Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
7.2 Programmlogo, EU-Emblem und Hinweis auf den Mehwert<br />
Die Verwendung des Programmlogos und des EU-Emblems wird in Art. 8 und 9 der<br />
Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 geregelt. Sowohl das Programmlogo als auch das EU-<br />
Emblem sind auf allen Dokumenten und Veröffentlichungen im Rahmen des Projekts<br />
anzubringen. Das Programmlogo ist von der Internetseite des Operationellen Programms<br />
herunterzuladen. Informationen zum Programmlogo sind auch beim GTS erhältlich.<br />
Programmlogo:<br />
Der für das Programm gewählte Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert lautet:<br />
„Grenzen überwinden durch gemeinsame Investitionen in die Zukunft“<br />
Programmlogo, EU-Emblem, Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehwert sowie<br />
Information über die Förderung des Projekts aus Mitteln des Europäischen Fonds für<br />
regionale Entwicklung sollen in allen durch Vorschriften geforderten Medien, die über das<br />
Projekt informieren und für Projektzwecke geschaffen wurden, gut sichtbar sein. Dies gilt<br />
auch für folgende Aktivitäten im Rahmen eines Projektes:<br />
- Internetseiten<br />
- Unterlagen (Berichte, Präsentationen, Schriftverkehr etc.)<br />
- Veröffentlichungen, Werbematerial (T-Shirts, Becher etc.); im Bereich der „kleinen<br />
Souvenirs“ wie Kugelschreiber reicht nur das Logo des Operationellen Programms<br />
- Presseberichte, Bulletins<br />
- Großflächenwerbung, Infotafeln<br />
- Events<br />
- aus Programmmitteln geförderte Ausstattung (der auf der Ausstattung angebrachte<br />
Aufkleber ist nach Projektschluss nicht zu entfernen)<br />
- Tagungen, Seminare, Messen, Ausstellungen, Wettbewerbe, Schulungen, Beratung<br />
Spezielle Vorschriften für Investitionsprojekte<br />
Bei Vorhaben:<br />
• bei denen der öffentliche Gesamtbeitrag mehr als 500.000 EUR beträgt<br />
• die Finanzierung von Infrastruktur oder von Baumaßnahmen betreffen<br />
sind während ihrer Durchführung Hinweisschilder anzubringen. Auf diesen Schildern ist eine<br />
Fläche für den Hinweis auf die Beteiligung der Europäischen Union zu reservieren.<br />
Für diesen EU-Teil gilt:<br />
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