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PROGRAMM - DAGA 2012

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186 <strong>DAGA</strong> <strong>2012</strong> ProgrammSitzung „Lärm am Arbeitsplatz“Mi. 8:30 titanium 2.04 Lärm am ArbeitsplatzSpitzenschalldruckpegel bei DummejungenstreichenR. PaulsenInstitut für Arbeitsschutz der DGUVJemanden mit einem möglichst lauten Knall zu erschrecken, gehört zuden beliebten Dummejungenstreichen. Dabei werden dann selten Gedankendarauf verschwendet, ob solche Ereignisse den Zielpersonenkörperlichen Schaden zufügen können. Ist der Knall laut genug, so kannneben dem beabsichtigten Schreck ein Knalltrauma die Folge sein. DieVDI-Richtlinie 2058 Blatt 2 ”Beurteilung von Lärm hinsichtlich Gehörgefährdung”geht für einmalige Ereignisse davon aus, dass für eine akuteSchädigung die maximalen Schalldruckpegel LAI mindestens 135 dB erreichenmüssen, dies entspricht Spitzenschalldruckpegeln LpCpeak vonmehr als 150 dB. Von den Unfallversicherungsträgern wird immer wiederbeim IFA nachgefragt, ob denn solche Spitzenschalldruckpegel beiakustischen Unfällen, ausgelöst durch Knallereignisse, aufgetreten seinkönnen. Im Rahmen solcher Anfragen wurden am IFA dazu Laborversuchedurchgeführt. Bei den Messungen ist es notwendig, die Randbedingungenso zu gestalten, dass Gefährdungen durch mechanische, chemischeund thermische Einwirkungen ausgeschlossen werden können.Berichtet wird über drei Laboruntersuchungen, bei denen Spitzenschalldruckpegeldurch Explosion eines Feuerwerkskörpers, durch Entzündeneines Deospray-Luft-Gemisches und durch das Zertreten von leeren Getränkepackungenermittelt wurden.Mi. 8:55 titanium 2.04 Lärm am ArbeitsplatzWarnsignale im Gleisoberbau: Vergleich zweier Warnsignale durchsubjektive MessungenS. DantscherInstitut für Arbeitsschutz der DGUVBei Arbeiten im Gleisbereich werden akustische Warnsignale verwendet,um die Beschäftigten bei Gefahr (sich nähernder Zug) zu warnenund zum Räumen des Gleises aufzufordern. In Deutschland sindSysteme von zwei Herstellern im Einsatz, deren Signale sich in ihrerFrequenzcharakteristik und Zeitstruktur unterscheiden. Da sich die Beschäftigtendaher jeweils auf das Signal einstellen müssen, waren diezuständigen Unfallversicherungsträger und die Deutsche Bahn AG daraninteressiert, dass zukünftig nur noch ein einziges Signal verwendetwird. Deshalb wurde im Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsschutzder DGUV (IFA) untersucht, ob eines der beiden verwendetenSignale unter den gegebenen Arbeitsbedingungen besser zu hörenist. Rechnerische Methoden zur Bestimmung der Wahrnehmbarkeitberücksichtigen nur die spektralen Eigenschaften von Warnsignal undStörgeräusch, und liefern daher nur für konstante Geräusche aussagekräftigeErgebnisse, da andere Einflussgrößen wie Rauhigkeit, Tonalität

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