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Pro Gesundheitsprämie, Pro Pflegeprämie<br />

Reformpapier Soziale Ordnung: Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Der <strong>BKU</strong> spricht sich für<br />

die Einführung einer Gesundheitsprämie<br />

aus. Es bestehe<br />

die Notwendigkeit, die<br />

Basis der Beitragspflichtigkeit<br />

auf jeden erwachsenen<br />

Versicherten zu erweitern.<br />

Die Beitragsanteile der Arbeitgeberseite<br />

könnten an den<br />

Arbeitnehmer als Lohnbestandteil<br />

ausgezahlt und somit<br />

von der Entwicklung der<br />

Krankenkosten abgekoppelt<br />

werden. Kinder sollen von der<br />

Prämienzahlung ausgenommen<br />

und weiterhin solidarisch<br />

mitversichert werden. Diese<br />

Komponente des Familienlastenausgleiches<br />

soll von der<br />

Gesamtheit der Gesellschaft<br />

aus Steuermitteln finanziert<br />

werden.<br />

Auch in der Pflegeversicherung<br />

plädiert der <strong>BKU</strong> für ein<br />

Prämienmodell. Die Auszah-<br />

Wem gehört der<br />

Firmenwagen?<br />

Der Gesetzgeber hat sich (mal<br />

wieder) mit den steuerlichen<br />

Auswirkungen des gemischtgenutzten<br />

PKW beschäftigt.<br />

Diese PKW können in drei<br />

unterschiedlichen Varianten<br />

vorliegen:<br />

• Der PKW, der zwischen 50<br />

und 100 Prozent betrieblich<br />

genutzt wird, ist sogenanntes<br />

notwendiges Betriebsvermögen.<br />

• Der PKW, der zwischen<br />

zehn und 50 Prozent betrieblich<br />

genutzt wird, kann<br />

als Betriebsvermögen behandelt<br />

werden (so genanntes<br />

gewillkürtes Betriebsvermögen),<br />

er kann aber<br />

auch als Privatvermögen angesehen<br />

werden.<br />

lung des Arbeitgeberanteils direkt<br />

an die Arbeitnehmer und<br />

die steuerliche Behandlung<br />

gilt entsprechend der Krankenversicherung.<br />

Für Einkommensschwache<br />

erfolgt ein<br />

steuerfinanzierter Ausgleich,<br />

mittelfristig wird eine generell<br />

nachgelagerte Besteuerung<br />

angestrebt, so dass die Vorsorge<br />

steuerfrei ist. Der nach dem<br />

Gesundheitsprämienmodell<br />

§-Tipp: Jetzt doch: Fahrtenbuch muss sein<br />

• Zwingendes Privatvermögen<br />

ist der PKW, dessen betriebliche<br />

Nutzung unter<br />

zehn Prozent liegt.<br />

Die Zuordnung zu den Vermögensarten<br />

hat Konsequenzen<br />

für die Besteuerung:<br />

Ist der PKW Betriebsvermögen,<br />

sind alle im Zusammenhang<br />

damit stehenden Kosten<br />

Betriebsausgaben, die Anschaffungskosten<br />

wirken sich<br />

über die Abschreibung gewinnmindernd<br />

aus. Im<br />

Gegenzug muss die Privatnutzung<br />

gewinnerhöhend erfasst<br />

und versteuert werden.<br />

Ist der PKW Privatvermögen,<br />

wirken sich die betrieblichen<br />

Fahrten (meist) mit einer Pauschale<br />

von 0,30 Euro pro gefahrenem<br />

Kilometer gewinnmindernd<br />

aus.<br />

Bisher wurde die Privatnut-<br />

versicherte Personenkreis soll<br />

zukünftig auch dem versicherten<br />

Personenkreis der gesetzlichen<br />

Pflegeversicherung entsprechen.<br />

Zur langfristigen Sicherung<br />

der Finanzierbarkeit der gesetzlichen<br />

Pflegeversicherung<br />

ist auf den Auf- und Ausbau<br />

der kapitalgedeckten Risikovorsorge<br />

abzustellen. Mit einer<br />

entsprechenden Über-<br />

zung, wenn kein Fahrtenbuch<br />

geführt wurde, mit einer Pauschale<br />

von einem Prozent des<br />

Bruttolistenneupreises des<br />

PKW pro Monat bewertet.<br />

Diese Regelung gilt auch<br />

weiterhin für Fahrzeuge, die<br />

zum notwendigen Betriebsvermögen<br />

gehören.<br />

Bei Fahrzeugen, die zum gewillkürten<br />

Betriebsvermögen<br />

gehören, sind nun seit dem 1.<br />

Januar 2006 die tatsächlich<br />

auf die privaten Kilometer<br />

entstandenen Kosten wieder<br />

gewinnerhöhend zu erfassen.<br />

Faktisch bedeutet das die Verpflichtung<br />

für den Unternehmer<br />

zum Führen eines Fahrtenbuches:<br />

Entweder muss er auf diese<br />

Weise nachweisen, dass der<br />

Wagen notwendiges Betriebsvermögen<br />

ist (also zu minde-<br />

Aus den Arbeitskreisen<br />

gangsregelung für den Bestand<br />

an Pflegefällen und der<br />

pflegenahen Jahrgänge sollte<br />

eine Komplettumstellung auf<br />

eine private Pflegeversicherung<br />

erfolgen, bei der für jeden<br />

Versicherten Altersrückstellungen<br />

gebildet werden<br />

können. Die Endstufe sieht eine<br />

Konzentration der kapitalgedeckten<br />

Risikovorsorge in<br />

der privaten Alterssicherung<br />

vor, so dass Pflege- und Gesundheitsprämie<br />

nicht mehr in<br />

getrennte Fonds nach getrennten<br />

Versicherungszweigen eingezahlt<br />

werden. ■<br />

stens 50 Prozent betrieblich<br />

genutzt wird). Oder er muss<br />

(weil der Wagen gewillkürtes<br />

Betriebsvermögen ist) das<br />

Verhältnis der betrieblichen zu<br />

den Privatfahrten ermitteln,<br />

um die Kosten für Privatfahrten<br />

gewinnerhöhend erfassen<br />

zu können.<br />

Liegt ein solches Fahrtenbuch<br />

nicht vor, wird die Finanzverwaltung<br />

die Höhe der Privatfahrten<br />

wohl schätzen....<br />

P.S. Diese Regelung trifft ausdrücklich<br />

nicht auf Firmenwagen<br />

zu, die Mitarbeitern zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

Ein solcher Wagen ist für den<br />

Arbeitgeber immer notwendiges<br />

Betriebsvermögen!<br />

Jutta Stüsgen, Steuerberaterin,<br />

www.stuesgen.de<br />

<strong>BKU</strong>-Journal 1_06 29

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