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Praktische Abschaffung des Asylrechts in Deutschland

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10<br />

heit der Gesellschaft<br />

und hat Anspruch<br />

auf Schutz durch Gesellschaft<br />

und Staat.<br />

Artikel 23<br />

(1) Jeder hat das<br />

Recht auf Arbeit, auf<br />

freie Berufswahl, auf<br />

gerechte und befriedigendeArbeitsbed<strong>in</strong>gungen<br />

sowie auf<br />

Schutz vor Arbeitslosigkeit.<br />

(2) Jeder, ohne Unterschied,<br />

hat das<br />

Recht auf gleichen<br />

Lohn für gleiche Arbeit.<br />

(3) Jeder, der arbeitet,<br />

hat das Recht<br />

auf gerechte und<br />

befriedigende Entlohnung,<br />

die ihm<br />

und se<strong>in</strong>er Familie<br />

e<strong>in</strong>e der menschlichen<br />

Würde entsprechende<br />

Existenz<br />

sichert, gegebenenfalls<br />

ergänzt durch<br />

andere soziale<br />

Schutzmaßnahmen.<br />

Artikel 25<br />

(1) Jeder hat das<br />

Recht auf e<strong>in</strong>en Lebensstandard,<br />

der<br />

se<strong>in</strong>e und se<strong>in</strong>er<br />

Familie Gesundheit<br />

und Wohl gewährleistet,<br />

e<strong>in</strong>schließlich<br />

Nahrung, Kleidung,<br />

Wohnung, ärztliche<br />

Versorgung und notwendige<br />

soziale<br />

Leistungen, sowie<br />

das Recht auf Sicherheit<br />

im Falle<br />

von Arbeitslosigkeit,<br />

Krankheit, Invalidität<br />

oder Verwitwung,<br />

im Alter sowie bei<br />

a n d e r w e i t i g e m<br />

Verlust se<strong>in</strong>er Un-<br />

Alternativer Menschenrechtsbericht für Nürnberg<br />

nordafrikanischen Küsten ertrunken oder verdurstet. Tausende<br />

von Flüchtl<strong>in</strong>gen stecken weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> Wüstenlagern wie dem<br />

tunesischen Choucha oder im Bürgerkriegsland Libyen fest. Appelle<br />

von Pro Asyl und medico <strong>in</strong>ternational, dem sich das Nürnberger<br />

Bündnis Aktiv für Menschenrechte sowie viele Menschenrechts-<br />

und Flüchtl<strong>in</strong>gsorganisationen anschlossen, Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

aus Nordafrika aufzunehmen, verhallten bisher unerfüllt. Auch<br />

die Forderung an die Bun<strong>des</strong>regierung, sich um das Schicksal der<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge auf der zum Teil vollkommen überfüllten italienischen<br />

Insel Lampedusa zu kümmern, fanden ke<strong>in</strong> Echo.<br />

Perfide Rückübernahmeabkommen zwischen europäischen Regierungen<br />

und (Übergangs-)Regierungen überstellen Menschen,<br />

denen endlich die Flucht nach Europa gelungen ist, wieder zurück<br />

<strong>in</strong> die Flüchtl<strong>in</strong>gshölle von Kasernierung, Demütigung und Tod.<br />

Europäische Abkommen legen die Zuständigkeiten der europäischen<br />

Länder für die Durchführung der Asylverfahren fest. So<br />

s<strong>in</strong>d die Länder an den Außengrenzen der EU zum Teil maßlos<br />

überfordert durch die Zahl der Flüchtl<strong>in</strong>ge. Dies drückt sich entsprechend<br />

<strong>in</strong> rechtlichen und strukturellen Unzulänglichkeiten<br />

aus, unter denen die Flüchtl<strong>in</strong>ge leiden.<br />

Endlich <strong>in</strong> Nürnberg s<strong>in</strong>d Flüchtl<strong>in</strong>ge konfrontiert mit e<strong>in</strong>em für<br />

sie undurchschaubaren Gewirr aus Bun<strong>des</strong>- und Ländergesetzen,<br />

aus Weisungen vom Bun<strong>des</strong>- oder Lan<strong>des</strong><strong>in</strong>nenm<strong>in</strong>isterium, aus<br />

europäischen Abkommen und vielem mehr. Sie leben <strong>in</strong> Angst<br />

und Panik vor e<strong>in</strong>er drohenden Rückführung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> anderes europäisches<br />

Land, <strong>in</strong> welchem sie bereits schreckliche Erlebnisse<br />

hatten. Verwandtschaftliche B<strong>in</strong>dungen f<strong>in</strong>den nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen<br />

Berücksichtigung. Erste Erfolge, sich <strong>in</strong> der neuen Welt <strong>in</strong><br />

Nürnberg zu <strong>in</strong>tegrieren, ändern nichts an dem Damoklesschwert<br />

<strong>des</strong> europäischen Dubl<strong>in</strong>-Abkommens.<br />

Die Flüchtl<strong>in</strong>ge verzweifeln an e<strong>in</strong>er unüberw<strong>in</strong>dbar sche<strong>in</strong>enden<br />

Bürokratie, die sie häufig an den Wurzeln ihres Selbstwertgefühls<br />

packt und zutiefst <strong>in</strong> ihrer Würde verletzt. Sie verstehen nicht,<br />

dass sie trotz langjährigen Aufenthalts und langer Berufstätigkeit<br />

ke<strong>in</strong>en festen Aufenthaltstitel erhalten. Sie stehen fassungslos<br />

vor der rigide durchgesetzten Auflage der Residenzpflicht bei<br />

prekärem Aufenthalt wie Duldung. Selbst bei seit langem „geduldetem“<br />

Aufenthalt ersche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>e arbeitsbed<strong>in</strong>gt notwendige<br />

Genehmigung, Bayern zu verlassen, ausgeschlossen!

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