Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
5.2.3 Kostenbelege und Feststellungsvermerke<br />
Die getätigten Ausgaben sind durch vollständig bezahlte Rechnungen oder andere Belege mit<br />
gleichwertiger Beweiskraft nachzuweisen. Bestätigte Kopien der Rechnungen oder anderer<br />
Belege mit gleichwertiger Beweiskraft sind den Ausgabenerklärungen beizulegen.<br />
Rechnungen oder andere Belege mit gleichwertiger Beweiskraft, die der Projektträger dem<br />
Bericht/dem Mittelabruf auf Aufforderung des Art.16-Prüfers beifügt, sowie alle nachstehend<br />
genannten projektbezogenen Rechnungen/Belege sind mit Feststellungsvermerken zu<br />
versehen.<br />
Inhalt eines Feststellungsvermerks:<br />
Für polnische Projektpartner:<br />
- Projektname und -nummer (soweit vergeben),<br />
- Beschreibung des Zusammenhanges mit dem Projekt – darunter Bezeichnung der<br />
im Förderantrag dargestellten Ausgabenkategorie oder Kostengruppe, die die<br />
Rechnungslegung betrifft (z.B.: Personalkosten, Sachkosten, Investitionen,<br />
Reisekosten, usw.),<br />
- Buchhaltungs- oder Registernummer, unter welchem die Rechnung / das<br />
Dokument mit dem gleichwertigen Buchhaltungswert gebucht wurde,<br />
- Information über die formelle, inhaltliche und rechnerische Richtigkeit,<br />
- Vermerk mit der Nummer und Datum des Fördervertrags,<br />
- Vermerk, dass das Projekt aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale<br />
Entwicklung oder/und aus nationalen Haushaltsmitteln im Rahmen des Programms<br />
zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Polen (Wojewodschaft Lubuskie) –<br />
Brandenburg 2007-2013 kofinanziert wird,<br />
- Angabe der Rechtsgrundlage nach dem Gesetz vom 29. Januar 2004 Recht der<br />
öffentlichen Auftragsvergabe; es ist anzugeben, nach welcher Vorschrift des Gesetzes<br />
die Ausgabe getätigt worden ist oder nach welcher Vorschrift das obengenannte<br />
Gesetz in Bezug auf das Projekt (die Ausgabe) nicht anwendbar ist. Im Fall der<br />
Dienstreisekosten wird die Beschreibung der Übereinstimmung mit dem Recht der<br />
öffentlichen Auftragsvergabe nicht verlangt,<br />
Für deutsche Projektpartner:<br />
- Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen<br />
enthalten, insbesondere Tag, Empfänger/Einzahler, sowie Grund und Einzelbetrag<br />
jeder Zahlung, Zahlungsbeweis,<br />
- bei Gegenständen den Verwendungszweck,<br />
- ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zum Projekt (Projektbezeichnung,<br />
Projektnummer, Kontierungsstempel),<br />
- für zur Erfüllung des Projektzweckes beschaffte Gegenstände, deren Anschaffungsoder<br />
Herstellungswert 410 EUR netto übersteigt ein Nachweis der Inventarisierung,<br />
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