Förderhandbuch - Viadrina
Förderhandbuch - Viadrina
Förderhandbuch - Viadrina
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
Ausgaben, die bereits aus EU-Mitteln gefördert wurden, sind nicht mehr förderfähig. Gemäβ<br />
Artikel 54 Abs. 3 und 5 der VO (EG) Nr. 1083/2006 kann ein Projekt in jeweiligem Zeitraum<br />
(Förderfähigkeitszeitraum) nur aus einem Operationellen Programm gefördert werden.<br />
In Anbetracht der oben genannten EU-Regelungen und der Programmgrundsätze, sind<br />
folgende Ausgaben im Rahmen des Programms nicht förderfähig:<br />
- Mehrwertsteuer oder andere Steuern, die erstattet werden können,<br />
- Ausgaben, die nicht im von der Verwaltungsbehörde festgelegten Förderzeitraum getätigt<br />
wurden,<br />
- Geldstrafen, Geldbußen und Prozesskosten,<br />
- Straf-, Soll- (für Kredite und Darlehen) und Dispositionszinsen, Verwaltungs- und lokale<br />
Gebühren, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des<br />
Vorhabens stehen,<br />
- Zölle,<br />
- Kosten von Prüfungen, sofern sie nicht von der Verwaltungsbehörde angeordnet wurden<br />
bzw. nach nationalem bzw. gemeinschaftlichen Recht erforderlich sind,<br />
- Ausgaben im Zusammenhang mit der Anwendung von solchen Finanzierungsinstrumenten,<br />
die keine effektive Methode des Erwerbs von Gütern sind oder die nicht im Antrag<br />
ausgewiesen wurden.<br />
- Kosten der Ausfüllung des Projektantrags<br />
- Ausgaben, die vor Projektbeginn – also grundsätzlich vor Eingang des Antrags beim GTS –<br />
getätigt wurden,<br />
- Vorbereitungskosten, sofern sie vor dem 1.1.2007 verausgabt wurden,<br />
- Ausgaben, die bereits aus nationalen oder gemeinschaftlichen Programmen gefördert<br />
wurden,<br />
- Vergütungen, die die üblichen Vergütungen in den projektumsetzenden Einrichtung<br />
überschreiten sowie andere Personalkosten, die sich für den Arbeitgeber nicht aus dem<br />
Gesetz ergeben (z.B. zusätzliche Versicherung, Dienstjubiläumsgeld)<br />
- Schulden,<br />
- Finanzierungskosten für Darlehen<br />
3.14 Mehrwertsteuer<br />
Nur die Mehrwertsteuer, die vom zuständigem Finanzamt nicht erstattet werden kann, ist<br />
förderfähig. In der Praxis bedeutet das, dass der Kostenplan der Partner, die keine<br />
Möglichkeit haben, die Mehrwersteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen, die<br />
Mehrwertsteuer mit einschließt. Der Kostenplan der Partner, die die Mehrwertsteuer vom<br />
Finanzamt erstattet bekommen können, muss auf Nettokostenbasis kalkuliert werden<br />
(exklusive MwSt.).<br />
3.15 Einnahmen<br />
Bei den Einahmen schaffenden Projekten handelt es sich um solche aus dem EFRE geförderte<br />
Vorhaben mit einem Gesamtvolumen über 1 Mio. EUR, bei deren Durchführung Einnahmen<br />
im Sinne von Art. 55 Abs. 1 der Allgemeinen Verordnung geschaffen werden. Sämtliche<br />
geschaffene Einnahmen in Projekten solcher Art sollen von den förderfähigen Kosten zu<br />
100% oder anteilig abgezogen werden – je nachdem, ob die Einnahmen zu 100% oder nur<br />
teilweise durch das geförderte Vorhaben geschaffen werden.<br />
54