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Förderhandbuch - Viadrina

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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />

Folgende Unterlagen sind vom Leadpartner für Kontrollzwecke bereitzuhalten:<br />

• der bewilligte Antrag<br />

• der Fördervertrag und die Partnerschaftsvereinbarung<br />

• Berichte über den Verlauf der Projektdurchführung<br />

• Schriftverkehr zu den vorgenannten Dokumenten<br />

• Zusammenstellungen der erklärten Ausgaben der Projektpartner<br />

• Zertifikate der Art.16-Prüfer der Projektpartner (sowie dazugehörige Unterlagen wie<br />

Checklisten, Prüfvermerke etc)<br />

• Kontoauszüge des Leadpartners, die die Eingänge der EFRE-Mittel und ihre<br />

Weiterleitung an die Projktpartner nachweisen<br />

• Rechnungen / andere Unterlagen mit gleichwertiger Beweiskraft<br />

• Kontoauszüge / Belege für Bezahlung von Rechnungen<br />

• Unterlagen zum Nachweis der Personalkosten, z.B. Arbeitszeiterfassung,<br />

Arbeitsverträge etc.<br />

• Unterlagen zum Nachweis von externen Dienstleistungen (Anzahl der<br />

Subunternehmer, Verträge etc.)<br />

• Abrechnungen der Verwaltungskosten<br />

• Unterlagen zum Nachweis von Reisen und Übernachtungen<br />

• Unterlagen zu Informations- und Publizitätsmaßnahmen<br />

• Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung, Angebote, Verträge etc.)<br />

• Belege für die Entgegennahme von Lieferungen bzw. Leistungen (Broschüren,<br />

Beratungsprotokolle etc.)<br />

• Zusammenstellung von angeschafften Gütern (Bestandteile des Anlage- und<br />

Umlaufvermögens) nebst Belegen.<br />

Die sekundäre Finanzkontrolle wird vom für den Leadpartner zuständigen nationalen<br />

Finanzprüfer durchgeführt. Die Kontrollen der Finanzprüfer werden rechtzeitig angekündigt.<br />

Die Ankündigung einer sekundären Finanzkontrolle muss Angaben zu ihrem Zweck und<br />

Verlauf beinhalten. Der Leadpartner und seine Projektpartner sind verpflichtet, sich der<br />

Kontrolle zu unterziehen, das Projekt vorgabengemäß zu dokumentieren sowie freien Eintritt<br />

auf das von der Kontrolle betroffene Gelände zu gewährleisten. Nach jeder Kontrolle wird ein<br />

Prüfvermerk erstellt. Jeder kontrollierte Projektpartner hat die Möglichkeit, innerhalb von<br />

zwei Wochen Stellungnahme zum Ergebnis der Kontrolle abzugeben. Alle Stellungnahmen<br />

der Projektpartner sollen in die endgültige Fassung des Prüfvermerks aufgenommen werden.<br />

5.6 Unregelmäßigkeiten<br />

Wird auf der Grundlage von Berichten über den Verlauf der Projektdurchführung bzw.<br />

infolge einer von zuständigen Stellen durchgeführten Prüfung festgestellt, dass der<br />

Leadpartner die gesamten EFRE-Mittel oder einen Teil davon nicht zweckentsprechend und<br />

ohne die geltenden Verfahren einzuhalten, verwendet oder die Mittel unbefugt oder in<br />

übermäßiger Höhe in Anspruch genommen hat, ist er verpflichtet, diese Mittel entsprechend<br />

in voller Höhe oder zum Teil nebst Sollzinsen zu einem von der Verwaltungsbehörde im<br />

betreffenden Bescheid genannten Termin und auf das ebenfalls von ihr genannte Bankkonto<br />

zurückzuzahlen.<br />

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