Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
9. Technische Hilfe<br />
Technische-Hilfe-Antrag<br />
Potentielle Begünstigte des OP-Schwerpunkts 4 „Technische Hilfe“ stellen die Anträge unter<br />
Verwendung des geltenden und von der VB genehmigten Antragsformulars.<br />
Der Antrag ist sehr sorgfältig auszufüllen. Es sind alle Antragspunkte auszufüllen (falls nicht<br />
anders gekennzeichnet) und die angegebenen Informationen – sind gründlich, konkret und<br />
ausführlich darzustellen. Der Antrag ist in polnischer und deutscher Sprache (inhaltlich<br />
identisch) auszufüllen.<br />
Die Originale des Antrags müssen komplett sein, der Computerausdruck hat alle geforderten<br />
Daten sowie die Unterschriften und Stempel der antragsberechtigten Person des Begünstigten<br />
zu enthalten. Die identische elektronische Version muss nicht unterschbrieben werden.<br />
Das Original des Antrags mit den Anlagen darf nicht zusammengeheftet werden. Jede Seite<br />
des Originals des Antrags mit den Anlagen soll nummeriert und von der antragsberechtigten<br />
Person unterschrieben sein. Die Gesamtsumme der Seiten im Original gemeinsam mit den<br />
Anlagen soll auf der letzten Seite des Originals des Antrags mit den Anlagen vermerkt<br />
werden.<br />
Alle Beträge sind in Euro anzugeben. Bei der Erstellung des Antrags erfolgt die Umrechnung<br />
PLN in EUR mit dem Durchschnittskurs der Europäischen Kommission für den letzten Monat<br />
vor der Antragstellung. Die Umrechnungskurse der EK (mit vier Nachkommastellen) werden<br />
auf dieser Website veröffentlicht:<br />
http://ec.europa.eu/budget/inforeuro/index.cfmLanguage=de<br />
In die Finanztabellen sind aber die Beträge mit nur zwei Nachkommastellen zu übernehmen.<br />
Die Antragsunterlagen (Antragsformular und Anlagen) sind mit einem Anschreiben bei der<br />
VB einzureichen. Die VB vermerkt das Datum des Antragseingangs und vergibt dem Antrag<br />
eine entsprechende Nummer, mit der er zum Operationellen Programm, zum Schwerpunkt<br />
und zur Maßnahme zugeordnet wird. Die Nummer beinhaltet immer den REG-Code für die<br />
Wojewodschaft bzw. die NUTS-3-Nummer für deutsche Seite, eine laufende Nummer im<br />
Rahmen einer Maßnahme sowie die Jahresangabe. Die richtig vergebene Antragsnummer hat<br />
23 Zeichen. Die Erstellung der Antragsnummern entspricht den Hinweisen der VB sowie dem<br />
im Erfassungssystem KSI (SIMIK 07-13) geltenden Schlüssel.<br />
Die VB prüft den Antrag in formaler und fachlich-inhaltlicher Hinsicht. Werden dabei Fehler<br />
festgestellt, werden sie dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Nachdem die Fehler behoben<br />
worden sind, reicht der Antragsteller den nachgebesserten Antrag nach. Nach der<br />
Zustimmung der VB wird der Antrag über das GTS den BA-Mitglieder zur Votierung<br />
zugestellt/vorgelegt. Fällt das Abstimmungsergebnis positiv aus, erstellt die VB den<br />
Fördervertrag bzw. den Zuwendungsbescheid.<br />
Werden von einem BA-Mitglied Anmerkungen zum Antrag mitgeteilt, ist der Antragsteller<br />
verpflichtet, denen zu Folgen, indem er den Antrag entsprechend korrigiert und bei der VB<br />
vorlegt. Die Erfüllung der im Begleitausschuss ausgesprochenen Auflagen wird vom GTS<br />
geprüft.<br />
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