Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
Im Antragsteller-Paket sind folgende Unterlagen enthalten:<br />
- Handbuch für den federführenden Begünstigten (<strong>Förderhandbuch</strong>)<br />
- Antragsformular mit Anlagen<br />
- Anleitung zur Antragstellung<br />
- Bekanntgabe des Aufrufes zur Einreichung von Anträgen mit möglichen Hinweisen des<br />
Begleitausschusses / der Verwaltungsbehörde.<br />
Vollständige Antragsunterlagen bestehen aus:<br />
- jeweils 3 Exemplaren (1 Original und 2 Kopien) des Antrags und der Anlagen 1, 3,<br />
13 und 14 in Deutsch und Polnisch und<br />
- jeweils 2 Exemplaren (1 Original und 1 Kopie) aller sonstigen Anlagen<br />
Zusätzlich sind das Antragsformular und die Anlagen 1 und 3 in Deutsch und Polnisch in<br />
elektronischer Form einzureichen (Diskette, CD-ROM). In einer anderen Sprache als Deutsch<br />
und Polnisch bzw. handschriftlich erstellte Anträge werden vom GTS nicht angenommen.<br />
4.6 Antragsannahme<br />
Für die Annahme und Registrierung der Anträge ist das Gemeinsame Technische Sekretariat<br />
zuständig. Die Anträge können auch von den Regionalen Kontaktstellen in Brandenburg<br />
entgegengenommen und zum GTS weitergeleitet werden. Die Anträge können ab dem Tage<br />
der Veröffentlichung des Aufrufes zur Einreichung von Anträgen gestellt werden. Das<br />
Enddatum der Antragseinreichung wird sich aus der Programmumsetzung ergeben und wird<br />
zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.<br />
Die laufende Antragsannahme bedeutet, dass die Begleitausschussitzungen nach Antragslage<br />
stattfinden. Die eingereichten Anträge (die in der Regel im GTS nicht später als 3 Monate vor<br />
der geplanten Begleitausschussitzung eingegangen sind), die die formale Prüfung und die<br />
fachlich-inhaltliche Bewertung bestanden haben, werden in der nächstfolgenden<br />
Begleitausschussitzung behandelt.<br />
4.7 Antragseinreichung<br />
Die vollständigen Antragsunterlagen (siehe 4.5) sind vom Antragsteller persönlich, per<br />
Einschreibebrief oder per Kurier beim GTS in Zielona Góra oder den Regionalen<br />
Kontaktstellen einzureichen. Die Regionalen Kontaktstellen werden vom Antragsteller<br />
ermächtigt, die Antragsunterlagen an das GTS weiterzuleiten.<br />
4.8 Registrierung und Erfassung der Anträge<br />
Das GTS gibt in das Erfassungssystem das Datum des Antragseingangs ein und vergibt<br />
anschlieβend jedem Projektantrag eine Nummer. Das GTS ist verpflichtet, jeden Antragsteller<br />
über das Eingangsdatum des Antrags und die Projektnummer schriftlich zu informieren.<br />
Jedem der Anträge wird eine Nummer vergeben, mit der er zum Operationellen Programm, zu<br />
einem Schwerpunkt und zu einer Maßnahme zugeordnet wird. Die Nummer beinhaltet immer<br />
den REG-Code für die Wojewodschaft bzw. die NUTS-3-Nummer für deutsche Seite, eine<br />
laufende Nummer im Rahmen einer Maßnahme sowie die Jahresangabe. Die richtig<br />
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