12.07.2015 Aufrufe

Aquila® SolarINVEST VII - Fondsvermittlung24.de

Aquila® SolarINVEST VII - Fondsvermittlung24.de

Aquila® SolarINVEST VII - Fondsvermittlung24.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

7. Rechtliche GrundlagenPachtverträgeEDF EN France hat am 09.05.2011 einen Pachtvertrag mit dem DépartementEure-et-Loir zum Zwecke der Errichtung der geplanten PV-Anlage am Standort Crucey geschlossen. Der Pachtvertrag wurde am15.03.2012 für die Errichtung der PV-Anlage der SAS 3 auf die SAS 3übertragen. Hierfür und für die bis dahin aufgelaufenden Pachtkostenwurden 1.786.505 Euro vereinbart. Zudem hat die SAS 3 gemeinsammit Crucey 1 am 06.03.2012 einen Pachtvertrag mit Frau Delplacesde Charmasse für das dazugehörigen Umspannwerks geschlossen.Der SAS 3 wurde damit ein dingliches Nutzungsrecht an den Grundstückeneingeräumt. Die Verträge unterliegen französischem Rechtund sind entsprechend der französischen gesetzlichen Bestimmungenbeim französischen Grundbuchamt veröffentlicht worden. Sie habeneine feste Laufzeit von 28 Jahren und es besteht eine Verlängerungsoptionvon zehn Jahren, die spätestens zwei Jahre vor Ablauf derfes ten Vertragslaufzeit, frühestens jedoch 2 Jahre und 3 Monate vorAblauf der festen Vertragslaufzeit, auszuüben ist. Der jährliche Pachtzinsbeträgt 217.624 Euro und erhöht sich jährlich in Abhängigkeit vonder Erhöhung der gesetzlichen Einspeisevergütung nach der sogenanntenIndexklausel „L“ der französischen gesetzlichen Bestimmung.Für die ersten fünf Pachtjahre wird ein zusätzlicher jährlicher Pachtzinsin Höhe von 99.003 Euro fällig.Betriebs- und ManagementvertragEbenfalls unter dem Datum 29.06.2012 haben EDF EN Services undSAS 3 einen Vertrag über die Betriebsführung und Wartung der PV-Anlage geschlossen. Zu den von EDF EN Services geschuldeten Leistungengehören der Betrieb, die übliche Wartung, vorbeugendeEr haltungsmaßnahmen sowie die Mängelbeseitigung. Sofern fürMängel noch Gewährleistungsansprüche gegen Dritte bestehen, sollEDF EN Services nach Rücksprache mit SAS 3 alle Maßnahmen ergreifen,um diese Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Wennkeine Gewährleistungsansprüche mehr bestehen, hat EDF EN Servicesdie Arbeiten auf eigene Kosten auszuführen, wobei das nur biszu einer Grenze von 190 % der Vergütung des ersten Vertragsjahresfür die Vertragsdauer von 5 Jahren gilt. Für jede weitere Vertragsverlängerungüber 5 Jahre gilt die gleiche Obergrenze. Jenseits derObergrenze muss SAS 3 die Reparaturkosten tragen, wobei SAS 3Reparaturen zustimmen muss, es sei denn die Reparaturen habenunmittelbare Auswirkungen auf die Leistung der PV-Anlage undderen Kosten überschreiten nicht 3.000 Euro netto. Bei Arbeiten,die von einer Versicherung gedeckt sind, hat EDF EN Services dieReparaturmaßnahme sofort möglichst kostengünstig auszuführen.Die Wartungs- und Reparaturverpflichtungen von EDF EN Servicesschließen die Unterhaltung eines Ersatzteillagers ein. Die jährlicheVergütung für EDF EN Services liegt bei 502.868 Euro netto für 24MWp, was 20,95 Euro netto pro kWp sind. Ab dem 2. Betriebsjahrgilt eine Bonus- und Malusregelung. Bei Überschreiten einer vorgebendenSchwelle gibt es einen Bonus, bei deren Unterschreiten einenAbzug. Der Bonus und der Abzug liegen bei maximal 5 % der jährlichenVergütung. Die