05.02.2015 Aufrufe

Förderhandbuch - Viadrina

Förderhandbuch - Viadrina

Förderhandbuch - Viadrina

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />

Sowohl die Teilberichte der Partner, wie auch der durch den federführenden Begünstigten<br />

angefertigte Gesamtbericht über den Verlauf der Projektdurchführung werden auf dem<br />

gleichen Berichtsmuster über den Verlauf der Projektdurchführung vorbereitet.<br />

5.2.2 Verfahren und Termine der Berichterstattung im Rahmen des Berichtes über den<br />

Verlauf der Durchführung des Schirmprojektes (BSch).<br />

Auf der Ebene: Begünstigter SPF/-NWP – Euroregion<br />

1. Die Projektträger reichen bei den zuständigen Euroregionen Berichte über den Verlauf<br />

der Small Projekt Fund (SPF)- /Netzwerk (NW) -Projekte samt der Aufstellung der<br />

Rechnungen und Dokumente des gleichen Beweiswertes innerhalb einer Frist von 30<br />

Kalendertagen 9 nach Ende des Berichtszeitraumes ein.<br />

2. Die Euroregionen prüfen die Förderfähigkeit von 100% der Ausgaben der SPF-/NW-<br />

Projektträger (gemäß den Leitlinien zu der Art. 16-Prüfung) innerhalb einer Frist von<br />

35 Werktagen nach dem Erhalt der Berichte von den SPF-/NW-Projektträgern. Die<br />

Prüfungsfrist schließt die Wartezeit für die Übermittlung von Ergänzungen und<br />

Präzisierungen der SPF-/NW-Projektträger nicht mit ein.<br />

Anschließend bereiten die Euroregionen eine Gesamtaufstellung der Ausgaben,<br />

unterteilt in die einzelnen SPF-/NW-Projekte, vor (ohne die die Ausgaben<br />

bescheinigenden Dokumente) und leiten diese an den Art. 16-Prüfer weiter. Auf<br />

Grundlage der Aufstellung wird eine Stichprobe der Dokumente zur Kontrolle<br />

vorbereitet. Die Kontrolle führt der zuständige Art. 16-Prüfer durch.<br />

3. Die Euroregion bereitet nach dem Abschluss des Berichtszeitraumes gemäß des<br />

Fördervertrags des Schirmprojektes (während dessen die Genehmigung einer Reihe<br />

von Berichten der SPF/-NW Begünstigten erfolgte) in Rahmen einer Frist von 10<br />

Kalendertagen einen Teilbericht über den Verlauf der Schirmprojektdurchführung<br />

(beinhaltet die im Berichtszeitraum genehmigten Berichte der SPF-Begünstigten) vor<br />

und leitet diesen an den entsprechenden Art. 16 Prüfer weiter.<br />

4. Die Art. 16-Prüfer kontrollieren und bescheinigen die Ausgaben der SPF und NW-<br />

Projektträger sowie die Ausgaben für die Verwaltung des Schirmprojektes innerhalb<br />

von 25 Kalendertagen ab der vollständige Übergabe der Dokumente durch die<br />

Euroregion. Die Prüfungsfrist schließt die Wartezeit für die Übermittlung von<br />

Ergänzungen und Präzisierungen der Euroregion nicht mit ein. Für AB schließt die<br />

Frist von 25 Kalendertagen die Zeit für die Abschlussprüfung des Projektes nicht mit<br />

ein.<br />

5. Der federführende Begünstigte des Schirmprojektes reicht den Gesamtbericht über<br />

den Verlauf der gesamten Projektdurchführung samt den Originalzertifikaten beim<br />

Gemeinsamen Technischen Sekretariat innerhalb von 5 Kalendertagen nach dem<br />

Erhalt der Art. 16 Zertifikate ein; für den AB gelten 10 Kalendertage.<br />

9 Die Frist ist im Muster des Fördervertrags zwischen Euroregionen und dem Begünstigten des SPF/-NW (für<br />

polnische Büros der Euroregionen Pro Europa <strong>Viadrina</strong> sowie Spree-Neiße-Bober) festgelegt. Sie kann<br />

Unterschiede zu Verträgen aufweisen, die zwischen deutschen Büros der o.g. Euroregionen geschlossen werden<br />

69

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!