Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
Sowohl die Teilberichte der Partner, wie auch der durch den federführenden Begünstigten<br />
angefertigte Gesamtbericht über den Verlauf der Projektdurchführung werden auf dem<br />
gleichen Berichtsmuster über den Verlauf der Projektdurchführung vorbereitet.<br />
5.2.2 Verfahren und Termine der Berichterstattung im Rahmen des Berichtes über den<br />
Verlauf der Durchführung des Schirmprojektes (BSch).<br />
Auf der Ebene: Begünstigter SPF/-NWP – Euroregion<br />
1. Die Projektträger reichen bei den zuständigen Euroregionen Berichte über den Verlauf<br />
der Small Projekt Fund (SPF)- /Netzwerk (NW) -Projekte samt der Aufstellung der<br />
Rechnungen und Dokumente des gleichen Beweiswertes innerhalb einer Frist von 30<br />
Kalendertagen 9 nach Ende des Berichtszeitraumes ein.<br />
2. Die Euroregionen prüfen die Förderfähigkeit von 100% der Ausgaben der SPF-/NW-<br />
Projektträger (gemäß den Leitlinien zu der Art. 16-Prüfung) innerhalb einer Frist von<br />
35 Werktagen nach dem Erhalt der Berichte von den SPF-/NW-Projektträgern. Die<br />
Prüfungsfrist schließt die Wartezeit für die Übermittlung von Ergänzungen und<br />
Präzisierungen der SPF-/NW-Projektträger nicht mit ein.<br />
Anschließend bereiten die Euroregionen eine Gesamtaufstellung der Ausgaben,<br />
unterteilt in die einzelnen SPF-/NW-Projekte, vor (ohne die die Ausgaben<br />
bescheinigenden Dokumente) und leiten diese an den Art. 16-Prüfer weiter. Auf<br />
Grundlage der Aufstellung wird eine Stichprobe der Dokumente zur Kontrolle<br />
vorbereitet. Die Kontrolle führt der zuständige Art. 16-Prüfer durch.<br />
3. Die Euroregion bereitet nach dem Abschluss des Berichtszeitraumes gemäß des<br />
Fördervertrags des Schirmprojektes (während dessen die Genehmigung einer Reihe<br />
von Berichten der SPF/-NW Begünstigten erfolgte) in Rahmen einer Frist von 10<br />
Kalendertagen einen Teilbericht über den Verlauf der Schirmprojektdurchführung<br />
(beinhaltet die im Berichtszeitraum genehmigten Berichte der SPF-Begünstigten) vor<br />
und leitet diesen an den entsprechenden Art. 16 Prüfer weiter.<br />
4. Die Art. 16-Prüfer kontrollieren und bescheinigen die Ausgaben der SPF und NW-<br />
Projektträger sowie die Ausgaben für die Verwaltung des Schirmprojektes innerhalb<br />
von 25 Kalendertagen ab der vollständige Übergabe der Dokumente durch die<br />
Euroregion. Die Prüfungsfrist schließt die Wartezeit für die Übermittlung von<br />
Ergänzungen und Präzisierungen der Euroregion nicht mit ein. Für AB schließt die<br />
Frist von 25 Kalendertagen die Zeit für die Abschlussprüfung des Projektes nicht mit<br />
ein.<br />
5. Der federführende Begünstigte des Schirmprojektes reicht den Gesamtbericht über<br />
den Verlauf der gesamten Projektdurchführung samt den Originalzertifikaten beim<br />
Gemeinsamen Technischen Sekretariat innerhalb von 5 Kalendertagen nach dem<br />
Erhalt der Art. 16 Zertifikate ein; für den AB gelten 10 Kalendertage.<br />
9 Die Frist ist im Muster des Fördervertrags zwischen Euroregionen und dem Begünstigten des SPF/-NW (für<br />
polnische Büros der Euroregionen Pro Europa <strong>Viadrina</strong> sowie Spree-Neiße-Bober) festgelegt. Sie kann<br />
Unterschiede zu Verträgen aufweisen, die zwischen deutschen Büros der o.g. Euroregionen geschlossen werden<br />
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