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Förderhandbuch - Viadrina

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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />

6. Mittelfluss<br />

Der Mittelfluss stellt sich wie folgt dar:<br />

Prüfer<br />

in Polen<br />

Prüfer<br />

in Brandenburg<br />

Zertifikat<br />

Zertifikat<br />

Zertifikat<br />

Polnischer Projektpartner<br />

Deutscher Projektpartner<br />

Deutscher Leadpartner / Polnischer Leadpartner<br />

Verwaltungsbehörde<br />

Finanzstelle im Ministerium<br />

für Regionale Entwicklung*<br />

Bescheinigungsbehörde<br />

Europäische Kommission<br />

Abrechnung<br />

Zahlungen<br />

* Programmkontoverwalter im Auftrag der Bescheinigungsbehörde<br />

Gemäß der Grafik erfolgt die Beantragung von Zahlungen und die Erstattung der EFRE-<br />

Mittel auf folgende Weise: Ein Projektpartner erstellt eine Zusammenstellung der in einem<br />

Berichtszeitraum getätigten Ausgaben (Teilbericht nebst Mittelabruf) und legt diese beim für<br />

ihn zuständigen nationalen Art.16-Prüfer zur Bescheinigung (Zertifizierung) vor. Der<br />

Leadpartner ist verpflichtet, die von sich selbst getätigten Ausgaben vom Art.16-Prüfer in<br />

seinem Land bescheinigen (zertifizieren) zu lassen.<br />

In einem nächsten Schritt legt der Projektpartner den Teilbericht über den Verlauf der<br />

Projektdurchführung nebst Mittelabruf und Zertifikat beim Leadpartner vor, der den<br />

Gesamtbericht über den Verlauf der Projektdurchführung erstellt und nebst Mittelabruf für<br />

das gesamte Projekt sowie den erforderlichen Unterlagen beim GTS vorlegt.<br />

Nachdem das GTS die Richtigkeit der Aktivitäten im vorstehend genannten Bereich<br />

festgestellt hat, leitet es den Mittelabruf an die Verwaltungsbehörde weiter, die den<br />

Mittelabruf bestätigt, ihn an die entsprechende Finanzstelle des MfRE (Finanzabteilung)<br />

übermittelt und gegenüber der Bescheinigungsbehörde bescheinigt. Die Bescheinigungsbehörde<br />

bescheinigt, dass:<br />

- die Ausgabenerklärungen genau und nachweisbar sind und ordnungsgemäß geführten<br />

Buchführungssystemen entommen wurden,<br />

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