Information - Zahnärztekammer Niedersachsen
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inhabern durch die Vorgabe von Planzeiten<br />
für die einzelnen zahntechnischen<br />
Leistungen, deren Preise aufgrund<br />
individueller Bedingungen zu<br />
kalkulieren. Die BEB unterliegt aufgrund<br />
der Einführung neuer technischer<br />
Verfahren der ständigen Weiterentwicklung<br />
und stellt somit keine abgeschlossene<br />
Auflistung dar.<br />
Der Verordnungsgeber hat über § 9<br />
und § 10 Abs. 2 Ziffer 5 GOZ hinausgehende<br />
Regelungen zum Auslagenersatz<br />
für zahntechnische Leistungen<br />
nicht vorgenommen. Insofern ist der<br />
Begriff der Angemessenheit nicht mit<br />
einem fiktiven Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
ähnlich dem in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung unterlegt, sondern<br />
auf die Schwierigkeit, den Zeitaufwand<br />
und die an den Zahntechniker<br />
gerichteten Anforderungen abzustellen.<br />
Zu beachten ist allerdings, dass im<br />
Verhältnis Versicherungsgeber/nehmer<br />
vertraglich vereinbarte Beschränkungen<br />
bestehen können (siehe hierzu<br />
die Stellungnahme der ZKN zur Gebührenordnung<br />
»Sachkostenliste«, die Ihnen<br />
als PDF zum Download auf unserer<br />
Homepage www.zkn.de im Fach 3 des<br />
GOZHandbuches der ZKN zur Verfügung<br />
steht).<br />
Eine aktualisierte Zusammenstellung<br />
von Urteilen, die die Auffassung<br />
des GOZAusschusses der ZKN stützen,<br />
finden Sie ebenfalls in der Stellungnahme<br />
»Ersatz von Auslagen für zahntechnische<br />
Leistungen« im Fach 3 des GOZ<br />
Handbuches der ZKN auf unserer Internetseite.<br />
Ob diese rechtliche Konstellation<br />
nach der anstehenden Reform des<br />
zahnärztlichen Gebührenrechts noch<br />
Bestand haben wird, erscheint nach<br />
derzeitigem Kenntnisstand zumindest<br />
fraglich. Dr. Michael Striebe<br />
Vorsitzender des GOZ-Ausschusses<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> l<br />
foto: dr. k.-H. düvelsdorf<br />
<strong>Information</strong><br />
im<br />
Mittelpunkt<br />
Kammervorstand<br />
referiert Aktuelles<br />
in den Regionen<br />
Über Schwerpunkte der<br />
geleisteten wie der künfti-<br />
gen Kammerarbeit infor-<br />
mierte der Vorstand der ZKN<br />
im April und Mai in landesweiten<br />
Veranstaltungen die<br />
Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />
in <strong>Niedersachsen</strong><br />
Dr. Michael<br />
Ebeling referiert<br />
zum aktuellen<br />
Stand der GOZ-<br />
Novellierung<br />
Das Interesse an den aktuellen<br />
Themen »Qualitätsmanagement«<br />
und »GOZ<br />
Novellierung« hatte entsprechend<br />
große Räumlichkeiten<br />
notwendig werden lassen. In<br />
Hannover füllte sich der große Hörsaal<br />
der MHH gleich zweimal. Präsident Dr.<br />
Michael Sereny und die jeweils anwesenden<br />
Mitglieder des Kammervorstandes<br />
stellten sich den Fragen der<br />
Kollegen zu allen Kammerangelegenheiten.<br />
Was läuft in der Kammer?<br />
Präsident Dr. Sereny moderierte die<br />
Veranstaltungen und gab vorab einen<br />
Überblick über einige wesentliche Aufgaben,<br />
die der Kammervorstand in der<br />
ersten Hälfte seiner Amtszeit voran gebracht<br />
oder bereits abgeschlossen hat<br />
und das, obwohl die Kammer nach der<br />
letzten Wahl für unregierbar gehalten<br />
wurde. Die nach Jahren erheblicher<br />
Turbulenzen und Rechtsunsicherheit<br />
erfolgreiche Konsolidierung des Altersversorgungswerkes<br />
war dafür sicher<br />
6 | 2008 · ZKn mitteilungen · 323