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Förderhandbuch - Viadrina

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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />

Ausgaben, die bereits aus EU-Mitteln gefördert wurden, sind nicht mehr förderfähig. Gemäβ<br />

Artikel 54 Abs. 3 und 5 der VO (EG) Nr. 1083/2006 kann ein Projekt in jeweiligem Zeitraum<br />

(Förderfähigkeitszeitraum) nur aus einem Operationellen Programm gefördert werden.<br />

In Anbetracht der oben genannten EU-Regelungen und der Programmgrundsätze, sind<br />

folgende Ausgaben im Rahmen des Programms nicht förderfähig:<br />

- Mehrwertsteuer oder andere Steuern, die erstattet werden können,<br />

- Ausgaben, die nicht im von der Verwaltungsbehörde festgelegten Förderzeitraum getätigt<br />

wurden,<br />

- Geldstrafen, Geldbußen und Prozesskosten,<br />

- Straf-, Soll- (für Kredite und Darlehen) und Dispositionszinsen, Verwaltungs- und lokale<br />

Gebühren, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des<br />

Vorhabens stehen,<br />

- Zölle,<br />

- Kosten von Prüfungen, sofern sie nicht von der Verwaltungsbehörde angeordnet wurden<br />

bzw. nach nationalem bzw. gemeinschaftlichen Recht erforderlich sind,<br />

- Ausgaben im Zusammenhang mit der Anwendung von solchen Finanzierungsinstrumenten,<br />

die keine effektive Methode des Erwerbs von Gütern sind oder die nicht im Antrag<br />

ausgewiesen wurden.<br />

- Kosten der Ausfüllung des Projektantrags<br />

- Ausgaben, die vor Projektbeginn – also grundsätzlich vor Eingang des Antrags beim GTS –<br />

getätigt wurden,<br />

- Vorbereitungskosten, sofern sie vor dem 1.1.2007 verausgabt wurden,<br />

- Ausgaben, die bereits aus nationalen oder gemeinschaftlichen Programmen gefördert<br />

wurden,<br />

- Vergütungen, die die üblichen Vergütungen in den projektumsetzenden Einrichtung<br />

überschreiten sowie andere Personalkosten, die sich für den Arbeitgeber nicht aus dem<br />

Gesetz ergeben (z.B. zusätzliche Versicherung, Dienstjubiläumsgeld)<br />

- Schulden,<br />

- Finanzierungskosten für Darlehen<br />

3.14 Mehrwertsteuer<br />

Nur die Mehrwertsteuer, die vom zuständigem Finanzamt nicht erstattet werden kann, ist<br />

förderfähig. In der Praxis bedeutet das, dass der Kostenplan der Partner, die keine<br />

Möglichkeit haben, die Mehrwersteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen, die<br />

Mehrwertsteuer mit einschließt. Der Kostenplan der Partner, die die Mehrwertsteuer vom<br />

Finanzamt erstattet bekommen können, muss auf Nettokostenbasis kalkuliert werden<br />

(exklusive MwSt.).<br />

3.15 Einnahmen<br />

Bei den Einahmen schaffenden Projekten handelt es sich um solche aus dem EFRE geförderte<br />

Vorhaben mit einem Gesamtvolumen über 1 Mio. EUR, bei deren Durchführung Einnahmen<br />

im Sinne von Art. 55 Abs. 1 der Allgemeinen Verordnung geschaffen werden. Sämtliche<br />

geschaffene Einnahmen in Projekten solcher Art sollen von den förderfähigen Kosten zu<br />

100% oder anteilig abgezogen werden – je nachdem, ob die Einnahmen zu 100% oder nur<br />

teilweise durch das geförderte Vorhaben geschaffen werden.<br />

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