Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
• Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli<br />
2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zur Aufhebung der<br />
Verordnung (EG) Nr. 1783/1999, weiter EFRE-Verordnung genant,<br />
• Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung<br />
von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit<br />
allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den<br />
Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr.<br />
1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für<br />
regionale Entwicklung, weiter Durchführungsverordnung genannt,<br />
• für polnische Projektpartner: die Leitlinien zur Förderfähigkeit der Ausgaben und<br />
Projekte im Rahmen der Programme zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit der<br />
Europäischen Territorialen Zusammenarbeit, die mit Beteiligung Polens in den Jahren<br />
2007-2013 durchgeführt werden<br />
• für deutsche Projektpartner: die Haushaltsordnung des Landes Brandenburg und die<br />
„Fördergrundsätze für die deutschen Projektpartner und gemeinsame<br />
Umsetzungsrichtlinien für den Small Project Fund (SPF) und für Netzwerkprojekte im<br />
Rahmen des Operationelles Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Polen<br />
(Wojewodschaft Lubuskie) Brandenburg 2007 – 2013“;<br />
1. Wichtigste Informationen über das Programm<br />
1.1 Um was geht es im Programm<br />
Das Operationelle Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Polen<br />
(Wojewodschaft Lubuskie) - Brandenburg 2007-2013 wurde auf der Grundlage der<br />
Erfahrungen des auf die Entwicklung der gemeinsamen Grenzregion und die Überwindung<br />
der noch bestehenden Barrieren ausgerichteten Vorgänger-Programms INTERREG IIIA<br />
entwickelt. Allerdings ergibt ein Abgleich der vergangenen Förderperiode 2000-2006 mit der<br />
neuen Förderperiode 2007-2013 einige Neuerungen, die das neue strukturpolitische Ziel 3 der<br />
Europäischen Union mit sich bringt.<br />
Neuerung 1:<br />
Eine Gemeinschaftsinitiave INTERREG gibt es nicht mehr. Aus der grenzüberschreitenden,<br />
interregionalen und transnationalen Zusammenarbeit ist ein selbständiges Ziel der<br />
gemeinschaftlichen Strukturpolitik geworden: Europäische Territoriale Zusammenarbeit<br />
(ETZ). Das heißt, dass die ETZ nun den beiden anderen großen EU-strukturpolitischen Zielen<br />
„Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ gleichgestellt ist.<br />
Neuerung 2:<br />
Die Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit sind klarer akzentuiert.<br />
Unter Verfolgung der Ziele der Lissabon- und Göteborg-Startegien sind sie auf Fortschritt,<br />
Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung der gesamten Europäischen Union ausgerichtet.<br />
Neuerung 3:<br />
Im Rahmen der Programme zur Europäischen Territorialen Zusammenarbeit werden die<br />
Prioritäten und Schwerpunkte enger betrachtet und konzentrieren sich damit auf einige<br />
bestimmte Fragen, die für das jeweilige Fördergebiet von wesentlichster Bedeutung sind.<br />
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