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Aquila® SolarINVEST VII - Fondsvermittlung24.de

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7. Rechtliche GrundlagenDauer des Bestehens der Emittentin, etwaige Rückabwicklungund Beendigung der VermögensanlageDie Emittentin wurde am 11.05.2012 gegründet und endet ohneAuflösungsbeschluss zum 31.12.2032. Die Komplementärin hat dasRecht, die Gesellschaftsdauer einmalig um ein Jahr zu verlängern,wenn der Stand der Abwicklung der im Vermögen der Emittentinbefindlichen Anlagen dies erforderlich macht. Eine weitere Verlängerungder Laufzeit kann von der Gesellschafterversammlung miteinfacher Mehrheit der wirksam abgegebenen Stimmen beschlossenwerden.Die Komplementärin kann Investitionen nach Maßgabe des Gesellschaftszwecksder Emittentin bereits während der Platzierungsphasetätigen. Wird bis zum Ende der Platzierungsfrist nicht ausreichendKommanditkapital gezeichnet, um eine wirtschaftliche Geschäftstätigkeitder Emittentin sicherzustellen oder steht fest, dass der Erwerbvon PV-Anlagen aus wirtschaftlichen, tatsächlichen oder rechtlichenGründen nicht möglich ist, kann die Komplementärin Zeichnungenfür nicht wirksam erklären. Im Falle der Rückabwicklung werden denAnlegern die auf die Zeichnungssumme und das Agio geleistetenZahlungen zurückerstattet. Eine Verzinsung der geleisteten Beträgeerfolgt nicht.Darüber hinaus kann die Beteiligung eines Anlegers auf folgendeWeise beendet werden:Kündigung aus wichtigem Grund,Ausschluss aus der Emittentin wegen ganz oder teilweiser Nichtzahlungder Einlage oder des Agios oder aus einem sonstigenwichtigen Grund im Sinne des § 20 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages,Liquidation der Emittentin,Übertragung der Beteiligung.Bei Kündigung und Ausschluss erhält der Anleger eine Abfindung,soweit der Ausschluss nicht wegen Nichtzahlung der Einlage erfolgte.Im Falle einer Liquidation haben die Anleger Anspruch auf einenAnteil am Liquidationserlös im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten.Bei Übertragung der Beteiligung erhält der Anleger den von ihm mitdem Erwerber vereinbarten Kaufpreis.KonzernAlleinige Gesellschafter der Emittentin sind zum Zeitpunkt der Aufstellungdes Verkaufsprospektes die Aquila Capital Real AssetsVerwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin und die AquilaCapital Real Assets Management GmbH als Kommanditistin. DieseGesellschafter der Emittentin sind 100%ige Tochtergesellschaftender Aquila Capital Sachwert GmbH, welche wiederum alleinigeGesellschafterin der Anbieterin ist. Die Aquila Capital SachwertGmbH selbst ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Aquila HoldingGmbH. Die Emittentin ist zu diesem Zeitpunkt somit ein Konzernunternehmenim Sinne des § 18 AktG i. V. m. § 290 HGB, das jedochwegen seiner untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht konsolidiertwird. Nach Beitritt der Treuhänderin bzw. nach Beitritt von Direktkommanditistenund der entsprechenden Kapitalerhöhung handeltes sich bei der Emittentin nicht mehr um ein Konzernunternehmenim Sinne des § 18 AktG i. V. m. § 290 HGB.Beitritt des AnlegersAnleger können sich im Rahmen dieses Beteiligungsangebotes mittelbarüber die Treuhänderin als Treugeber oder – durch entsprechendeUmwandlung ihrer mittelbaren Beteiligung – unmittelbar alsDirektkommanditist an der Emittentin beteiligen.Diesem Beteiligungsangebot ist eine Beitrittserklärung beigefügt.Diese muss vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnetbei der Caveras Treuhand GmbH, ABC-Straße 45, 20354 Hamburg,eingereicht werden, welche die Beitrittserklärung als Zeichnungsstelleentgegennimmt. Durch die Übersendung der vollständig ausgefülltenund unterzeichneten Beitrittserklärung gibt der Anleger gegenüberder Caveras Treuhand GmbH ein Angebot auf Abschlusseines Treuhandvertrages mit der Caveras Treuhand GmbH und gleichzeitigzum Beitritt als mittelbar beteiligter Treugeber an der Emittentinab. Das Treuhandverhältnis zwischen der Treuhänderin und demAnleger wird erst mit Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderinwirksam. Der Anleger wird über die Annahme informiert,wobei der Anleger auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet.Die Frist zur Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts gemäߧ 312d BGB beginnt erst mit dem Zugang dieser Information. MitAbschluss des Treuhandvertrages ist die Treuhänderin beauftragt, derEmittentin in Höhe der vom Anleger in der Beitrittserklärung übernommenenBeteiligungssumme (exkl. Agio) als Kommanditist beizutretenbzw. ihre bestehende Kommanditeinlage in der Emittentinentsprechend zu erhöhen und diese treuhänderisch für den Anlegerzu halten und im Rahmen der einem Treugeber zustehenden Rechteund Pflichten zu verwalten. Die Emittentin hat mit Wirkung gegenüberder Treuhänderin und dem beitretenden Anleger unwiderruflich dieRegelungen des Treuhandvertrages in vollem Umfang anerkannt,insbesondere das Recht der Treugeber, die einem Kommanditistenzustehenden Rechte direkt in der Emittentin ausüben zu können. Dadas Beteiligungskapital begrenzt ist, kann die Annahme einer Beitrittserklärungvon der Anbieterin und der Treuhänderin nicht garantiertwerden. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht. Personen,die zum Zeitpunkt des Beitritts zum Treuhandvertrag über die USamerikanischeoder kanadische Staatsbürgerschaft verfügen odereinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den USA oder Kanada(einschließlich deren jeweiligen Territorien) haben oder Inhabereiner US-amerikanischen oder kanadischen Green Card sind, dürfensich weder als Kommanditisten noch als Treugeber an der Emittentinbeteiligen.Mindestbeteiligung und AgioDie Mindestbeteiligung eines Treugebers beträgt 10.000 Euro zzgl.eines Agios in Höhe von 5 % auf die Zeichnungssumme. GeringereZeichnungssummen sind mit Zustimmung der Komplementärin76AQUILA ® <strong>SolarINVEST</strong> <strong>VII</strong>

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