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Foto: Jürgen Haacks / Uni KielDISKURS: FORSCHUNG UND LEHRE IILinksradikaleSpäthippies?Im Sommer 2013 wurde die Debatte umuniversitäre »Zivilklauseln« an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel besondersheftig geführt. Eine Einführung einer solchenSelbstverpflichtung an dieser Hochschule istnoch ungeklärt. ADLAS lässt zwei Studierendevon der Förde zu Wort kommen.Eine Zivilklausel verlangt die ethisch geboteneAuseinandersetzung mit den möglichen Konsequenzenwissenschaftlichen Handelns.Pro von Vanessa TiedeDie Schlagzeile, dass deutsche Universitäten für das US-Verteidigungsministeriumforschen, befeuerte im vergangenen Herbst erneut die Debatte umdie Integration von Zivilklauseln in die Statuten deutscher Hochschulen. DieDiskussion verorten Gegner einer Zivilklausel gerne als »linksradikalen Späthippie-Paranoia«.Dieser Darstellung widerspricht aber die gesellschaftlich undglobal breite Aufstellung der Befürworter: So gibt es auf internationaler EbeneBewegungen wie das International Network of Engineers and Scientists for GlobalResponsibility (INES), dessen Aufruf zur Einführung von Zivilklauseln unteranderem von Chemie-, Physik- und Friedensnobelpreisträgern, dem Bürgermeistervon Hiroshima sowie Wissenschaftlern der Harvard University und desMassachusetts Institute of Technology (MIT) unterzeichnet wurde.Zivilklauseln sind ein schwerwiegender Eingriff indie Freiheit der Wissenschaft.Und darüber hinaus für den Forschungsalltag untauglich.Contra von Heiko RohowskiDie gemeinhin als »Zivilklauseln« bezeichneten hochschulpolitischenSelbstverpflichtungen werfen in drei Dimensionen – einer juristischen,einer ideologischen, und einer organisatorisch-praktischen – zahlreicheFragen auf und bringen so schwerwiegende Probleme mit sich, dass ihreEinführung hierzulande sehr bedenklich ist.Zunächst berühren die so genannten Zivilklauseln eine juristische Dimension.Je nachdem, wie detailliert sie im Einzelnen ausgestaltet sind,bringen sie bestimmte Verbote und andere Einschränkungen mit sich, diein Konflikt mit geltendem Recht stehen können. Das trifft besonders aufein Grundrecht zu, das in Deutschland fest verankert ist: »Kunst, Wissenschaft,Forschung und Lehre sind frei«, heißt es in Absatz 3, Artikel 5 desADLAS 4/2013 ISSN 1869-1684 47

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