generelle Haftungsbegrenzung von EDF ENServices liegt bei der Jahresvergütung, solange EDF EN Services nichtgrob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Die Haftung für Vermögensschädenwie Produktionsausfall ist ausgeschlossen, es sei dennes liegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Weiter verpflichtetsich EDF EN Services, eine Versicherung für Schäden abzuschließen,die sich aus ihrer Leistung ergeben. Die Versicherungssumme soll1.500.000 Euro im Einzelfall sein. Umgekehrt muss SAS 3 eine Versicherungfür Schäden abschließen, die Dritte verursachen. Beischweren Vertragsverstößen ist die Kündigungsfrist 60 Tage nacheiner Abmahnung. Als Vertragslaufzeit haben die Parteien zunächst5 Jahre beginnend mit der Übernahme der Anlage durch EDF ENServices vereinbart. SAS 3 kann innerhalb von 6 Monaten vor Ablaufder jeweiligen Vertragslaufzeit den Vertrag um die gleiche Dauerverlängern, wobei diese Verlängerungsmöglichkeit dreimal besteht.Die mögliche maximale Vertragsdauer ist mithin 20 Jahre. Der Vertragunterliegt ebenfalls französischem Recht. Für Streitfälle ist das Handelsgerichtin Paris zuständig.Weiterhin haben Crucey 1 und SAS 3 EDF EN France beauftragt, dieEinhaltung von Umweltschutzbestimmungen für die Anlage zuüberwachen. EDF EN France hat eine Versicherung gegen möglicheSchäden einzudecken, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben.Insgesamt ist die Haftung von EDF EN France auf die jährlicheVergütung begrenzt, sofern weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatzvorliegen. Die jährliche Vergütung ist auf 5.200 Euro pro Jahr nettofestgelegt, von denen Crucey 1 60 %, mithin 3.120 Euro netto, undSAS 3 40 %, mithin 2.080 Euro netto zu zahlen hat. Hinzu kommtdie Erstattung von Kosten für Reisen, Studien, Sachverständigengutachtenoder Treffen, die EDF EN France für notwendig hält, unddenen Crucey 1 und SAS 3 zustimmen. Für Personen, die EDF ENFrance hierfür einsetzt, ist ein Tagessatz von 1.000 Euro netto proPerson ohne Spesen vereinbart. Weiterhin ist vorgesehen, dass Crucey1 und SAS 3 an EDF EN France die Kosten zu erstatten haben,die durch Umweltschutzmaßnahmen entstehen, wobei wiederumder Kostenverteilungsschlüssel von 60 % für Crucey 1 und 40 % fürSAS 3 gilt. Neben der reinen Kostenerstattung hat sich EDF EN Franceeinen Bearbeitungsaufschlag von 12 % für alle Rechnungen unter50.000 Euro und 6 % für alle Rechnungen über 50.000 Euro ausbedungen.Ebenso wie in dem Betriebsführungs- und Wartungsvertragist eine jährliche Anpassung der Vergütung um 2 % vorgesehen. Dievereinbarte Vergütung ist jeweils zum Jahresbeginn im Voraus zuzahlen. Die Vertragsdauer ist auf 20 Jahre festgelegt. Allerdingskönnen die Parteien bei schweren Vertragsverstößen den Vertragmit einer Frist von 30 Tagen nach vorheriger Abmahnung kündigen.Desgleichen kann der Vertrag gekündigt werden, wenn der Betriebsführungs-und Wartungsvertrag entscheidend geändert wird oderendet. Umgekehrt kann EDF EN France kündigen, wenn SAS 3 denvon EDF EN France vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zustimmt.Der Vertrag unterliegt französischem Recht. Streitfälle sind vor demHandelsgericht in Paris auszutragen.80AQUILA ® <strong>SolarINVEST</strong> <strong>VII</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!