Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
genannten GTS-Mitarbeiter geleitet. Der Sitzungsleiter ist für die formale und<br />
verfahrensmäßige Richtigkeit der durch die Expertengruppe getroffenen Entscheidungen<br />
sowie für die Unbefangenheit und Transparenz der Arbeit der Expertengruppe verantwortlich.<br />
Der Sitzungsleiter nimmt an der Projektbewertung nicht teil. Seine Aufgabe besteht darin, die<br />
Arbeit der Expertengruppe im Hinblick auf die Einhaltung des geltenden<br />
Projektbewertungsverfahrens zu begleiten. Jeder Experte, der am Bewertungsprozess beteiligt<br />
ist, soll in der Sitzung der Expertengruppe die „Unbefangenheits- und<br />
Vertraulichkeitserklärung“ abgeben.<br />
GTS informiert über den Termin der Expertensitzung die VB, deren Vertreter als Beobachter<br />
daran teilnehmen kann.<br />
Deutsche Seite:<br />
Auf deutscher Seite sind Mitglieder in der Expertengruppe Vertreter der zuständigen Ressorts<br />
des Landes Brandenburg, der InvestitionsBank des Landes Brandenburg, dem Ministerium für<br />
Wirtschaft und Europaangelegenheiten sowie der deutschen Geschäftsstellen der<br />
Euroregionen Pro Europa <strong>Viadrina</strong> und Spree-Neiße-Bober. Bei Bedarf werden zur fachlichinhaltlichen<br />
Bewertung auch externe Experten hinzugezogen.<br />
Gleichzeitig schickt das GTS alle Anträge an die KB, die die ILB beauftragt hat ,sie an die<br />
einzelnen Ressorts des Landes Brandenburg und andere Institutionen zur fachlich-inhaltlichen<br />
Bewertung auf deutscher Seite weiterleitet.<br />
Falls die Experten Unterlagen anfordern, die für die Projektbewertung unerlässlich sind und<br />
die dem Antrag nicht beigefügt wurden (z.B. technische Unterlagen), wendet sich<br />
grundsätzlich das GTS nach dem Hinweis des Experten an den Leadpartner mit der Bitte um<br />
Nachreichung dieser Unterlagen. Zur Beschleunigung des Verfahrens fordert derartige<br />
Unterlagen die ILB auch direkt von den deutschen Projektpartnern an.<br />
In begründeten Fällen kann das GTS eine Besprechung mit dem Leadpartner zur Klärung der<br />
offenen Fragen im Antrag organisieren. Nach Bedarf nehmen an der Besprechung Experten<br />
und Vertreter der KB und VB, ggf. auch der RKS teil.<br />
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertung erstellt das GTS für jedes Projekt eine<br />
Entscheidungsvorlage sowie eine Zusammenstellung der Projekte. Die Ergebnisse der von<br />
den deutschen und polnischen Experten vorgenommenen fachlich-inhaltlichen Bewertung,<br />
der Beurteilung des grenzüberschreitenden Charakters und der Qualität der Partneschaft sowie<br />
der vom GTS vorgenommenen Prüfung der Förderfähigkeit 6 der Kosten, werden in den<br />
Entscheidungsvorlagen zusammengefasst. Die vom GTS-Leiter genannten GTS-Mitarbeiter<br />
- berechnen eine Durchschnittsbewertung und<br />
- erstellen die Entscheidungsvorlagen, die u.a. eine Beschreibung der vorgelegten<br />
Vorschläge und Bewertungen der Anträge beinhalten.<br />
Die auf solche Art und Weise erstellten Unterlagen werden den Mitgliedern des<br />
Begleitausschussses nicht später als 15 Arbeitstage vor der BA-Sitzung zugestellt. In<br />
Ausnahmefällen – mit Zustimmung der VB – kann die Frist von 15 Arbeitstagen verkürzt<br />
werden.<br />
6 Prüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben der deutschen Partner wird von der ILB vorgenommen<br />
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