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Förderhandbuch - Viadrina

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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />

Bei durch den Begleitausschuss abgelehnten Anträgen wird das GTS in einer entsprechenden<br />

Mitteilung an den betreffenden Antragsteller das negative Ergebnis der fachlich-inhaltlichen<br />

Bewertung samt Kommentar des bewertenden Experten mitteilen. Diese Informationen sollen<br />

den Antragstellern helfen, schwache Stellen ihrer Vorhaben zu beheben und künftig bessere<br />

Projektanträge einzureichen.<br />

5. Projektdurchführung<br />

5.1. Fördervertrag und Partnerschaftsvereinbarung<br />

5.1.1 Fördervertrag<br />

Der Fördervertrag wird zwischen dem als Verwaltungsbehörde für das Programm handelnden<br />

polnischen Ministerium für regionale Entwicklung – und dem Leadpartner des bewilligten<br />

Projekts geschlossen. Im Fördervertrag werden vor allem die gegenseitigen Pflichten und<br />

Rechte der Vertragsparteien geregelt, wie Berichterstattung, Zahlungen, Prüfung und<br />

Kontrolle, Informations- und Publizitätsmaβnahmen zum Projekt. Er bestätigt auch den<br />

Gesamtbetrag der förderfähigen Kosten und die Höhe der gewährten EFRE-Mittel, regelt<br />

Fragen bei Unregelmäßigkeiten und Kündigung und stellt gleichzeitig einen rechtlichen und<br />

finanziellen Rahmen für die Projektaktivitäten dar.<br />

Ein Muster des Fördervertrags steht auf den Internetseiten der Verwaltungsbehörde, der<br />

Koordinierungsbehörde und des OP zur Verfügung.<br />

5.1.2 Partnerschaftsvereinbarung<br />

In der Partnerschaftsvereinbarung werden die Aufgaben und die finanzielle Beteiligung der<br />

einzelnen Partner am Projekt festgehalten.<br />

Mit der Partnerschaftsvereinbarung sollen insbesondere folgende Fragen geregelt werden:<br />

- Aktivitäten der einzelnen Partner im Projekt<br />

- Pflichten der Partner bei der Projektdurchführung<br />

- Kostenplan<br />

- Sicherstellung des Finanzmanagements (Buchführung, Berichterstattung, Finanzkontrolle,<br />

EFRE-Zahlungen)<br />

- Haftung der Partner<br />

- Verfahren bei Rückzahlungsaufforderungen (im Falle von zu Unrecht gezahlten Mitteln)<br />

- Vorgehensweise bei Streitfällen<br />

- Anforderungen zur Information und Publizität<br />

Ein Muster der Partnerschaftsvereinbarung steht auf den Internetseiten der<br />

Verwaltungsbehörde, der Koordinierungsbehörde und des OP zur Verfügung. Die darin<br />

fettgedruckten Textteile dürfen weder verändert noch gelöscht werden. Das Muster ist als eine<br />

Mindestanforderung zu sehen, mit der die Vereinbarkeit mit den EU-Anforderungen gemäß<br />

Art. 20 der VO Nr. 1080/2006 sichergestellt wird.<br />

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