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Aquila® SolarINVEST VII - Fondsvermittlung24.de

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4. Investitionsgegenstand4.2.3 Die FördermechanismenGenerell erfolgt die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energienin Frankreich über eine Preisregelung in Gestalt einer umlagefinanziertenEinspeisevergütung. Verteilungsnetzbetreiber sind dazuverpflichtet, mit den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung vonStrom aus Erneuerbaren Energien Verträge zu schließen. Diese Verträgeregeln die Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms zueiner festgelegten Höhe. 2001 wurde erstmals ein System von Einspeisevergütungeneingeführt, das seitdem mehrfach modifiziertwurde.Umlagefinanzierte EinspeisevergütungDas Prinzip der umlagefinanzierten Einspeisevergütung fürErneuerbare Energien, wie es in Europa erstmals in Deutschlandeingeführt wurde, ermöglicht es Betreibern von Photovoltaikanlagen,ihre Einnahmen über einen langen Zeitraum gut zuprognostizieren. Diese Form des Vergütungssystems ist freivon staatlichen Subventionen und somit unabhängig vomStaatshaushalt und damit der Staatsverschuldung. In Deutschlandwird die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbarenQuellen mit einem Teil des Betrages finanziert, den jeder privateStromverbraucher in Deutschland für eine kWh Strombezahlt. Zurzeit sind dies etwa 3,6 Eurocent pro kWh. Auchin Frankreich tragen die Endverbraucher die Kosten, die durchdie Verpflichtung der Netzbetreiber entstehen, Strom ausErneuerbaren Energien anzunehmen. Jeder Endverbraucherzahlt eine sogenannte Contribution au Service Public del‘Électricité (CSPE). Sie beträgt zurzeit 0,90 Eurocent pro kWh,vom 1. Juli bis 31. Dezember 2012 ist ein Betrag von 1,05 Eurocentpro kWh beschlossen. Dieser Betrag wird u. a. dazu verwendet,Zusatzkosten der Stromproduktion von französischenInseln und Überseegebieten zu decken, die nicht ans Stromnetzdes Festlandes angeschlossen sind. Dadurch sind die attraktivenAbnahmepreise für Solarstrom unabhängig von direktenpolitischen Entscheidungen, etwa wenn der Staatshaushaltneu aufgestellt wird. Auch dies macht Frankreich, ähnlich wieDeutschland, zu einem Solarstandort mit günstigen Rahmenbedingungen– etwa im Gegensatz zu anderen Ländern, wodie Vergütung von Solarstrom unmittelbar staatlich subventioniertwird mit teilweise erheblichen Unsicherheiten bzgl. desvorhandenen Förderbudgets.Frankreich hat das Prinzip der Einspeisevergütung gegenüber demdeutschen Vorbild optimiert. Der Einspeisevertrag für die Anlagewird für die Dauer von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Photovoltaikanlagegeschlossen. Diese Inbetriebnahme muss innerhalb vondrei Jahren ab dem Datum des vollständigen Antrags zum Abschlusseines Einspeisevertrages des Produzenten stattfinden. Der Betreiberkann also, wie in Deutschland, mit staatlichen, über einen langenZeitraum zugesicherten Vergütungen planen. Allerdings werden inFrankreich die Tarife jährlich an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst.Maßgeblich für die Vergütung des Stroms ist in Frankreichnicht wie in Deutschland das Jahr der Inbetriebnahme, sondern dasDatum der Anmeldung der Anlage für den Netzanschluss. Insofernkönnen Betreiber von Anlagen, deren Bau erst längere Zeit danachabgeschlossen ist, noch von günstigen Tarifen aus den Vorjahrenprofitieren.Der Ministerialerlass vom 10. Juli 2006Dieser Erlass sah eine Grundvergütung vor, die in Kontinentalfrankreich30 Eurocent pro kWh sowohl für Aufdach- als auch für Freiflächenanlagenbetrug. Er setzte die jährliche Höchstförderungsgrenzefür Anlagen in Kontinentalfrankreich auf 1500 Volllaststunden fest.Die über diese Grenzwerte hinaus erzeugte Energie wurde mit 5Eurocent pro kWh vergütet. Die Vergütung wurde mit 60 % an dierelevanten Preisindizes angepasst.Der Ministerialerlass vom 12. Januar 2010Im Rahmen des neuen Erlasses wurde die Grundvergütung für Kontinentalfrankreichfür Anlagen ab 250 kWp (Kilowatt peak) auf 31,40Eurocent pro kWh festgesetzt. Dieser Betrag wurde mit einem Koeffizientenmultipliziert, der Regionen im Norden Frankreichs begünstigt,da diese son nenärmer als Regionen im Süden Frankreichssind. Die Vergütung wurde über die Tariflaufzeit jährlich mit 20 %an die relevanten Preisindizes angepasst.Entwicklungen der vergangenen zwei JahreDurch einen dritten Ministerialerlass vom 31. August 2010 wurdendie Einspeisevergütungen erneut geändert. Die Tarife wurden füralle Anlagentypen – mit Ausnahme privat betriebener Anlagen, dieeine Leistung von weniger als 3 kWp aufweisen – um 12 % gesenkt.Mit dem Ministerialerlass vom 4. März 2011 trat ein Tarifsystem inKraft, das für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW undfür alle Freiflächenanlagen nur noch eine Förderung von 12 Eurocentje kWh vorsieht. Die Vergütung für kleinere Anlagen wird wenigerstark gekürzt, jedoch jedes Quartal neu angepasst. Die Anpassunghängt davon ab, wie hoch die Zahl der neu eingereichten Projektezu einem bestimmten Zeitpunkt war. Projekte über 100 kW sollenüber ein Ausschreibungsverfahren initiiert werden, in dem die tatsächlicheVergütung der jeweiligen Anlage festgestellt wird.34AQUILA ® <strong>SolarINVEST</strong> <strong>VII</strong>

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