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Die 40 führenden Köpfe - Haufe.de

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72 Recht_BetriebsratswahlenMeinung PraxisbeispielStimmen aus <strong>de</strong>r Praxis<strong>Die</strong> rechtlichen Grenzen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Betriebsratswahl müssen Arbeitgeberin je<strong>de</strong>m Fall einhalten. Zu<strong>de</strong>m können sie von <strong>de</strong>n Lern- und Entwicklungschancenfür die gewählten Mitarbeiter profitieren, sagen die Experten aus <strong>de</strong>r Praxis.Dr. Rupert Fel<strong>de</strong>rist Senior Vice Presi<strong>de</strong>ntGlobal HR, Hei<strong>de</strong>lbergerDruckmaschinen,und Vizepräsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>sBun<strong>de</strong>sverbands <strong>de</strong>rArbeitsrechtler in Unternehmen(BVAU).Finger weg vom Wahlkampf„Eine Betriebsratswahl ist – wie je<strong>de</strong> Wahl in einem <strong>de</strong>mokratischenRechtsstaat – ein Vorgang, <strong>de</strong>r nach Rechtund Gesetz ablaufen muss. Das Vertrauen in die ordnungsgemäßeDurchführung ist die Wurzel für das Mandat <strong>de</strong>sBetriebsrats, ebenso wie eine hohe Wahlbeteiligung. Nichtumsonst heißt das Gesetz ‚Betriebsverfassung‘; es ist dieGrundlage für Zusammenarbeit und Selbstverständnis <strong>de</strong>r‚Verfassungsorgane‘. Auch <strong>de</strong>r Respekt vor <strong>de</strong>n Kandidatinnenund Kandidaten verbietet, dass Partei genommen undEinfluss ausgeübt wird. Natürlich ist die Zeit vor einer Wahlinteressant und anspruchsvoll – das gilt für je<strong>de</strong> Wahl. Dennsie ist nicht nur Votum über eine abgelaufene Perio<strong>de</strong> – mitBilanz und Erfolgsdarstellung –, son<strong>de</strong>rn in erster Linie dieStory für die Zukunft. Ob Listen- o<strong>de</strong>r Persönlichkeitswahl, obFraktionen o<strong>de</strong>r Splittergruppen, <strong>de</strong>r Arbeitgeber muss sichaus solchen Bewegungen heraushalten. Absichten wer<strong>de</strong>nimmer ruchbar – daher Finger weg vom Wahlkampf.“E-Mail-Adressen zu Zwecken <strong>de</strong>r Wahlwerbungangeschrieben wer<strong>de</strong>n);• bei <strong>de</strong>r Verteilung von Handzettelnwährend <strong>de</strong>r Arbeitspausen, vor o<strong>de</strong>rnach <strong>de</strong>r Arbeitszeit. Auch eine Verteilungvon Handzetteln während <strong>de</strong>rArbeitszeit dürfte regelmäßig zulässigsein, wenn dadurch die betrieblichenArbeitsabläufe nicht in einem erheblichenUmfang gestört wer<strong>de</strong>n;• beim Aushang von Wahlplakaten imbetriebsüblichen Umfang. Der Arbeitgeberist sogar verpflichtet, eine geeignete„Werbefläche“ zur Verfügung zu stellen,die für alle Arbeitnehmer einsehbar undzugänglich ist. Wil<strong>de</strong>s Plakatieren musser hingegen nicht dul<strong>de</strong>n. Gleiches giltfür das Anbringen von Gewerkschaftsbuttonsauf <strong>de</strong>r arbeitgebereigenenSchutzkleidung;• hinsichtlich <strong>de</strong>r Wahlvorbereitungshandlungen<strong>de</strong>s Wahlvorstands während<strong>de</strong>r Arbeitszeit (etwa erfor<strong>de</strong>rlicheTeilnahmen an Schulungsveranstaltungen)ohne Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Arbeitsentgelts.Rudolf Kast ist Inhaber<strong>de</strong>r Personalmanagementberatung„<strong>Die</strong>Personalmanufaktur“und seit März 2012 Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>r<strong>de</strong>sDemografie-Netzwerks(DDN).Betriebsratstätigkeit als Personalentwicklung„Der Arbeitgeber o<strong>de</strong>r Personalmanager ist gut beraten,öffentlich die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Betriebsratsamts anzusprechenund wertzuschätzen. Unabhängig vom jeweiligenUmgang <strong>de</strong>r Personalverantwortlichen mit Betriebsrätenist es einheitliche Auffassung im Personalwesen, dass dieEinflussmöglichkeiten <strong>de</strong>r Betriebsräte erheblich sind. DasKompetenzprofil reicht von Bilanzkun<strong>de</strong>, Gewinn- undVerlustrechnung über Projektmanagement, Verhandlungstechniken,Konfliktmanagement hin zum Erlernen <strong>de</strong>söffentlichen Auftritts. <strong>Die</strong> Lern- und Entwicklungsmöglichkeitendurch die Ausübung einer Betriebsratsfunktionsind also sehr groß. <strong>Die</strong> zeitweilige Tätigkeit im Betriebsratsollte als Teil einer gezielten und qualifizieren<strong>de</strong>nPersonalentwicklung verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Ich habe diesauf Betriebsversammlungen so ausgesprochen und für dieKandidatur im Betriebsrat geworben. Darüber hinaus habeich <strong>de</strong>n Betriebsrat informiert, dass ich auch Mitarbeiterund Mitarbeiterinnen im Personalwesen zur Kandidaturermuntert habe. <strong>Die</strong>s ist auch mit Erfolg geschehen. <strong>Die</strong>Personalleitung hat dabei natürlich die Verschwiegenheitsverpflichtungvon Betriebsräten zu beachten und ihreVorgesetztenposition zurückzunehmen.“Aktives und passives WahlrechtArbeitnehmer dürfen in <strong>de</strong>r Ausübungihres aktiven und passiven Wahlrechtsnicht beschränkt wer<strong>de</strong>n (§ 20 Abs. 1Satz 2 BetrVG). Das Gesetz verbietet insofernje<strong>de</strong> Einflussnahme <strong>de</strong>s Arbeitgebersauf die Ausübung <strong>de</strong>s Wahlrechts– gleichgültig, welche Mittel er dazuverwen<strong>de</strong>t. Als unzulässige Eingriffe indas Wahlrecht wur<strong>de</strong>n unter an<strong>de</strong>remfolgen<strong>de</strong> Verhaltensweisen <strong>de</strong>s Arbeitgeberseingestuft:• <strong>de</strong>r Ausspruch von Kündigungen o<strong>de</strong>rVersetzungen, um Arbeitnehmer wegen<strong>de</strong>r Initiierung <strong>de</strong>r Betriebsratswahl zumaßregeln, sie von <strong>de</strong>r Wahl abzuhalteno<strong>de</strong>r die Durchführung <strong>de</strong>r Wahl zuerschweren. Unabhängig davon könnenschwere ehrverletzen<strong>de</strong> Äußerungeneines Wahlbewerbers im Rahmen <strong>de</strong>rWahlwerbung unter Umstän<strong>de</strong>n eineaußeror<strong>de</strong>ntliche Kündigung rechtfertigen,ohne dass ein unzulässiger Eingriffin das Wahlrecht vorliegt;Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thomas.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong>personalmagazin 09 / 13

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