Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
Einleitung<br />
Das Operationelle Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Polen<br />
(Wojewodschaft Lubuskie) Brandenburg 2007 – 2013 im Rahmen der „Europäischen<br />
Territorialen Zusammenarbeit”, das eine Fortsetzung des Programms der<br />
Gemeinschaftsinitiative Interreg III A Brandenburg – Polen (Wojewodschaft Lubuskie) 2000-<br />
2006 darstellt, soll der Förderung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen<br />
Zusammenarbeit innerhalb der gemeinsamen Grenzregionen dienen, um somit die<br />
Diskrepanzen abzubauen und die Nachhaltige Entwicklung zu sichern.<br />
Das vorliegende <strong>Förderhandbuch</strong> enthält eine Charakteristik des Operationellen Programms<br />
zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Polen (Wojewodschaft Lubuskie) Brandenburg<br />
2007 – 2013 und wurde erarbeitet für die potentiellen Begünstigten des Programms. Es hat<br />
zum Ziel, die Programmgrundsätze und die einzelnen Verfahrensabschnitte von der<br />
Antragstellung über die Projektauswahl und Projektdurchführung bis zur Berichterstattung<br />
und Abrechnung der Projekte näher darzustellen.<br />
Grundlage für dieses <strong>Förderhandbuch</strong> ist das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit Polen – Brandenburg 2007 – 2013, das am 25. März<br />
2008 von der Europäischen Kommission genehmigt worden ist. Das <strong>Förderhandbuch</strong> stimmt<br />
mit den einschlägigen Verordnungen der EG, der nationalen Gesetzgebung Polens und<br />
Deutschlands sowie mit anderen Vorschriften zur Strukturfondsförderung überein.<br />
Dieses <strong>Förderhandbuch</strong> kann auf folgenden Internetseiten abgerufen werden:<br />
www.plbb.eu<br />
www.funduszeeuropejskie.gov.pl<br />
www.interreg.brandenburg.de<br />
Der federführende Begünstigte (im Weiteren Leadpartner genannt) hat sein Projekt nach<br />
diesem <strong>Förderhandbuch</strong> vorzubereiten. Die Anträge werden laufend angenommen und über<br />
ihre Förderwürdigkeit entscheidet ein Begleitausschuss. Auf den o.g. Internetseiten werden<br />
auch die Termine der Ausschusssitzungen bekannt gegeben.<br />
Vor der Antragstellung soll sich der Antragsteller mit folgenden Dokumenten vertraut<br />
machen:<br />
• Operationelles Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Polen<br />
(Wojewodschaft Lubuskie) Brandenburg 2007 – 2013 im Rahmen der Europäischen<br />
Territorialen Zusammenarbeit,<br />
• Verordnung des Rates (EG) Nr. 1083/2006 vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen<br />
Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den<br />
Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds – und zur Aufhebung der Verordnung<br />
(EG) Nr. 1260/1999, weiter Allgemeine Verordnung genannt,<br />
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