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Förderhandbuch - Viadrina

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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />

7.2 Programmlogo, EU-Emblem und Hinweis auf den Mehwert<br />

Die Verwendung des Programmlogos und des EU-Emblems wird in Art. 8 und 9 der<br />

Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 geregelt. Sowohl das Programmlogo als auch das EU-<br />

Emblem sind auf allen Dokumenten und Veröffentlichungen im Rahmen des Projekts<br />

anzubringen. Das Programmlogo ist von der Internetseite des Operationellen Programms<br />

herunterzuladen. Informationen zum Programmlogo sind auch beim GTS erhältlich.<br />

Programmlogo:<br />

Der für das Programm gewählte Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert lautet:<br />

„Grenzen überwinden durch gemeinsame Investitionen in die Zukunft“<br />

Programmlogo, EU-Emblem, Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehwert sowie<br />

Information über die Förderung des Projekts aus Mitteln des Europäischen Fonds für<br />

regionale Entwicklung sollen in allen durch Vorschriften geforderten Medien, die über das<br />

Projekt informieren und für Projektzwecke geschaffen wurden, gut sichtbar sein. Dies gilt<br />

auch für folgende Aktivitäten im Rahmen eines Projektes:<br />

- Internetseiten<br />

- Unterlagen (Berichte, Präsentationen, Schriftverkehr etc.)<br />

- Veröffentlichungen, Werbematerial (T-Shirts, Becher etc.); im Bereich der „kleinen<br />

Souvenirs“ wie Kugelschreiber reicht nur das Logo des Operationellen Programms<br />

- Presseberichte, Bulletins<br />

- Großflächenwerbung, Infotafeln<br />

- Events<br />

- aus Programmmitteln geförderte Ausstattung (der auf der Ausstattung angebrachte<br />

Aufkleber ist nach Projektschluss nicht zu entfernen)<br />

- Tagungen, Seminare, Messen, Ausstellungen, Wettbewerbe, Schulungen, Beratung<br />

Spezielle Vorschriften für Investitionsprojekte<br />

Bei Vorhaben:<br />

• bei denen der öffentliche Gesamtbeitrag mehr als 500.000 EUR beträgt<br />

• die Finanzierung von Infrastruktur oder von Baumaßnahmen betreffen<br />

sind während ihrer Durchführung Hinweisschilder anzubringen. Auf diesen Schildern ist eine<br />

Fläche für den Hinweis auf die Beteiligung der Europäischen Union zu reservieren.<br />

Für diesen EU-Teil gilt:<br />

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