Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
Bei durch den Begleitausschuss abgelehnten Anträgen wird das GTS in einer entsprechenden<br />
Mitteilung an den betreffenden Antragsteller das negative Ergebnis der fachlich-inhaltlichen<br />
Bewertung samt Kommentar des bewertenden Experten mitteilen. Diese Informationen sollen<br />
den Antragstellern helfen, schwache Stellen ihrer Vorhaben zu beheben und künftig bessere<br />
Projektanträge einzureichen.<br />
5. Projektdurchführung<br />
5.1. Fördervertrag und Partnerschaftsvereinbarung<br />
5.1.1 Fördervertrag<br />
Der Fördervertrag wird zwischen dem als Verwaltungsbehörde für das Programm handelnden<br />
polnischen Ministerium für regionale Entwicklung – und dem Leadpartner des bewilligten<br />
Projekts geschlossen. Im Fördervertrag werden vor allem die gegenseitigen Pflichten und<br />
Rechte der Vertragsparteien geregelt, wie Berichterstattung, Zahlungen, Prüfung und<br />
Kontrolle, Informations- und Publizitätsmaβnahmen zum Projekt. Er bestätigt auch den<br />
Gesamtbetrag der förderfähigen Kosten und die Höhe der gewährten EFRE-Mittel, regelt<br />
Fragen bei Unregelmäßigkeiten und Kündigung und stellt gleichzeitig einen rechtlichen und<br />
finanziellen Rahmen für die Projektaktivitäten dar.<br />
Ein Muster des Fördervertrags steht auf den Internetseiten der Verwaltungsbehörde, der<br />
Koordinierungsbehörde und des OP zur Verfügung.<br />
5.1.2 Partnerschaftsvereinbarung<br />
In der Partnerschaftsvereinbarung werden die Aufgaben und die finanzielle Beteiligung der<br />
einzelnen Partner am Projekt festgehalten.<br />
Mit der Partnerschaftsvereinbarung sollen insbesondere folgende Fragen geregelt werden:<br />
- Aktivitäten der einzelnen Partner im Projekt<br />
- Pflichten der Partner bei der Projektdurchführung<br />
- Kostenplan<br />
- Sicherstellung des Finanzmanagements (Buchführung, Berichterstattung, Finanzkontrolle,<br />
EFRE-Zahlungen)<br />
- Haftung der Partner<br />
- Verfahren bei Rückzahlungsaufforderungen (im Falle von zu Unrecht gezahlten Mitteln)<br />
- Vorgehensweise bei Streitfällen<br />
- Anforderungen zur Information und Publizität<br />
Ein Muster der Partnerschaftsvereinbarung steht auf den Internetseiten der<br />
Verwaltungsbehörde, der Koordinierungsbehörde und des OP zur Verfügung. Die darin<br />
fettgedruckten Textteile dürfen weder verändert noch gelöscht werden. Das Muster ist als eine<br />
Mindestanforderung zu sehen, mit der die Vereinbarkeit mit den EU-Anforderungen gemäß<br />
Art. 20 der VO Nr. 1080/2006 sichergestellt wird.<br />
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