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Förderhandbuch - Viadrina

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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />

- Angabe der Rechtsgrundlage nach dem Gesetz zur Vergabe öffentlicher Aufträge und<br />

Aufträge für Bau- und Dienstleistungen / Gesetz über die Vergabe von öffentlichen<br />

Aufträgen für Dienstleistungen mit Ausnahme der Baudienstleistungen.<br />

Den Rechnungskopien sind beizufügen:<br />

- bestätigte Auszüge aus dem Bankkonto des Partners, von dem die Zahlungen im<br />

Rahmen des Projekts erfolgen oder Kopien der Überweisungsaufträge, mit denen die<br />

Tätigung der einzelnen Ausgaben nachgewiesen wird.<br />

Die Belege sind von einer durch den Projektträger schriftlich ermächtigten Person unter<br />

Angabe ihrer Funktion und des Datums (= Mindestanforderung) zu bestätigen.<br />

Bei Zahlungen in bar hat die die Zahlung erhaltende Person auf der Vorderseite der<br />

Rechnung z.B. „Betrag in bar erhalten“ zu vermerken. Dieser Vermerk ist der Beweis<br />

dafür, dass die Zahlung erfolgt ist. In diesem Fall sind keine zusätlichen Kassenberichte<br />

erforderlich. Fehlt der Vermerk, ist der Kassenbericht doch beizufügen.<br />

- bestätigte Kopien von Dokumenten, die Abnahmen/Fertigstellungen von Arbeiten<br />

bestätigen, z.B. Abnahmeprotokolle (gilt insbesondere für alle Investitionsausgaben und<br />

Bauarbeiten aber auch für erbrachte Leistungen und geschaffene Werke),<br />

- bei Anschaffung von Anlagen/Geräten, die noch nicht montiert wurden – bestätigte<br />

Kopien von Abnahmeprotokollen dieser Anlagen/Geräte bzw. Bescheinigungen der In-<br />

Lager-Aufnahme unter Angabe des Lagerfachs,<br />

Für polnische Projektträger gilt zusätzlich:<br />

- bei Projekten, bei denen Personalkosten abgerechnet werden, finden die Regeln der<br />

Anlage 2 zu den „Leitlinien zur Förderfähigkeit der Projekte und Ausgaben im Rahmen<br />

der Programme zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit der Europäischen<br />

Territorialen Zusammenarbeit 2007-2013 mit Beteiligung Polens“ vom 23.09.08<br />

Anwendung.<br />

Die bestätigten Kopien der Dokumente, mit denen die antragsgemäße Durchführung einer<br />

Aufgabe oder deren Teil belegt wird (z.B. geforderte Diplome, Zertifikate und Unterlagen zur<br />

Auftragsvergabe), sind zusammen mit den Antragsunterlagen aufzubewahren und bei<br />

Prüfungen zur Verfügung zu stellen.<br />

5.2.4 Verfahren zur Berichtserstattung<br />

<br />

<br />

Jeder Projektpartner legt seinen Teilbericht beim Leadpartner zu in der Anleitung zum<br />

Ausfüllen des Berichts festgelegten und in der Partnerschaftsvereinbarung vereinbarten<br />

Bedingungen und Fristen vor. Für alle Berichte und Ausgaben ist eine Prüfung des Art.16-<br />

Prüfers gemäß nationalen Anforderungen erforderlich. Es wird empfohlen, die<br />

Teilberichte der Projektpartner an den Leadpartner sowohl in elektronischer als auch in<br />

Papierform zu übermitteln. Die Papierform des Teilberichts ist maßgeblich und muss vom<br />

jeweiligen Projektpartner und dessen Art.16-Prüfer unterschrieben werden.<br />

Auf Grundlage der durch die Art.16-Prüfer betsätigten Teilberichte der Projektpartner und<br />

der ausgestellten Zertifikate erstellt der Leadpartner den Gesamtbericht und legt ihn unter<br />

Beachtung der in der jeweils geltenden Anleitung zum Ausfüllen des Berichts festgelegten<br />

Fristen beim GTS vor (in jeweils zwei Exemplaren in Deutsch und Polnisch). Der<br />

Gesamtbericht ist sowohl in elektronischer als auch in Papierform vorzulegen (jeweils 1<br />

Original und 1 Kopie in Deutsch und Polnisch). Bei einseitig finanzierten Projekten<br />

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