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Förderhandbuch - Viadrina

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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />

Nach positivem Votum im Begleitausschuss wird der Fördervertrag zwischen der VB und<br />

dem Antragsteller geschlossen bzw. erläßt die VB den Zuwendungsbescheid. Im Namen des<br />

Antragstellers wird der Fördervertrag von einem zu dessen Vertretung ermächtigte Person<br />

unterzeichnet.<br />

Berichtwesen<br />

Angesichts der Pflichten des Begünstigten im Bereich Berichterstattung wurde die<br />

Projektumsetzungsdauer in Berichtszeiträume aufgeteilt. Ein Berichtszeitraum umfasst einen<br />

Zeitraum von drei nacheinander folgenden Monaten.<br />

Der Teilbericht über den Verlauf der Projektdurchführung wird bei der VB eingereicht. Für<br />

die TH-Projekte des GTS und des Art.16-Prüfers (Wojewodschaftsamt Lubuskie) ist der<br />

zuständige Art.16-Prüfer das Finanzreferat im Departement für Territoriale Zusammenarbeit<br />

im Ministerium für Regionale Entwicklung.<br />

Die Teilberichte der Regionalen Kontaktstellen werden durch die ILB (Art.16-Prüfer auf<br />

deutscher Seite) und die KB geprüft. Auf der Grundlage der durch die ILB ausgestellten<br />

Zertifikate erstellt die KB den Gesamtbericht für die KB und RKS.<br />

Die im Rahmen der Technischen Hilfe getätigten Ausgaben sind seit 1.1.2007 förderfähig.<br />

Bei der Technischen Hilfe sind keine Vorbereitungskosten vorgesehen.<br />

In begründeten Fällen, insbesondere beim für das OP bestehenden Risiko, dass die n+3/n+2-<br />

Regel eingreifen kann, kann die VB die TH-Begünstigten auffordern, zusätzliche Berichte zu<br />

den von ihr bestimmten Bedingungen vorzulegen.<br />

Die Berichte sollten in Deutsch und Polnisch leserlich (am Computer) ausgefüllt werden,<br />

ohne Streichungen und Korrekturen. Auf offene Fragen sind möglichst knappe und konkrete<br />

Antworten zu geben. Der Inhalt der Antworten sollte sich ausschließlich auf die Themen<br />

beziehen, zu denen die Fragen formuliert wurden.<br />

Die Papierfassung des Berichtes ist mit der Unterschrift und dem Stempel der Person zu<br />

versehen, die den Bericht einreicht. Zum Einreichen des Berichtes ist die Person berechtigt,<br />

die im Namen des Begünstigten den Vertrag mit der Verwaltungsbehörde geschlossen hat/den<br />

Zuwendungbescheid unterzeichnet hat oder die Person, die über eine entsprechende<br />

Vollmacht verfügt. Die Finanztabellen sollten zusätzlich mit der Unterschrift und dem<br />

Stempel der Person oder der Personen versehen werden, die den Vertrag mit der<br />

Verwaltungsbehörde geschlossen/den Zuwendungsbescheid unterschrieben hat/haben oder<br />

über eine Vollmacht des Begünstigten verfügt/verfügen.<br />

Alle Beträge sind in Euro anzugeben. Für die polnischen Projekpartner erfolgt die<br />

Umrechnung auf der Grundlage des durchschnittlichen Wechselkurses der Europäischen<br />

Kommission vom letzen Monat des Berichtszeitraums. Die Umrechnungskurse (mit vier<br />

Nachkommastellen) werden auf folgender Internetseite veröffentlicht:<br />

http://ec.europa.eu/budget/inforeuro<br />

In die Finanztabellen sind aber die Beträge mit nur zwei Nachkommastellen zu übernehmen.<br />

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