11.12.2012 Aufrufe

Praktische Abschaffung des Asylrechts in Deutschland

Praktische Abschaffung des Asylrechts in Deutschland

Praktische Abschaffung des Asylrechts in Deutschland

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

26<br />

Alternativer Menschenrechtsbericht für Nürnberg<br />

Zuständig für weitere Inhaftierung bzw. Freilassung der beiden jungen Syrer<br />

war das Landratsamt -Ausländerbehörde - Lauf. C. D. und E. F. stellten zeitnah<br />

<strong>in</strong> der Haft e<strong>in</strong>en Asylantrag. Die Anwälte der beiden legten jeweils sofortige<br />

Beschwerde gegen die Inhaftierung e<strong>in</strong>.<br />

Im Folgenden wird Bezug genommen auf den Verfahrensablauf von E. F. Der<br />

Ablauf bei C. D. verlief ähnlich.<br />

Das Bun<strong>des</strong>amt für Migration stellte am 4. November 2010 e<strong>in</strong>en Antrag auf<br />

Rückübernahme an Italien. „Antwort erbeten bis zum 23.11.2010.“ Am 8. Dezember<br />

2010 erklärte das Bun<strong>des</strong>amt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Bescheid den Asylantrag von<br />

E. F. für unzulässig.<br />

Am 16. Dezember 2010 richtete die Rechtsanwält<strong>in</strong> von E. F. e<strong>in</strong>e Petition an<br />

den Deutschen Bun<strong>des</strong>tag mit dem Inhalt, dass <strong>Deutschland</strong> von se<strong>in</strong>em<br />

Selbste<strong>in</strong>trittsrecht Gebrauch macht. Dies bedeutet, dass <strong>Deutschland</strong> trotz<br />

der Dubl<strong>in</strong>-Vorschrift das Asylverfahren durchführt. Begründet wurde dies<br />

unter anderem mit den katastrophalen Bed<strong>in</strong>gungen für Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> Italien.<br />

Gleichzeitig stellte die Anwält<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Antrag auf e<strong>in</strong>stweilige Anordnung,<br />

sprich vorläufigen Schutz vor Rücküberstellung nach Italien.<br />

Aufgrund der Petition wies das Bun<strong>des</strong>amt die Ausländerbehörde <strong>in</strong> Lauf<br />

an, von Zwangsmaßnahmen, also Vollzug der Rücküberstellung, abzusehen.<br />

Dennoch wurde vom zuständigen Sachbearbeiter der Ausländerbehörde<br />

Lauf ke<strong>in</strong>e Haftentlassung veranlasst.<br />

Am 11. Januar 2011 bat die Ausländerbehörde Lauf das Bun<strong>des</strong>amt um Mitteilung,<br />

bis wann e<strong>in</strong>e Überstellung nach Italien möglich sei. E<strong>in</strong>e Rücküberstellung<br />

nach Italien wäre am 17. Januar 2011 möglich gewesen, konnte aber<br />

wegen der noch anhängigen Rechtsmittel nicht durchgeführt werden. Die<br />

Abschiebehaft wurde bis zum 8. Februar verlängert. E. F. und C. D. waren<br />

nun bereits drei Monate <strong>in</strong> Haft.<br />

Am 13. Januar 2011 erfolgte die negative Stellungnahme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><strong>in</strong>nenm<strong>in</strong>isteriums<br />

auf die Petition.<br />

Am 26. Januar 2011 wurde der Eilantrag abgelehnt. Die Ausländerbehörde<br />

leitete nun die Überstellungsunterlagen an die Polizei<strong>in</strong>spektion Zirndorf,<br />

Abteilung Schubwesen, weiter. Die Flugüberstellung war für den 7. März 2011<br />

geplant.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!