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Förderhandbuch - Viadrina

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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />

5.2.3 Kostenbelege und Feststellungsvermerke<br />

Die getätigten Ausgaben sind durch vollständig bezahlte Rechnungen oder andere Belege mit<br />

gleichwertiger Beweiskraft nachzuweisen. Bestätigte Kopien der Rechnungen oder anderer<br />

Belege mit gleichwertiger Beweiskraft sind den Ausgabenerklärungen beizulegen.<br />

Rechnungen oder andere Belege mit gleichwertiger Beweiskraft, die der Projektträger dem<br />

Bericht/dem Mittelabruf auf Aufforderung des Art.16-Prüfers beifügt, sowie alle nachstehend<br />

genannten projektbezogenen Rechnungen/Belege sind mit Feststellungsvermerken zu<br />

versehen.<br />

Inhalt eines Feststellungsvermerks:<br />

Für polnische Projektpartner:<br />

- Projektname und -nummer (soweit vergeben),<br />

- Beschreibung des Zusammenhanges mit dem Projekt – darunter Bezeichnung der<br />

im Förderantrag dargestellten Ausgabenkategorie oder Kostengruppe, die die<br />

Rechnungslegung betrifft (z.B.: Personalkosten, Sachkosten, Investitionen,<br />

Reisekosten, usw.),<br />

- Buchhaltungs- oder Registernummer, unter welchem die Rechnung / das<br />

Dokument mit dem gleichwertigen Buchhaltungswert gebucht wurde,<br />

- Information über die formelle, inhaltliche und rechnerische Richtigkeit,<br />

- Vermerk mit der Nummer und Datum des Fördervertrags,<br />

- Vermerk, dass das Projekt aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale<br />

Entwicklung oder/und aus nationalen Haushaltsmitteln im Rahmen des Programms<br />

zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Polen (Wojewodschaft Lubuskie) –<br />

Brandenburg 2007-2013 kofinanziert wird,<br />

- Angabe der Rechtsgrundlage nach dem Gesetz vom 29. Januar 2004 Recht der<br />

öffentlichen Auftragsvergabe; es ist anzugeben, nach welcher Vorschrift des Gesetzes<br />

die Ausgabe getätigt worden ist oder nach welcher Vorschrift das obengenannte<br />

Gesetz in Bezug auf das Projekt (die Ausgabe) nicht anwendbar ist. Im Fall der<br />

Dienstreisekosten wird die Beschreibung der Übereinstimmung mit dem Recht der<br />

öffentlichen Auftragsvergabe nicht verlangt,<br />

Für deutsche Projektpartner:<br />

- Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen<br />

enthalten, insbesondere Tag, Empfänger/Einzahler, sowie Grund und Einzelbetrag<br />

jeder Zahlung, Zahlungsbeweis,<br />

- bei Gegenständen den Verwendungszweck,<br />

- ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zum Projekt (Projektbezeichnung,<br />

Projektnummer, Kontierungsstempel),<br />

- für zur Erfüllung des Projektzweckes beschaffte Gegenstände, deren Anschaffungsoder<br />

Herstellungswert 410 EUR netto übersteigt ein Nachweis der Inventarisierung,<br />

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