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FORSCHUNG UND LEHRE Idiesem Geld in den drei Vorjahren an zivileHochschulen geflossen ist. Demnach erhieltendortige Projekte zwischen 2010 und 2013 jährlichFördergelder von insgesamt etwa zehn MillionenEuro. Hochgerechnet auf das gesamte jährlicheFördervolumen der Deutschen Forschungsgemeinschaft(DFG) im Jahr 2012 wären das 0,4Prozent. Doch auch hier fehlen Vergleichszahlenzu der Zeit vor 2010, um gegebenenfalls zumindesteine Tendenz zur »Militarisierung« deutscherUniversitäten aufzeigen zu können.Wenn die Faktenlage aber so dünn ist, stelltsich die Frage, woraus auf Seiten der Zivilklauselaktivistender Eindruck einer zunehmenden »Militarisierung«erwächst. Möglicherweise ist es vorallem eine Frage der Wahrnehmung. So operierenFachleute in Politik und Wissenschaft seit übereinem Jahrzehnt mit dem »erweiterten« undjüngst dem »umfassenden« Sicherheitsbegriff.Außer bei Experten und Interessierten ist diesallerdings erst mit deutlicher Verzögerung in denletzten Jahren wirklich rezipiert worden. Das wiederumsorgt dafür, dass immer neue Forschungsbereicheplötzlich als »sicherheitsrelevant« entdecktwerden. Hätte man beispielsweise vor 20Jahren die Arbeit an besseren Algorithmen zurVerarbeitung von Datenbanken vermutlich kaumbei der Militär- oder Rüstungsforschung verortet,sieht das heute gänzlich anders aus. Die zunehmendeakademische Auseinandersetzung mit der»Versicherheitlichung« zahlreicher Lebensbereichescheint zudem das Problembewusstsein fürden Aspekt der »Dual-Use«-Problematik, besondersim Bereich der Grundlagenforschung, gestärktzu haben. Verbunden mit den beschriebenenVeränderungen des Wissenschaftsbetriebesdurch »Bologna« würde dies zumindest erklären,warum die Debatte gerade in den vergangenenJahren so deutlich an Fahrt aufgenommen hat.Angesichts des vergleichsweise sehr geringenMittelanteils betonen Zivilklauselgegner häufig,in der Realität gebe es in Deutschland eigentlichgar kein durch Klauseln zu lösendes Problem.Doch nicht zuletzt angesichts der Ende 2013 vonNorddeutschem Rundfunk und Süddeutscher Zeitungunter dem Titel »Geheimer Krieg« veröffentlichtenRechercheergebnisse ist die Frage berechtigt,ob es reicht, die Diskussion mit einem Verweisauf das geringe Auftragsvolumen und dieWissenschaftsfreiheit für beendet zu erklären.Die Berichte ermöglichten erstmals einigeEinblicke in die wenig transparente Welt militärischerAuftragsforschung durch ausländische Auftraggeberan deutschen Hochschulen. Dass ausgerechnetauf Grund des »Freedom of InformationAct« öffentlich zugängliche US-Dokumenteund nicht die Transparenz deutscher Universitätenden Journalisten die Arbeit überhaupt ermöglichte,dürfte dabei Wasser auf die Mühlen derKlauselbefürworter sein. Die durch den NSA-Skandal angestoßene Berichterstattung lässt indesnur erste Schlüsse auf die Kooperation deutscherHochschulen mit dem US-Verteidigungsministeriumzu – genauere Erkenntnisse zurebenso erfolgten akademischen Zusammenarbeitmit anderen Staaten liegen hingegen nicht vor.So wurde bekannt, dass aus den USA seit 2000»mehr als zehn Millionen US-Dollar« an »mindestens22 deutsche Hochschulen und Forschungsinstitutefür Rüstungsforschung geflossen« seien.>>„Der Senat der Universität Dortmund erklärt imSinne einer Selbstverpflichtung, dass die Forschungan der Universität Dortmund ausschließlichzivilen Zwecken dient und auch zukünftigkeine Forschungs- und Entwicklungsvorhabendurchgeführt werden, die erkennbar militärischenZwecken dienen sollen.“Klausel im Mustervertrag für Forschungs- undEntwicklungsvorhaben:„Der Auftraggeber verpflichtet sich, die an derUniversität Dortmund im Rahmen des Vorhabensentstandenen Forschungsergebnisse ausschließlichfür zivile Zwecke zu nutzen.“Universität Oldenburg2007 in der Grundordnung festgeschrieben:„Alle an Forschung und Lehre beteiligten Mitgliederund Angehörigen der Universität haben dieFolgen wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bedenken.Werden ihnen Ergebnisse der Forschung, vorallem an der Universität, bekannt, die Gefahrenfür Gesundheit, das Leben oder das friedliche Zusammenlebenherbeiführen können, sollen sie dieEthikkommission unter- richten.“Technische Universität IlmenauBeschluss des Akademischen Senats von 2010,im Leitbild festgeschrieben:„Grundlagen einer verantwortungsbewussten Lehre,Forschung und Entwicklung sind die AllgemeineErklärung der Menschenrechte und das Grundgesetzder Bundesrepublik Deutschland, Autonomieund Selbstregulierungsfähigkeit der Universitätsowie die friedliche, zivile Nutzung wissenschaftlicherErkenntnisse und die nachhaltigeBewahrung der menschlichen Lebensgrundlagen.“ADLAS 4/2013 ISSN 1869-1684 42

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