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Förderhandbuch - Viadrina

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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />

genannten GTS-Mitarbeiter geleitet. Der Sitzungsleiter ist für die formale und<br />

verfahrensmäßige Richtigkeit der durch die Expertengruppe getroffenen Entscheidungen<br />

sowie für die Unbefangenheit und Transparenz der Arbeit der Expertengruppe verantwortlich.<br />

Der Sitzungsleiter nimmt an der Projektbewertung nicht teil. Seine Aufgabe besteht darin, die<br />

Arbeit der Expertengruppe im Hinblick auf die Einhaltung des geltenden<br />

Projektbewertungsverfahrens zu begleiten. Jeder Experte, der am Bewertungsprozess beteiligt<br />

ist, soll in der Sitzung der Expertengruppe die „Unbefangenheits- und<br />

Vertraulichkeitserklärung“ abgeben.<br />

GTS informiert über den Termin der Expertensitzung die VB, deren Vertreter als Beobachter<br />

daran teilnehmen kann.<br />

Deutsche Seite:<br />

Auf deutscher Seite sind Mitglieder in der Expertengruppe Vertreter der zuständigen Ressorts<br />

des Landes Brandenburg, der InvestitionsBank des Landes Brandenburg, dem Ministerium für<br />

Wirtschaft und Europaangelegenheiten sowie der deutschen Geschäftsstellen der<br />

Euroregionen Pro Europa <strong>Viadrina</strong> und Spree-Neiße-Bober. Bei Bedarf werden zur fachlichinhaltlichen<br />

Bewertung auch externe Experten hinzugezogen.<br />

Gleichzeitig schickt das GTS alle Anträge an die KB, die die ILB beauftragt hat ,sie an die<br />

einzelnen Ressorts des Landes Brandenburg und andere Institutionen zur fachlich-inhaltlichen<br />

Bewertung auf deutscher Seite weiterleitet.<br />

Falls die Experten Unterlagen anfordern, die für die Projektbewertung unerlässlich sind und<br />

die dem Antrag nicht beigefügt wurden (z.B. technische Unterlagen), wendet sich<br />

grundsätzlich das GTS nach dem Hinweis des Experten an den Leadpartner mit der Bitte um<br />

Nachreichung dieser Unterlagen. Zur Beschleunigung des Verfahrens fordert derartige<br />

Unterlagen die ILB auch direkt von den deutschen Projektpartnern an.<br />

In begründeten Fällen kann das GTS eine Besprechung mit dem Leadpartner zur Klärung der<br />

offenen Fragen im Antrag organisieren. Nach Bedarf nehmen an der Besprechung Experten<br />

und Vertreter der KB und VB, ggf. auch der RKS teil.<br />

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertung erstellt das GTS für jedes Projekt eine<br />

Entscheidungsvorlage sowie eine Zusammenstellung der Projekte. Die Ergebnisse der von<br />

den deutschen und polnischen Experten vorgenommenen fachlich-inhaltlichen Bewertung,<br />

der Beurteilung des grenzüberschreitenden Charakters und der Qualität der Partneschaft sowie<br />

der vom GTS vorgenommenen Prüfung der Förderfähigkeit 6 der Kosten, werden in den<br />

Entscheidungsvorlagen zusammengefasst. Die vom GTS-Leiter genannten GTS-Mitarbeiter<br />

- berechnen eine Durchschnittsbewertung und<br />

- erstellen die Entscheidungsvorlagen, die u.a. eine Beschreibung der vorgelegten<br />

Vorschläge und Bewertungen der Anträge beinhalten.<br />

Die auf solche Art und Weise erstellten Unterlagen werden den Mitgliedern des<br />

Begleitausschussses nicht später als 15 Arbeitstage vor der BA-Sitzung zugestellt. In<br />

Ausnahmefällen – mit Zustimmung der VB – kann die Frist von 15 Arbeitstagen verkürzt<br />

werden.<br />

6 Prüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben der deutschen Partner wird von der ILB vorgenommen<br />

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