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Förderhandbuch - Viadrina

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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />

9. Technische Hilfe<br />

Technische-Hilfe-Antrag<br />

Potentielle Begünstigte des OP-Schwerpunkts 4 „Technische Hilfe“ stellen die Anträge unter<br />

Verwendung des geltenden und von der VB genehmigten Antragsformulars.<br />

Der Antrag ist sehr sorgfältig auszufüllen. Es sind alle Antragspunkte auszufüllen (falls nicht<br />

anders gekennzeichnet) und die angegebenen Informationen – sind gründlich, konkret und<br />

ausführlich darzustellen. Der Antrag ist in polnischer und deutscher Sprache (inhaltlich<br />

identisch) auszufüllen.<br />

Die Originale des Antrags müssen komplett sein, der Computerausdruck hat alle geforderten<br />

Daten sowie die Unterschriften und Stempel der antragsberechtigten Person des Begünstigten<br />

zu enthalten. Die identische elektronische Version muss nicht unterschbrieben werden.<br />

Das Original des Antrags mit den Anlagen darf nicht zusammengeheftet werden. Jede Seite<br />

des Originals des Antrags mit den Anlagen soll nummeriert und von der antragsberechtigten<br />

Person unterschrieben sein. Die Gesamtsumme der Seiten im Original gemeinsam mit den<br />

Anlagen soll auf der letzten Seite des Originals des Antrags mit den Anlagen vermerkt<br />

werden.<br />

Alle Beträge sind in Euro anzugeben. Bei der Erstellung des Antrags erfolgt die Umrechnung<br />

PLN in EUR mit dem Durchschnittskurs der Europäischen Kommission für den letzten Monat<br />

vor der Antragstellung. Die Umrechnungskurse der EK (mit vier Nachkommastellen) werden<br />

auf dieser Website veröffentlicht:<br />

http://ec.europa.eu/budget/inforeuro/index.cfmLanguage=de<br />

In die Finanztabellen sind aber die Beträge mit nur zwei Nachkommastellen zu übernehmen.<br />

Die Antragsunterlagen (Antragsformular und Anlagen) sind mit einem Anschreiben bei der<br />

VB einzureichen. Die VB vermerkt das Datum des Antragseingangs und vergibt dem Antrag<br />

eine entsprechende Nummer, mit der er zum Operationellen Programm, zum Schwerpunkt<br />

und zur Maßnahme zugeordnet wird. Die Nummer beinhaltet immer den REG-Code für die<br />

Wojewodschaft bzw. die NUTS-3-Nummer für deutsche Seite, eine laufende Nummer im<br />

Rahmen einer Maßnahme sowie die Jahresangabe. Die richtig vergebene Antragsnummer hat<br />

23 Zeichen. Die Erstellung der Antragsnummern entspricht den Hinweisen der VB sowie dem<br />

im Erfassungssystem KSI (SIMIK 07-13) geltenden Schlüssel.<br />

Die VB prüft den Antrag in formaler und fachlich-inhaltlicher Hinsicht. Werden dabei Fehler<br />

festgestellt, werden sie dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Nachdem die Fehler behoben<br />

worden sind, reicht der Antragsteller den nachgebesserten Antrag nach. Nach der<br />

Zustimmung der VB wird der Antrag über das GTS den BA-Mitglieder zur Votierung<br />

zugestellt/vorgelegt. Fällt das Abstimmungsergebnis positiv aus, erstellt die VB den<br />

Fördervertrag bzw. den Zuwendungsbescheid.<br />

Werden von einem BA-Mitglied Anmerkungen zum Antrag mitgeteilt, ist der Antragsteller<br />

verpflichtet, denen zu Folgen, indem er den Antrag entsprechend korrigiert und bei der VB<br />

vorlegt. Die Erfüllung der im Begleitausschuss ausgesprochenen Auflagen wird vom GTS<br />

geprüft.<br />

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