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Information - Zahnärztekammer Niedersachsen

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inhabern durch die Vorgabe von Planzeiten<br />

für die einzelnen zahntechnischen<br />

Leistungen, deren Preise aufgrund<br />

individueller Bedingungen zu<br />

kalkulieren. Die BEB unterliegt aufgrund<br />

der Einführung neuer technischer<br />

Verfahren der ständigen Weiterentwicklung<br />

und stellt somit keine abgeschlossene<br />

Auflistung dar.<br />

Der Verordnungsgeber hat über § 9<br />

und § 10 Abs. 2 Ziffer 5 GOZ hinausgehende<br />

Regelungen zum Auslagenersatz<br />

für zahntechnische Leistungen<br />

nicht vorgenommen. Insofern ist der<br />

Begriff der Angemessenheit nicht mit<br />

einem fiktiven Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

ähnlich dem in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung unterlegt, sondern<br />

auf die Schwierigkeit, den Zeitaufwand<br />

und die an den Zahntechniker<br />

gerichteten Anforderungen abzustellen.<br />

Zu beachten ist allerdings, dass im<br />

Verhältnis Versicherungsgeber/­nehmer<br />

vertraglich vereinbarte Beschränkungen<br />

bestehen können (siehe hierzu<br />

die Stellungnahme der ZKN zur Gebührenordnung<br />

»Sachkostenliste«, die Ihnen<br />

als PDF zum Download auf unserer<br />

Homepage www.zkn.de im Fach 3 des<br />

GOZ­Handbuches der ZKN zur Verfügung<br />

steht).<br />

Eine aktualisierte Zusammenstellung<br />

von Urteilen, die die Auffassung<br />

des GOZ­Ausschusses der ZKN stützen,<br />

finden Sie ebenfalls in der Stellungnahme<br />

»Ersatz von Auslagen für zahntechnische<br />

Leistungen« im Fach 3 des GOZ­<br />

Handbuches der ZKN auf unserer Internetseite.<br />

Ob diese rechtliche Konstellation<br />

nach der anstehenden Reform des<br />

zahnärztlichen Gebührenrechts noch<br />

Bestand haben wird, erscheint nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand zumindest<br />

fraglich. Dr. Michael Striebe<br />

Vorsitzender des GOZ-Ausschusses<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> l<br />

foto: dr. k.-H. düvelsdorf<br />

<strong>Information</strong><br />

im<br />

Mittelpunkt<br />

Kammervorstand<br />

referiert Aktuelles<br />

in den Regionen<br />

Über Schwerpunkte der<br />

geleisteten wie der künfti-<br />

gen Kammerarbeit infor-<br />

mierte der Vorstand der ZKN<br />

im April und Mai in landesweiten<br />

Veranstaltungen die<br />

Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

in <strong>Niedersachsen</strong><br />

Dr. Michael<br />

Ebeling referiert<br />

zum aktuellen<br />

Stand der GOZ-<br />

Novellierung<br />

Das Interesse an den aktuellen<br />

Themen »Qualitätsmanagement«<br />

und »GOZ­<br />

Novellierung« hatte entsprechend<br />

große Räumlichkeiten<br />

notwendig werden lassen. In<br />

Hannover füllte sich der große Hörsaal<br />

der MHH gleich zweimal. Präsident Dr.<br />

Michael Sereny und die jeweils anwesenden<br />

Mitglieder des Kammervorstandes<br />

stellten sich den Fragen der<br />

Kollegen zu allen Kammerangelegenheiten.<br />

Was läuft in der Kammer?<br />

Präsident Dr. Sereny moderierte die<br />

Veranstaltungen und gab vorab einen<br />

Überblick über einige wesentliche Aufgaben,<br />

die der Kammervorstand in der<br />

ersten Hälfte seiner Amtszeit voran gebracht<br />

oder bereits abgeschlossen hat<br />

und das, obwohl die Kammer nach der<br />

letzten Wahl für unregierbar gehalten<br />

wurde. Die nach Jahren erheblicher<br />

Turbulenzen und Rechtsunsicherheit<br />

erfolgreiche Konsolidierung des Altersversorgungswerkes<br />

war dafür sicher­<br />

6 | 2008 · ZKn mitteilungen · 323

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