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Praktische Abschaffung des Asylrechts in Deutschland

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Alternativer Menschenrechtsbericht für Nürnberg 75<br />

„Der Pass ist der edelste Teil von e<strong>in</strong>em Menschen“<br />

(B. Brecht - Flüchtl<strong>in</strong>gsgespräche)<br />

Ali P. kommt aus dem Irak. Er lebt seit 1995 <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>. Er wurde als politischer<br />

Flüchtl<strong>in</strong>g nach der Genfer Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention anerkannt.<br />

Im Jahre 2003 leitete das Bun<strong>des</strong>amt für Migration und Flüchtl<strong>in</strong>ge e<strong>in</strong> Widerrufsverfahren<br />

e<strong>in</strong>, welches seit 2004 rechtskräftig ist. Er musste se<strong>in</strong>en<br />

blauen Flüchtl<strong>in</strong>gspass abgeben und bekam e<strong>in</strong>e „Aufenthaltsfiktion“. Aufenthaltsfiktion<br />

bedeutet, dass der bisherige Aufenthaltsstatus so lange gilt,<br />

bis die Ausländerbehörde endgültig über den weiteren Aufenthalt entschieden<br />

hat.<br />

Herr Ali P. war damals berufstätig und wurde aufgefordert, sich e<strong>in</strong>en irakischen<br />

Pass zu besorgen. Dies tat er auch und erhielt damals den irakischen<br />

„S-Pass“ (s. AMB von 2007, S. 39). Dann lief der S-Pass aus. Nach se<strong>in</strong>en Angaben<br />

hatte das BAMF se<strong>in</strong>en Personalausweis verloren.<br />

Herr Ali P. hat seit dem Widerruf se<strong>in</strong>er Flüchtl<strong>in</strong>gseigenschaft, also seit ca.<br />

sieben Jahren, immer e<strong>in</strong>e Aufenthaltsfiktion. E<strong>in</strong> extrem langer Schwebezustand!<br />

Im Jahr 2009 wurde ihm von der Nürnberger Ausländerbehörde mitgeteilt,<br />

dass er e<strong>in</strong>e Niederlassungserlaubnis beantragen könne, dazu aber e<strong>in</strong>e<br />

unbefristete Vollzeitarbeitsstelle benötige. Als diese Bed<strong>in</strong>gung erfüllt war,<br />

fehlte ihm e<strong>in</strong> gültiger irakischer Pass. Zur Passbeschaffung bei der irakischen<br />

Botschaft ist die Vorlage e<strong>in</strong>es Staatsbürgerschaftsausweises und e<strong>in</strong>es Personalausweises<br />

notwendig. Da er ke<strong>in</strong>en Personalausweis mehr hat (siehe<br />

oben) kann er sich den Pass nicht über die irakische Botschaft besorgen.<br />

Iraker, die noch Familienangehörige im Irak haben, können diese Dokumente<br />

zum Teil mit e<strong>in</strong>er Vollmachtserklärung durch die Angehörigen im Irak ausstellen<br />

lassen. Dies ist im Fall von Herrn Ali P. schwierig, da er im Irak nur noch<br />

e<strong>in</strong>e Schwester hat, die krebskrank ist. Er kann ihr nicht zumuten, weitere<br />

Strecken zu bewältigen, um für ihren Bruder die Dokumente zu besorgen.<br />

Um sich die notwendigen Dokumente bzw. den irakischen Pass vor Ort im<br />

Irak zu besorgen, bräuchte Herr Ali P. vorübergehend e<strong>in</strong> deutsches Reisedokument,<br />

um <strong>in</strong> den Irak reisen zu können. Da macht aber leider die Nürnberger<br />

Ausländerbehörde nicht mit.

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