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Die 40 führenden Köpfe - Haufe.de

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74 Recht_arbeitgeberzuschuss„Auf strikte Trennung achten“INTERVIEW. <strong>Die</strong> Finanzverwaltung wen<strong>de</strong>t zwei aktuelle BFH-Urteile zu steuerfreienLohnzuschüssen nicht an. Das ist ausnahmsweise ein Vorteil für die betriebliche Praxis.personalmagazin: Zwei Entscheidungen <strong>de</strong>sBun<strong>de</strong>sfinanzhofs (BFH) zur Steuerfreiheitvon Arbeitgeberzuschüssen habenbei Entgeltabrechnern für Aufregunggesorgt. Worum geht es dabei?Astrid Wellhöner: Der BFH hat im Septembervergangenen Jahres in zwei Urteilenentschie<strong>de</strong>n, dass Arbeitgeberzuschüssenur dann lohnsteuerlich begünstigtsind, wenn auf diese Leistungen keinRechtsanspruch besteht. SteuerbegünstigteLohnzuschüsse sind in <strong>de</strong>r Praxisein beliebtes Mittel, um <strong>de</strong>n ArbeitnehmernGutes zu tun. So können Kin<strong>de</strong>rgartenzuschüsseund Leistungen zurGesundheitsför<strong>de</strong>rung lohnsteuerfreiausgezahlt wer<strong>de</strong>n. Fahrkostenzuschüssefür die Wege zwischen Wohnungund Arbeitsstätte unterliegen einemPauschalsteuersatz von 15 Prozent, Zuschüssezu <strong>de</strong>n Aufwendungen für diePC- und Internetnutzung wer<strong>de</strong>n mit 25Prozent pauschal versteuert.personalmagazin: Jetzt heißt es vielerorts,<strong>de</strong>r BFH habe die Anfor<strong>de</strong>rungen andiese lohnsteuerlichen Vergünstigungenerheblich verschärft. Was ist damitgemeint?Wellhöner: Für die Steuerbegünstigungvon Arbeitgeberleistungen for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>rGesetzeswortlaut, dass die Leistung „zusätzlichzum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten Arbeitslohn“erbracht wird. Nach Ansicht<strong>de</strong>s BFH entfällt daher <strong>de</strong>r Steuervorteil,wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer einen Rechtsanspruchauf die Zusatzleistung hat. Dennnur wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer keinen zivilo<strong>de</strong>rarbeitsrechtlichen Anspruch aufdie Leistung hat, kann diese zusätzlichzum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten Arbeitslohnund somit freiwillig erbracht wer<strong>de</strong>n.personalmagazin: Wie kann man <strong>de</strong>n Begriff<strong>de</strong>r „Freiwilligkeit“ verstehen?Wellhöner: Man könnte es auch so ausdrücken:Nach Ansicht <strong>de</strong>s BFH hängt dieAstrid Wellhöner ist Rechtsanwältinund Partnerin bei Heuking Kühn Lüer Wojtekin München.Steuerbegünstigung von Lohnzuschüssendavon ab, dass <strong>de</strong>r Arbeitgeber sieje<strong>de</strong>rzeit einstellen kann.personalmagazin: Aber gera<strong>de</strong> über dieFrage, ob <strong>de</strong>r Arbeitgeber einen Zuschussrechtlich gesehen „je<strong>de</strong>rzeit“ einstellenkann, kann man sich bekanntermaßenin je<strong>de</strong>m Einzelfall trefflich streiten.Wellhöner: Richtig. Konsequenz dieserRechtsprechung ist daher auch, dassje<strong>de</strong>r im Arbeitsvertrag vorgesehene,vorbehaltlose Arbeitgeberzuschuss <strong>de</strong>rregulären Besteuerung unterfällt. <strong>Die</strong>Formulierung eines arbeitsrechtlichwirksamen Freiwilligkeitsvorbehaltsfür <strong>de</strong>rartige Leistungen ist je<strong>de</strong>nfallsschwierig.personalmagazin: Ist es da nicht besser,wenn überhaupt nichts schriftlich vereinbartwird?Wellhöner: Auch dann kann die Sichtweise<strong>de</strong>s BFH Probleme bereiten, <strong>de</strong>nn auchauf Leistungen, die nicht ausdrücklichim Arbeitsvertrag vorgesehen sind,kann <strong>de</strong>r Arbeitnehmer über das arbeitsrechtlicheInstitut <strong>de</strong>r betrieblichenÜbung bei wie<strong>de</strong>rholter vorbehaltloserLeistung einen vertraglichen Ansprucherwerben. Auch in diesem Fall, so <strong>de</strong>rBFH, komme die Steuerbegünstigungnicht zum Tragen. Hier Än<strong>de</strong>rungenvorzunehmen sei Aufgabe <strong>de</strong>s Gesetzgebers.In <strong>de</strong>n entschie<strong>de</strong>nen Fällenwur<strong>de</strong>n die betroffenen Arbeitgeber alsHaftungsschuldner <strong>de</strong>r Lohnsteuer zuerheblichen Steuernachzahlungen verpflichtet.personalmagazin: Müssen sich jetzt dieUnternehmen darauf einstellen, dass dieBetriebsprüfer je<strong>de</strong>m Hinweis auf einemögliche arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlagenachgehen?Wellhöner: Zum Glück nicht, <strong>de</strong>nn erfreulicherweisehat das Bun<strong>de</strong>sministeriumfür Finanzen inzwischen zugunsten<strong>de</strong>r Arbeitgeber und Arbeitnehmer mitpersonalmagazin 09 / 13

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