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4/2010 - Coburger Convent

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Forum<br />

Zu den Aufgaben, die allen Korporationen<br />

mutatis mutandis, aber<br />

inhaltlich gemeinsam gestellt sind,<br />

gehören die Begleitung des studierenden<br />

Korporationsangehörigen im<br />

eigenen Studiengang, die Unterstützung<br />

der Persönlichkeitsbildung, das<br />

Hinwirken auf einen akademischen,<br />

nicht nur handwerklichen Einstieg<br />

ins Berufsleben, die Förderung einer<br />

lebenslangen Zusammengehörigkeit<br />

als Akademiker. In einem strukturellen<br />

Kern beruhen die Aufgaben<br />

der Bünde im Sinne von Stück 6<br />

der CC­Satzung (dort sind sie als<br />

›Pflichten‹ bezeichnet) nicht auf der<br />

Verbandszugehörigkeit derjenigen<br />

Korporation, der ein Student angehört.<br />

Es hätte in der Strukturdebatte<br />

auffallen müssen, daß alle Korporationen,<br />

auch die verbandsfreien,<br />

eine ähnliche Kernstruktur ihrer<br />

Aufgaben haben. In der Hochschule<br />

sitzen deren Mitglieder gemeinsam<br />

im Hörsaal, sie erstreben gemeinsam<br />

den Studienabschluß und sie haben<br />

sich in ihrer Korporation auf Dauer<br />

gebunden.<br />

Die Verschiedenheit der akademischen<br />

Korporationen erscheint<br />

nicht durch deren Struktur, sondern<br />

durch Inhalte bedingt. Eine ähnliche<br />

Struktur haben sie alle, doch unterscheiden<br />

sie sich durch ihre geistigkulturelle<br />

Vielfalt – im universitären<br />

Sinne. Wenn alle Korporationen in<br />

der Öffentlichkeit, gerade in der<br />

Hochschulöffentlichkeit, als ›Burschenschaften‹<br />

in einen Topf geworfen<br />

werden, ist strukturell gesehen,<br />

etwas Wahres dran. Man braucht<br />

nur den verfehlten Sammelbegriff<br />

›Burschenschaften‹ durch ›akademische<br />

Korporationen‹ zu ersetzen und<br />

sich gemeinsam zur Hochschule zu<br />

bekennen. Die Verschiedenheiten<br />

der Korporationen erscheinen dann<br />

nicht als Merkmale der gegenseitigen<br />

Abgrenzung, sondern werden<br />

als eine gewollte Vielfalt des akademischen<br />

Gemeinschaftslebens<br />

empfunden und gemeinsam nach<br />

außen vertreten. Korporationsstudenten<br />

ihrer Hochschule zeichnen<br />

sich gemeinsam als solche aus.<br />

Für den CC gilt es, den Grundgedanken,<br />

der vor seiner Gründung<br />

nicht hatte verwirklicht werden können,<br />

in veränderter und zeitgemäßer<br />

Form neu aufzugreifen. Alle Verbände<br />

sind zentral strukturiert und unterhalten<br />

einen Verbandsvorstand<br />

26 CC-Blätter 4/<strong>2010</strong><br />

weit ab von ihren Korporationen an<br />

den Hochschulen. Ebenso wichtig<br />

ist aber das Zusammenwirken an<br />

der und für die gemeinsame Hochschule.<br />

Es geht um eine gemeinsame,<br />

korporative Interessenvertretung gegenüber<br />

der Hochschulleitung und<br />

um die Bildung eines starken Faktors<br />

innerhalb der akademischen Öffentlichkeit<br />

am Ort, was eine einzelne<br />

Korporation für sich alleine nicht leisten<br />

kann. Deshalb muß sich das Ansinnen<br />

an das Präsidium des CC und<br />

seine Nachfolger dahin richten, daß<br />

man sich eine neue Aufgabenstellung<br />

an der Hochschule als beispielgebend<br />

für das gesamte deutsche Korporationsstudententum,<br />

einen Neustart zutrauen<br />

möge. Alle Korporationen am<br />

Ort werden zum Zusammenwirken,<br />

zum gemeinschaftlichen Mitmachen<br />

an ihrer Hochschule aufgefordert.<br />

Es soll nicht mehr länger darauf ankommen,<br />

ob und welchem Verband<br />

die einzelne Korporation angehört,<br />

sondern daß alle Korporationen ein<br />

