschusses / der Verwaltungsbehörde.<br />

Vollständige Antragsunterlagen bestehen aus:<br />

- jeweils 3 Exemplaren (1 Original und 2 Kopien) des Antrags und der Anlagen 1, 3,<br />

13 und 14 in Deutsch und Polnisch und<br />

- jeweils 2 Exemplaren (1 Original und 1 Kopie) aller sonstigen Anlagen<br />

Zusätzlich sind das Antragsformular und die Anlagen 1 und 3 in Deutsch und Polnisch in<br />

elektronischer Form einzureichen (Diskette, CD-ROM). In einer anderen Sprache als Deutsch<br />

und Polnisch bzw. handschriftlich erstellte Anträge werden vom GTS nicht angenommen.<br />

4.6 Antragsannahme<br />

Für die Annahme und Registrierung der Anträge ist das Gemeinsame Technische Sekretariat<br />

zuständig. Die Anträge können auch von den Regionalen Kontaktstellen in Brandenburg<br />

entgegengenommen und zum GTS weitergeleitet werden. Die Anträge können ab dem Tage<br />

der Veröffentlichung des Aufrufes zur Einreichung von Anträgen gestellt werden. Das<br />

Enddatum der Antragseinreichung wird sich aus der Programmumsetzung ergeben und wird<br />

zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.<br />

Die laufende Antragsannahme bedeutet, dass die Begleitausschussitzungen nach Antragslage<br />

stattfinden. Die eingereichten Anträge (die in der Regel im GTS nicht später als 3 Monate vor<br />

der geplanten Begleitausschussitzung eingegangen sind), die die formale Prüfung und die<br />

fachlich-inhaltliche Bewertung bestanden haben, werden in der nächstfolgenden<br />

Begleitausschussitzung behandelt.<br />

4.7 Antragseinreichung<br />

Die vollständigen Antragsunterlagen (siehe 4.5) sind vom Antragsteller persönlich, per<br />

Einschreibebrief oder per Kurier beim GTS in Zielona Góra oder den Regionalen<br />

Kontaktstellen einzureichen. Die Regionalen Kontaktstellen werden vom Antragsteller<br />

ermächtigt, die Antragsunterlagen an das GTS weiterzuleiten.<br />

4.8 Registrierung und Erfassung der Anträge<br />

Das GTS gibt in das Erfassungssystem das Datum des Antragseingangs ein und vergibt<br />

anschlieβend jedem Projektantrag eine Nummer. Das GTS ist verpflichtet, jeden Antragsteller<br />

über das Eingangsdatum des Antrags und die Projektnummer schriftlich zu informieren.<br />

Jedem der Anträge wird eine Nummer vergeben, mit der er zum Operationellen Programm, zu<br />

einem Schwerpunkt und zu einer Maßnahme zugeordnet wird. Die Nummer beinhaltet immer<br />

den REG-Code für die Wojewodschaft bzw. die NUTS-3-Nummer für deutsche Seite, eine<br />

laufende Nummer im Rahmen einer Maßnahme sowie die Jahresangabe. Die richtig<br />

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