Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
6. Mittelfluss<br />
Der Mittelfluss stellt sich wie folgt dar:<br />
Prüfer<br />
in Polen<br />
Prüfer<br />
in Brandenburg<br />
Zertifikat<br />
Zertifikat<br />
Zertifikat<br />
Polnischer Projektpartner<br />
Deutscher Projektpartner<br />
Deutscher Leadpartner / Polnischer Leadpartner<br />
Verwaltungsbehörde<br />
Finanzstelle im Ministerium<br />
für Regionale Entwicklung*<br />
Bescheinigungsbehörde<br />
Europäische Kommission<br />
Abrechnung<br />
Zahlungen<br />
* Programmkontoverwalter im Auftrag der Bescheinigungsbehörde<br />
Gemäß der Grafik erfolgt die Beantragung von Zahlungen und die Erstattung der EFRE-<br />
Mittel auf folgende Weise: Ein Projektpartner erstellt eine Zusammenstellung der in einem<br />
Berichtszeitraum getätigten Ausgaben (Teilbericht nebst Mittelabruf) und legt diese beim für<br />
ihn zuständigen nationalen Art.16-Prüfer zur Bescheinigung (Zertifizierung) vor. Der<br />
Leadpartner ist verpflichtet, die von sich selbst getätigten Ausgaben vom Art.16-Prüfer in<br />
seinem Land bescheinigen (zertifizieren) zu lassen.<br />
In einem nächsten Schritt legt der Projektpartner den Teilbericht über den Verlauf der<br />
Projektdurchführung nebst Mittelabruf und Zertifikat beim Leadpartner vor, der den<br />
Gesamtbericht über den Verlauf der Projektdurchführung erstellt und nebst Mittelabruf für<br />
das gesamte Projekt sowie den erforderlichen Unterlagen beim GTS vorlegt.<br />
Nachdem das GTS die Richtigkeit der Aktivitäten im vorstehend genannten Bereich<br />
festgestellt hat, leitet es den Mittelabruf an die Verwaltungsbehörde weiter, die den<br />
Mittelabruf bestätigt, ihn an die entsprechende Finanzstelle des MfRE (Finanzabteilung)<br />
übermittelt und gegenüber der Bescheinigungsbehörde bescheinigt. Die Bescheinigungsbehörde<br />
bescheinigt, dass:<br />
- die Ausgabenerklärungen genau und nachweisbar sind und ordnungsgemäß geführten<br />
Buchführungssystemen entommen wurden,<br />
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