Förderhandbuch - Viadrina
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Handbuch für den federführenden Begünstigten für das Operationelle Programm zur<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013 im Rahmen<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit<br />
Folgende Unterlagen sind vom Leadpartner für Kontrollzwecke bereitzuhalten:<br />
• der bewilligte Antrag<br />
• der Fördervertrag und die Partnerschaftsvereinbarung<br />
• Berichte über den Verlauf der Projektdurchführung<br />
• Schriftverkehr zu den vorgenannten Dokumenten<br />
• Zusammenstellungen der erklärten Ausgaben der Projektpartner<br />
• Zertifikate der Art.16-Prüfer der Projektpartner (sowie dazugehörige Unterlagen wie<br />
Checklisten, Prüfvermerke etc)<br />
• Kontoauszüge des Leadpartners, die die Eingänge der EFRE-Mittel und ihre<br />
Weiterleitung an die Projktpartner nachweisen<br />
• Rechnungen / andere Unterlagen mit gleichwertiger Beweiskraft<br />
• Kontoauszüge / Belege für Bezahlung von Rechnungen<br />
• Unterlagen zum Nachweis der Personalkosten, z.B. Arbeitszeiterfassung,<br />
Arbeitsverträge etc.<br />
• Unterlagen zum Nachweis von externen Dienstleistungen (Anzahl der<br />
Subunternehmer, Verträge etc.)<br />
• Abrechnungen der Verwaltungskosten<br />
• Unterlagen zum Nachweis von Reisen und Übernachtungen<br />
• Unterlagen zu Informations- und Publizitätsmaßnahmen<br />
• Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung, Angebote, Verträge etc.)<br />
• Belege für die Entgegennahme von Lieferungen bzw. Leistungen (Broschüren,<br />
Beratungsprotokolle etc.)<br />
• Zusammenstellung von angeschafften Gütern (Bestandteile des Anlage- und<br />
Umlaufvermögens) nebst Belegen.<br />
Die sekundäre Finanzkontrolle wird vom für den Leadpartner zuständigen nationalen<br />
Finanzprüfer durchgeführt. Die Kontrollen der Finanzprüfer werden rechtzeitig angekündigt.<br />
Die Ankündigung einer sekundären Finanzkontrolle muss Angaben zu ihrem Zweck und<br />
Verlauf beinhalten. Der Leadpartner und seine Projektpartner sind verpflichtet, sich der<br />
Kontrolle zu unterziehen, das Projekt vorgabengemäß zu dokumentieren sowie freien Eintritt<br />
auf das von der Kontrolle betroffene Gelände zu gewährleisten. Nach jeder Kontrolle wird ein<br />
Prüfvermerk erstellt. Jeder kontrollierte Projektpartner hat die Möglichkeit, innerhalb von<br />
zwei Wochen Stellungnahme zum Ergebnis der Kontrolle abzugeben. Alle Stellungnahmen<br />
der Projektpartner sollen in die endgültige Fassung des Prüfvermerks aufgenommen werden.<br />
5.6 Unregelmäßigkeiten<br />
Wird auf der Grundlage von Berichten über den Verlauf der Projektdurchführung bzw.<br />
infolge einer von zuständigen Stellen durchgeführten Prüfung festgestellt, dass der<br />
Leadpartner die gesamten EFRE-Mittel oder einen Teil davon nicht zweckentsprechend und<br />
ohne die geltenden Verfahren einzuhalten, verwendet oder die Mittel unbefugt oder in<br />
übermäßiger Höhe in Anspruch genommen hat, ist er verpflichtet, diese Mittel entsprechend<br />
in voller Höhe oder zum Teil nebst Sollzinsen zu einem von der Verwaltungsbehörde im<br />
betreffenden Bescheid genannten Termin und auf das ebenfalls von ihr genannte Bankkonto<br />
zurückzuzahlen.<br />
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