Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
Nach positivem Votum im Begleitausschuss wird der Fördervertrag zwischen der VB und<br />
dem Antragsteller geschlossen bzw. erläßt die VB den Zuwendungsbescheid. Im Namen des<br />
Antragstellers wird der Fördervertrag von einem zu dessen Vertretung ermächtigte Person<br />
unterzeichnet.<br />
Berichtwesen<br />
Angesichts der Pflichten des Begünstigten im Bereich Berichterstattung wurde die<br />
Projektumsetzungsdauer in Berichtszeiträume aufgeteilt. Ein Berichtszeitraum umfasst einen<br />
Zeitraum von drei nacheinander folgenden Monaten.<br />
Der Teilbericht über den Verlauf der Projektdurchführung wird bei der VB eingereicht. Für<br />
die TH-Projekte des GTS und des Art.16-Prüfers (Wojewodschaftsamt Lubuskie) ist der<br />
zuständige Art.16-Prüfer das Finanzreferat im Departement für Territoriale Zusammenarbeit<br />
im Ministerium für Regionale Entwicklung.<br />
Die Teilberichte der Regionalen Kontaktstellen werden durch die ILB (Art.16-Prüfer auf<br />
deutscher Seite) und die KB geprüft. Auf der Grundlage der durch die ILB ausgestellten<br />
Zertifikate erstellt die KB den Gesamtbericht für die KB und RKS.<br />
Die im Rahmen der Technischen Hilfe getätigten Ausgaben sind seit 1.1.2007 förderfähig.<br />
Bei der Technischen Hilfe sind keine Vorbereitungskosten vorgesehen.<br />
In begründeten Fällen, insbesondere beim für das OP bestehenden Risiko, dass die n+3/n+2-<br />
Regel eingreifen kann, kann die VB die TH-Begünstigten auffordern, zusätzliche Berichte zu<br />
den von ihr bestimmten Bedingungen vorzulegen.<br />
Die Berichte sollten in Deutsch und Polnisch leserlich (am Computer) ausgefüllt werden,<br />
ohne Streichungen und Korrekturen. Auf offene Fragen sind möglichst knappe und konkrete<br />
Antworten zu geben. Der Inhalt der Antworten sollte sich ausschließlich auf die Themen<br />
beziehen, zu denen die Fragen formuliert wurden.<br />
Die Papierfassung des Berichtes ist mit der Unterschrift und dem Stempel der Person zu<br />
versehen, die den Bericht einreicht. Zum Einreichen des Berichtes ist die Person berechtigt,<br />
die im Namen des Begünstigten den Vertrag mit der Verwaltungsbehörde geschlossen hat/den<br />
Zuwendungbescheid unterzeichnet hat oder die Person, die über eine entsprechende<br />
Vollmacht verfügt. Die Finanztabellen sollten zusätzlich mit der Unterschrift und dem<br />
Stempel der Person oder der Personen versehen werden, die den Vertrag mit der<br />
Verwaltungsbehörde geschlossen/den Zuwendungsbescheid unterschrieben hat/haben oder<br />
über eine Vollmacht des Begünstigten verfügt/verfügen.<br />
Alle Beträge sind in Euro anzugeben. Für die polnischen Projekpartner erfolgt die<br />
Umrechnung auf der Grundlage des durchschnittlichen Wechselkurses der Europäischen<br />
Kommission vom letzen Monat des Berichtszeitraums. Die Umrechnungskurse (mit vier<br />
Nachkommastellen) werden auf folgender Internetseite veröffentlicht:<br />
http://ec.europa.eu/budget/inforeuro<br />
In die Finanztabellen sind aber die Beträge mit nur zwei Nachkommastellen zu übernehmen.<br />
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