strukturiertes Gemeinschaftsleben<br />

an der Hochschule repräsentieren,<br />

anders als die unstrukturierte Mehrheit.<br />

Zur Rolle des CC im<br />

Korporationsstudententum<br />

Die einstigen Gründer des CC, Direktor<br />

F. E. Nord und Dr. Gerhard<br />

Bergmann, hatten vor, einen gemeinsamen<br />

Dachverband aus allen<br />

Korporationsverbänden zu bilden,<br />

der gegenüber den staatlichen Kultus­<br />

und Hochschulbehörden als ein<br />

hochschul­ und wissenschaftsbezogener<br />

Interessentenverband auftreten<br />

sollte. Dem kam die Gründung<br />

der katholischen Akademikerschaft<br />

Deutschlands (KAD) zuvor, in der alle<br />

katholischen Korporationsverbände<br />

kollektiv Mitglieder wurden. Sie<br />

traten dem <strong>Convent</strong> Deutscher Akademikerverbände<br />

(CDA) bei dessen<br />

Gründung nicht bei. Der ›Konstruktionsfehler‹<br />

bestand darin, daß ihnen<br />

zwar die organisatorische Bindung<br />

an die Laienorganisation der katholischen<br />

Kirche unbenommen blieb.<br />

Aber es wäre um die Bindung aller<br />

Verbände, auch der katholischen, an<br />

die akademische Bildung gegangen,<br />

an die Hochschulen. Die Gründung<br />

eines gemeinsamen Dachverbandes<br />

war nicht geglückt. Der wenig später<br />

gegründete CC wurde ein Korporationsverband<br />

unter vielen und blieb<br />

das. Die Verbände können seither<br />

nach ihrem Gutdünken in den CDA/<br />

CDK ein­ oder wieder austreten. Den<br />

katholischen Verbänden wäre solches<br />

gegenüber der KAD verwehrt, denn<br />

das Katholizitätsprinzip steht ihnen<br />

nicht zur Disposition.<br />

Aus der eigenen Hochschule<br />

kann eine Korporation aber ebenfalls<br />

nicht austreten. Zu erörtern gilt,<br />

ob alle die einzelnen Korporationen<br />

am jeweiligen Hochschulort eine<br />

hochschulbezogene Struktur anstreben<br />

müssen und ob der CC, entsprechend<br />

seiner Tradition, durch<br />

sein Präsidium die Initialzündung<br />

auslösen sollte. Was die CC­Satzung<br />

über Ortsverbände des CC aussagt<br />

(OCC, vgl. Stücke 15, 16), hält nicht<br />

die passende Struktur für die Notwendigkeiten<br />

an der Hochschule<br />

bereit. Die Satzung läuft insoweit<br />

leer, weil es nicht darauf ankommt,<br />

was örtliche CC­Bünde unter sich<br />

beschließen. Wichtig kann aber werden,<br />

was alle Korporationen am Ort<br />

gemeinsam gegenüber ihrer Hochschule<br />

vertreten.<br />

Was sollte der CC tun?<br />

Die Hochschule ist eine öffentlichrechtliche<br />

Körperschaft und die<br />

verfaßte Studentenschaft ist eine<br />

öffentlich­rechtliche Körperschaft innerhalb<br />

der Körperschaft Hochschule.<br />

Wenn eine Hochschulleitung studentische<br />

Angelegenheiten zu behandeln<br />

hat, wendet sie sich an die verfaßte<br />

Studentenschaft. Die ist meist stark<br />

politisiert und gegen Korporationen<br />

eingestellt. Die Hochschulleitungen<br />

haben im Umgang mit den Studentenschaften<br />

ihre liebe Not, weil es<br />

ihnen um den akademischen Studiengang<br />

geht und nicht darum, von<br />

Studenten große Politik in die Hochschule<br />

hinein tragen zu lassen.<br />

Die Korporationen an den Hochschulen<br />

kommen ihnen aber auch<br />

nicht entgegen, weil sie nicht gemeinschaftlich<br />

handeln. Es kann<br />

ihnen nicht darum gehen, an den<br />

Hochschulen gegenüber Studentenparlamenten<br />

und AStA eine<br />

›außerparlamentarische Opposition‹<br />

zu bilden. Ähnlich wie die Geschäftsordnungen<br />

der Regierungen<br />

und Parlamente vorsehen, daß freie<br />

Verbände und Vereinigungen zu

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