Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
- Angabe der Rechtsgrundlage nach dem Gesetz zur Vergabe öffentlicher Aufträge und<br />
Aufträge für Bau- und Dienstleistungen / Gesetz über die Vergabe von öffentlichen<br />
Aufträgen für Dienstleistungen mit Ausnahme der Baudienstleistungen.<br />
Den Rechnungskopien sind beizufügen:<br />
- bestätigte Auszüge aus dem Bankkonto des Partners, von dem die Zahlungen im<br />
Rahmen des Projekts erfolgen oder Kopien der Überweisungsaufträge, mit denen die<br />
Tätigung der einzelnen Ausgaben nachgewiesen wird.<br />
Die Belege sind von einer durch den Projektträger schriftlich ermächtigten Person unter<br />
Angabe ihrer Funktion und des Datums (= Mindestanforderung) zu bestätigen.<br />
Bei Zahlungen in bar hat die die Zahlung erhaltende Person auf der Vorderseite der<br />
Rechnung z.B. „Betrag in bar erhalten“ zu vermerken. Dieser Vermerk ist der Beweis<br />
dafür, dass die Zahlung erfolgt ist. In diesem Fall sind keine zusätlichen Kassenberichte<br />
erforderlich. Fehlt der Vermerk, ist der Kassenbericht doch beizufügen.<br />
- bestätigte Kopien von Dokumenten, die Abnahmen/Fertigstellungen von Arbeiten<br />
bestätigen, z.B. Abnahmeprotokolle (gilt insbesondere für alle Investitionsausgaben und<br />
Bauarbeiten aber auch für erbrachte Leistungen und geschaffene Werke),<br />
- bei Anschaffung von Anlagen/Geräten, die noch nicht montiert wurden – bestätigte<br />
Kopien von Abnahmeprotokollen dieser Anlagen/Geräte bzw. Bescheinigungen der In-<br />
Lager-Aufnahme unter Angabe des Lagerfachs,<br />
Für polnische Projektträger gilt zusätzlich:<br />
- bei Projekten, bei denen Personalkosten abgerechnet werden, finden die Regeln der<br />
Anlage 2 zu den „Leitlinien zur Förderfähigkeit der Projekte und Ausgaben im Rahmen<br />
der Programme zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit der Europäischen<br />
Territorialen Zusammenarbeit 2007-2013 mit Beteiligung Polens“ vom 23.09.08<br />
Anwendung.<br />
Die bestätigten Kopien der Dokumente, mit denen die antragsgemäße Durchführung einer<br />
Aufgabe oder deren Teil belegt wird (z.B. geforderte Diplome, Zertifikate und Unterlagen zur<br />
Auftragsvergabe), sind zusammen mit den Antragsunterlagen aufzubewahren und bei<br />
Prüfungen zur Verfügung zu stellen.<br />
5.2.4 Verfahren zur Berichtserstattung<br />
<br />
<br />
Jeder Projektpartner legt seinen Teilbericht beim Leadpartner zu in der Anleitung zum<br />
Ausfüllen des Berichts festgelegten und in der Partnerschaftsvereinbarung vereinbarten<br />
Bedingungen und Fristen vor. Für alle Berichte und Ausgaben ist eine Prüfung des Art.16-<br />
Prüfers gemäß nationalen Anforderungen erforderlich. Es wird empfohlen, die<br />
Teilberichte der Projektpartner an den Leadpartner sowohl in elektronischer als auch in<br />
Papierform zu übermitteln. Die Papierform des Teilberichts ist maßgeblich und muss vom<br />
jeweiligen Projektpartner und dessen Art.16-Prüfer unterschrieben werden.<br />
Auf Grundlage der durch die Art.16-Prüfer betsätigten Teilberichte der Projektpartner und<br />
der ausgestellten Zertifikate erstellt der Leadpartner den Gesamtbericht und legt ihn unter<br />
Beachtung der in der jeweils geltenden Anleitung zum Ausfüllen des Berichts festgelegten<br />
Fristen beim GTS vor (in jeweils zwei Exemplaren in Deutsch und Polnisch). Der<br />
Gesamtbericht ist sowohl in elektronischer als auch in Papierform vorzulegen (jeweils 1<br />
Original und 1 Kopie in Deutsch und Polnisch). Bei einseitig finanzierten Projekten<br />
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