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Aquila® SolarINVEST VII - Fondsvermittlung24.de

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3. Wesentliche Risiken der VermögensanlageEinzahlungsverzugSollte eine erhebliche Anzahl von Anlegern ihren Zahlungspflichtenbei Fälligkeit der Kommanditeinlagen nicht nachkommen, kann dieBetreibergesellschaft die aufgenommene Eigenkapital-Zwischenfinanzierungbei Fälligkeit nicht oder nicht in voller Höhe ablösen.Sollte eine Verlängerung der Eigenkapital-Zwischenfinanzierungoder eine andere Eigenkapital-Zwischenfinanzierung nicht erlangtwerden können, besteht die Gefahr der Rückabwicklung der Emittentin.Bei Einzahlungsverzug kann der Anleger mit den nach demGesellschaftsvertrag zu leistenden Verzugszinsen in Höhe von 0,5 %pro Monat belastet werden. Zudem können gegen ihn weitere Ansprüchewegen verzögerter Einzahlung bis hin zu seinem Ausschlussgeltend gemacht werden. All dies kann sich negativ auf die Wirtschaftlichkeitder Anlage und für den Anleger auswirken und bishin zum Totalverlust der Einlage (inkl. Agio) führen.FungibilitätEine Veräußerung der Beteiligung an der Emittentin ist von der Zustimmungder Komplementärin abhängig. Auch wird die Beteiligungan der Emittentin nicht öffentlich, z. B. an einer Börse oder einemvergleichbaren geregelten Markt, gehandelt. Es besteht daher dasRisiko, dass eine Veräußerung nicht, nur zu einem unter dem Wertder Photovoltaikanlage liegenden Preis bzw. nur zeitlich verzögerterfolgen kann.Eine Beteiligung an der Emittentin ist daher als eine langfristige Investitionzu sehen. Insbesondere ist eine Beteiligung nicht für Anlegerempfehlenswert, die darauf angewiesen sind, sich unter Umständenkurzfristig von ihrer Beteiligung zu trennen.MittelverwendungskontrollvertragDie Emittentin hat mit der ASSENSIS Projects GmbH & Co. KG WirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft, Hamburg,einen Vertrag über die formale Kontrolle der Freigabe und Verwendungdes Emissionskapitals geschlossen. Der Mittelverwendungskontrollvertragist kein Vertrag zugunsten der Anleger. Die Aufgabeder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschränkt sich auf die Prüfungformaler Voraussetzungen; eine inhaltliche Kontrolle der wirtschaftlichenund rechtlichen Konzeption des Beteiligungsangebotes findetnicht statt. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken der Beteiligungan der Emittentin werden durch diesen Vertrag damit für denAnleger nicht begrenzt und können ein negatives Ergebnis seinerBeteiligung nicht verhindern.voltaikanlage aus wirtschaftlichen, tatsächlichen oder rechtlichenGründen nicht möglich war. In diesem Falle werden die bereits vonden Anlegern auf die Zeichnungssumme und das Agio geleistetenZahlungen unverzinst an die Anleger zurückerstattet. Der Anlegerkann daher aufgrund der nicht vorgesehenen Verzinsung der Rückerstattungsbeträgeeinen Zinsverlust erleiden.InteressenkonflikteDie Anbieterin, die Treuhänderin, die Komplementärin der Emittentinund die Aquila Capital Real Assets Management GmbH sindunmittelbare Tochtergesellschaften der Aquila Capital SachwertGmbH. Geschäftsführer der Aquila Capital Sachwert GmbH sind Dr.Dieter Rentsch und Cristina Bülow, die zugleich Geschäftsführer derAnbieterin, der Komplementärin der Emittentin und der Aquila CapitalReal Assets Management GmbH sind. Die Aquila Capital SachwertGmbH und die Aquila Capital Advisors GmbH sind 100%igeTochtergesellschaften der Aquila Holding GmbH. Dr. Dieter Rentschist, gemeinsam mit Roman Rosslenbroich, auch Mitgesellschafterder Aquila Holding GmbH. Aufgrund der geschilderten Interessenkonfliktebesteht das Risiko, dass Entscheidungen zugunsten andererGesellschaften und zum Nachteil der Betreibergesellschaft, derProjektgesellschaft wie auch der Emittentin getroffen werden undsich somit nachteilig auf deren Ergebnis und damit auf das Ergebnisder Anleger auswirken können. Dies könnte zu einem Teil- bzw.Totalverlust der Einlage des Anlegers (inkl. Agio) führen.Die Treuhänderin ist zudem auch noch für andere von der Anbieterininitiierte Vermögensanlagen als Treuhänderin tätig, was ebenfallszu Interessenkonflikten führen kann. Es besteht das Risiko, dass vonder Treuhänderin Entscheidungen getroffen werden, die sich nachteiligauf das Ergebnis der Betreibergesellschaft, der Projektgesellschaftwie auch der Emittentin und damit auf das Ergebnis des Anlegersund dessen prognostizierter Auszahlung auswirken können.Ausschluss von GesellschafternBei unterlassener oder unvollständiger Einzahlung der Zeichnungssummebesteht das Risiko des vorzeitigen Ausschlusses eines Gesellschafters.Ein Gesellschafterausschluss ist ferner möglich, wenndie Beteiligung des Kommanditisten unzulässig ist, dessen Beteiligungden planmäßigen Geschäftsbetrieb gefährdet oder ein wichtigerGrund besteht. Wichtige Gründe werden in § 21 des Gesellschaftsvertragesgeregelt.Kapitalplatzierung und RückabwicklungEine Rückabwicklung der Emittentin kommt in Betracht, wenn dasBeteiligungskapital bis zur Schließung der Emittentin nicht in einerHöhe gezeichnet wird, die eine wirtschaftliche Geschäftstätigkeitsicherstellt. Voraussetzung für eine Rückabwicklung ist in diesemFalle, dass eine Veräußerung der Photovoltaikanlage, der Betreibergesellschaftbzw. der Projektrechte möglich ist. Eine Rückabwicklungkommt ferner in Betracht, wenn feststeht, dass der Erwerb der Photo­Sofern ein Gesellschafter ausgeschlossen wurde, weil er trotz schriftlicherAbmahnung schwerwiegend gegen die Vorschriften des Gesellschaftsvertragesoder die Beschlüsse der Gesellschafterversammlungschuldhaft verstoßen hat oder versucht hat, seinen Anteil unterVerstoß gegen die entsprechende Regelung des Gesellschaftsvertrageszu veräußern, entspricht die Abfindung dem Buchwert derBeteiligung, mindestens aber der Hälfte des Verkehrswertes derBeteiligung des Gesellschafters zum Zeitpunkt des Ausscheidens. Da24AQUILA ® <strong>SolarINVEST</strong> <strong>VII</strong>

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